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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-11

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal versuchen, die Ausgangslage kurz darzustellen, weil ich mir vorstellen kann, dass nach dieser Diskussion, die einige Elemente sehr gut erläutert hat, die Ausgangslage für Nichtmitglieder der Kommission nicht ganz einfach ist.

Vorerst möchte ich aber noch zwei Bemerkungen zum Votum von Kollege David machen:

1. Herr David hat einleitend von der Kostenreduktion gesprochen; ich hätte gestern und heute nichts gesagt über die Kosten für die Milchbauern. Ich habe gestern darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Faktor für die Lösung dieses Problems natürlich das Kartellgesetz sein wird, das wir demnächst behandeln werden. Dann wird ein anderes Element heute zur Sprache kommen; es ist nicht ganz unbestritten - wie Sie gesehen haben, wenn Sie die Zuschriften beachtet haben, die Sie bekommen haben -, nämlich Artikel 33 des Tierschutzgesetzes. Herr Wicki wird diese Bestimmung erläutern. Es ergäbe wahrscheinlich erhebliche Kostensenkungspotenziale, wenn dieser Artikel 33 angenommen werden sollte. Das im Sinne eines Hinweises.

2. Herr David hat darauf hingewiesen, dass das Lieferrechtesystem - ich nenne es jetzt einfach einmal so - von den Milchbauern gestützt werde und eigentlich auch aus dieser Richtung komme und dass die Milchbauern sich für dieses Lieferrechtesystem ausgesprochen hätten. Ich muss als Kommissionspräsident festhalten, dass ich keinerlei offizielle Signale in diese Richtung bekommen habe. Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass Herr David hier eine andere Ausgangsbasis hat, dass man also davon ausgehen kann, dass die Milchbauern mit einem Lieferrechtesystem einverstanden wären, insbesondere auch mit dem Zusatz gemäss Vorschlag von Kollege Bieri, der eine ganz wichtige Bestimmung in diesem Lieferrechtesystem ist.

Zu Kollege Maissen: Er hat gesagt, wenn man eine tragende Säule herauslöse, müsse auch wieder eine tragende Säule eingefügt werden; daran fehle es im Konzept der Mehrheit und des Bundesrates. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass mindestes der Minderheitsantrag zu Artikel 73 einen dicken Balken in dieses Gebäude einziehen würde, wenn die Milchkontingentierung fallen sollte. Die Kommission ist sich dieser Problematik bewusst gewesen; sie hat eine solche Ergänzung leider abgelehnt, aber es gibt immerhin einen Minderheitsantrag, der eine entsprechende Stütze darstellen könnte.

Zudem möchte ich nochmals darauf hinweisen - das ist in der bisherigen Diskussion, auch in der Öffentlichkeit, völlig untergegangen -, dass wir im 3. Kapitel verschiedene Förderungs- und Unterstützungsmassnahmen des Bundes für Produkteverwertungen und den Aufbau von Organisationen haben, die eigentlich nicht richtig oder zu wenig gewürdigt werden. Ich möchte noch einmal hervorheben - damit das nicht ganz untergeht -, dass vonseiten des Bundesrates entsprechende Vorkehrungen getroffen und Vorschläge unterbreitet worden sind und dass es die Kommission nach einer Prüfung dabei hat belassen können. Wir sind mit diesen Vorschlägen des Bundesrates vollumfänglich einverstanden.

Zum Grundsatzentscheid, den Sie jetzt fällen müssen: Wir haben das System der Kommissionsmehrheit: Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Kontingentssystems. Diese Aufhebung erfolgt gestaffelt, weil man gewissen Sparten der Milchproduktion einen Vorsprung geben möchte, um sich auf die Situation ausrichten zu können. Das betrifft die Biobauern - dort gibt es eigentlich keine Absatzprobleme - und die Bergbauern, die sich entsprechend ausrichten können sollten. Ich darf, ohne ein Geheimnis aus den Kommissionsberatungen preiszugeben, erklären, dass sich in der Kommission namhafte Vertreter des Berggebietes für einen solchen Vorsprung ausgesprochen haben, wenn denn das Kontingentssystem fallen sollte. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Milchliefersystem, wie es von der Minderheit vertreten wird. Beim Milchliefersystem werden alle über einen Leisten geschlagen; dort gibt es diesen Vorteil für das Berggebiet, der offenbar besteht, nicht, weil Artikel 36a nach dem Antrag der Minderheit Maissen ersatzlos gestrichen werden soll.

Der Punkt, der von Herrn Bieri erläutert worden ist, ist wichtig. Bei Artikel 187b Absatz 7 ist bei der "Mehrheit der Minderheit" ein Endpunkt gegeben, wobei aber Herr Bieri mit seinen Ausführungen meine Zweifel nicht ganz beseitigt hat, dass man dannzumal nicht das Lieferrechtesystem verlängern möchte. Beim Kontingentssystem ist ein klarer Zeitpunkt vorgegeben: Durch den gestaffelten Ausstieg ist auch ein definitiver Eintritt in diesen Ausstieg gegeben. Wenn dann die ersten Stufen erreicht sind, gibt man dem Bundesrat die Möglichkeit, bei ganz ausserordentlichen Verhältnissen den Endpunkt 2009 um höchstens zwei Jahre hinauszuschieben.

Ich zweifle daran, dass die Zusage, am 30. April 2009 auch wirklich aus dem Lieferrechtesystem auszusteigen, so zum Nennwert genommen werden kann, wie man das gerne hätte. Beim Kontingentssystem sind die Garantien in dieser Beziehung klarer und eindeutiger. Deshalb habe ich mit Herrn Maissen nochmals Rücksprache gehalten, und er wendet sich nicht grundsätzlich gegen den Termin von 2009. Was er aber am Minderheitsantrag Bieri beanstandet, ist die Ausweitung auf die Artikel 28 bis 42. Dort aber hat Herr Bieri die Problematik schon dargelegt. Sie muss so oder so gelöst werden, bevor die Verlängerung der Geltungsdauer bei den Artikeln 28 bis 42 in Angriff genommen werden kann.

Es geht um einen grundsätzlichen Entscheid. Mit der Zustimmung zur Mehrheit sagen Sie ganz klar: Wir steigen gestaffelt aus dem öffentlich-rechtlichen Kontingentssystem aus, weil wir gewissen benachteiligten Gebieten durch den vorzeitigen Ausstieg einen gewissen Vorteil gewähren wollen. Beim Lieferrechtesystem gibt es eine einzige Behandlung über das ganze Land, und es gibt keinen vorzeitigen Ausstieg. Beim System der Lieferrechte trifft zu, was Herr David gesagt: Der Kontingentshandel und damit die Wirkung der Kontingentsrenten würden eingeschränkt bzw. würden keine neuen Kosten mehr verursachen, soweit nicht Direktübertragungen von Betrieb zu Betrieb erfolgten, was nach dem Minderheitsantrag aber zulässig wäre.

Ich halte das System der Mehrheit nach wie vor für klarer und eindeutiger. Es gibt Signale an die Betroffenen und schafft für sie Klarheit. Als Vertreter eines Berggebietes halte ich fest, dass es auch ein Signal an die Berggebiete gibt, indem man ihnen in diesem Ausstiegsszenario einen gewissen Vorteil geben möchte, dass sie vorher aussteigen und damit gewisse Strukturen aufbauen können, damit sie später eine entsprechende Existenzsicherung haben.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.