Schilliger Peter · Nationalrat · 2022-06-08
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-08
Wortprotokoll
Die Corona-bedingte Verschuldung belief sich bis Ende 2021 auf 20,3 Milliarden Franken und dürfte bis Ende 2022 auf gegen 30 Milliarden Franken ansteigen, dies auch deshalb, weil im Umfeld der Ukraine-Flüchtlinge Zusatzkosten entstehen, die ja diesem Konto belastet werden. Die Corona-Pandemie kostete bisher rund 39 Milliarden Franken. Der Zahlenvergleich zur aufgelaufenen Verschuldung zeigt, dass die Schweizer Wirtschaft trotz Pandemie und Lockdown mehrheitlich auf Kurs war und Gewinnsteuer und Verrechnungssteuer trotz Krise in erheblichem Umfang entrichtet werden konnten. Diese positive Feststellung macht Mut für die Zukunft und Hoffnung, dass die aufgelaufenen Schulden auch amortisiert werden können. Dass diese Schulden von rund 30 Milliarden Franken auf dem Amortisationskonto abgebaut werden müssen, steht für die FDP-Liberale Fraktion - auch im Sinne des Bundesrates - ausser Zweifel.
Gemäss Entwurf des Bundesrates soll einzig die Frist in der heute gültigen Gesetzesregel verlängert werden, nämlich von sechs Jahren gemäss Gesetz auf zwölf oder, im Ausnahmefall, auf sechzehn Jahre. Auf der Zeitachse ergäbe dies eine maximale Korrekturfrist bis 2039. Da sind wir der Meinung, dass solch lange Fristen nicht überblickbar sind und dass wir damit den Schuldenabbau an unsere nächste, teilweise dann übernächste Generation - vermutlich an unsere Grosskinder - weitergeben würden. Wir haben uns deshalb für Varianten eingesetzt. Diese Varianten sind nach der Beratung in der Kommission im Mehrheitsantrag vorliegend.
Wir unterstützen das folgende Gesamtkonzept: Primär gilt, dass an der heutigen Definition der Schuldenbremse festgehalten wird. Das ist für uns der heute wichtigste Entscheid. Mit der Sonderregelung, befristet auf acht Jahre, sollen die Schulden innerhalb von zwei Legislaturen bis 2031 abgebaut werden. Strukturelle Überschüsse und Kreditreste sollen zwingend dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden. Die Zusatzdividende der Schweizerischen Nationalbank von 1,3 Milliarden Franken, heute und für einige Jahre gesichert, ist ebenso zweckgebunden anzurechnen. Zusammen mit der Anrechnung des 50-Prozent-Anteils aus dem Gewinnvortrag - dem Ausgleichskonto, wie es in der Bundesrechnung heisst - kann die Frist dieser acht Jahre eingehalten werden.
Die Budgetprognosen für die kommenden Jahre werden bereits heute kritisch bewertet. Diese Gewinn- oder Budgetwarnung hat der Bundesrat schon mehrmals ausgesprochen. Der Verteilkampf um Zusatzausgaben in Bereichen wie der Sicherheitspolitik, für welche wir eine Motion angenommen haben, der Umsetzung der Pflege-Initiative oder der Klimaschutzmassnahmen - dazu kommen wir nächste Woche - ist eröffnet. Die Einnahmen könnten zudem auch stagnieren, und diese Zusatzdividende von 1,3 Milliarden Franken der SNB ist auch nicht auf die Dauer gesichert. Wir müssen uns deshalb Ziele setzen, welche realistisch sind. Verlässlichkeit ist auch in der Finanzpolitik ein hohes Gut.
Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen, immer der Mehrheit zu folgen und die Vorlage anzunehmen. Wir bedanken uns beim Bundesrat und bei der Verwaltung für die wertvolle Vorlage und bitten Sie, sich unseren Empfehlungen anzuschliessen.