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preparatory:AB 30247

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Die bisherige Formulierung für die Bestimmung der Qualitätssicherung durch Bund, Kantone und Organisationen war stark durch die komplizierten Finanzierungsmechanismen im Milchsektor bestimmt. Mit der Anpassung von Artikel 11 soll eine Vereinfachung erzielt werden, ohne dass jedoch am Subsidiaritätsprinzip gerüttelt wird. Eine Finanzierung auch ohne Beteiligung der Kantone soll künftig möglich sein, wobei der Bundesanteil - wie es in der Botschaft ausgeführt ist - maximal 50 Prozent betragen soll.

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