Stark Jakob · Ständerat · 2022-06-09
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-09
Wortprotokoll
Ich mache gerne einige allgemeine Bemerkungen zu diesem Gesetz und erwähne kurz die Geschichte der Vorlage: Der vorliegende Entwurf zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) stellt den Versuch dar, die jahrelangen Bemühungen zur Anpassung der Bestimmungen ausserhalb des Baugebietes endlich zu einem Abschluss zu bringen. Bereits kurz nach der Annahme der ersten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 wurden die entsprechenden Arbeiten aufgenommen. Sie verzögerten sich dann jedoch aufgrund der sehr kontroversen Resultate der Vernehmlassung, die von Dezember 2014 bis Mai 2015 dauerte, und des Wunsches der Kantone, sich zuerst der sehr aufwendigen Umsetzung der RPG 1 widmen zu können.
Nach einer ergänzenden Vernehmlassung im Sommer 2017 liess der Bundesrat dem Parlament schliesslich am 31. Oktober 2018 die Botschaft zur RPG 2 zukommen. Der Nationalrat beschloss jedoch am 3. Dezember 2019 mit 108 zu 83 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Hauptgründe waren die Komplexität der Vorlage sowie die Vorbehalte der Landwirtschaft und des Berggebietes, insbesondere in Bezug auf den Tourismus. Die UREK-S beschloss sodann an ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2020, trotzdem auf die Vorlage einzutreten, sie jedoch stark zu vereinfachen und zu kürzen - Stichwort: RPG 2 kompakt - und sie mit Ergänzungen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)" auszugestalten, die am 8. September 2020 eingereicht worden war.
Der von der Kommission in der Folge am 29. April 2021 einstimmig verabschiedete Entwurf wurde vom 21. Mai bis zum 13. September 2021 in die Vernehmlassung gegeben, nachdem der Bundesrat, gestützt darauf, am 12. Mai 2021 beschlossen hatte, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitete die UREK-S den Gesetzentwurf in zwei Sitzungen und verabschiedete ihn am 11. Mai 2022 mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden des Rates.
Was sind die Hauptinhalte des Gesetzentwurfes? Das RPG 2 in der vorliegenden Fassung ist gegenüber der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates wesentlich gekürzt und vereinfacht worden. Auf oft kritisierte Punkte wie die generelle Pflicht, Bauten bei Wegfall ihres bewilligten Zwecks zu beseitigen, oder die Speziallandwirtschaftszonen oder die Strafbestimmungen wurde ganz verzichtet. Neu aufgenommen wurde dagegen als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative ein Stabilisierungsziel sowie eine Abbruchprämie für Bauten und Anlagen ausserhalb des Baugebiets. Die Abbruchprämie stellt einen Paradigmenwechsel dar. Erwünschtes Handeln im Sinne der Ziele der Raumplanung soll nicht gesetzlich vorgeschrieben und erzwungen werden, sondern mit richtig gesetzten Anreizen freiwillig erfolgen.
Weitere Hauptinhalte der Vorlage sind: Mit einem Gebietsansatz sollen Kantone in den Richtplänen Spezialzonen ausserhalb des Baugebiets festlegen, wo nicht standortgebundene Nutzungen zulässig sind, wenn gleichzeitig Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen die raumplanerische Gesamtsituation verbessern. Der Gebietsansatz lehnt sich an den ursprünglichen Planungs- und Kompensationsansatz des Bundesrates an, wurde jedoch materiell und formell vollzugsfreundlicher ausgestaltet. Er erlaubt es den Kantonen, gemäss ihren Eigenheiten bedürfnisgerechte, massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Uneinig ist sich die Kommission, ob der Gebietsansatz auf die Berggebiete beschränkt werden soll oder nicht.
Neben den Stabilisierungszielen und der Abbruchprämie soll auch der Vorrang der Landwirtschaft in den Landwirtschaftszonen zu einer akzentuierten Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet beitragen. Das ist wichtig, damit der aufgrund verschiedener Faktoren - ich nenne die Bevölkerungsentwicklung, die Wohlstandsentwicklung, die technische oder die wirtschaftliche Entwicklung - unvermindert hohe allgemeine Siedlungsdruck nicht zu einer Zersiedelung des Nichtbaugebiets führt.
Uneinig ist sich die Kommission, ob ihre Absicht, mit der RPG 2 auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative zu unterbreiten, formell im Gesetzentwurf zum Ausdruck kommen soll. Die Verankerung im Gesetz böte die Möglichkeit zu einem bedingten Rückzug der Landschafts-Initiative. Das Initiativkomitee hat sich dazu in einem Schreiben geäussert und festgehalten, dass die Anträge der Mehrheit der UREK-S zum Gebietsansatz in Artikel 8c, zum Richtplaninhalt in Artikel 8d sowie zum Agrartourismus in Artikel 16a Absätze 4 und 5 den Schlüssel für eine Diskussion über einen bedingten Rückzug der Landschafts-Initiative darstellen würden.
Ich werde mir erlauben, mich in der Detailberatung zu den einzelnen Artikeln zu äussern, insbesondere natürlich dort, wo Minderheits- oder Einzelanträge vorliegen.