Z'graggen Heidi · Ständerat · 2022-06-09
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09
Wortprotokoll
Die Wichtigkeit der Raumplanung hat in den letzten Jahren stark zugenommen; das ist auch richtig so. Mit der RPG 1, die die Stimmberechtigten mit 62 Prozent Ja-Stimmen sehr deutlich angenommen haben, ist ein Paradigmenwechsel eingeleitet worden. Der Fokus liegt nahe - innerhalb der Bauzone auf der Verdichtung nach innen -, und die Siedlung soll nur noch beschränkt wachsen. Das war für die Kantone eine sehr grosse Aufgabe. Die Kantone haben sie angenommen und haben das gemacht. Es war schwierig und anspruchsvoll, und doch denke ich, dass die RPG 1 Wirkung zeigt und dass die Zersiedelung gestoppt werden konnte.
Jetzt sind wir uns einig, dass die Zersiedelung natürlich nicht in die Nichtbauzone verlagert werden darf; ich habe aus allen Voten herausgehört, dass dieses Ziel erreicht werden soll. Ich glaube, dass das für diese Vorlage wesentlich ist. Es ist sicher so, dass der Druck auf das Gebiet ausserhalb der Bauzone jetzt steigt, auch weil immer mehr Menschen in der Schweiz leben und arbeiten. Der Druck der Freizeitnutzungen nimmt zu, sie werden immer häufiger aufs Land verlagert. Der landwirtschaftliche Strukturwandel verstärkt die Tendenz, Bauten, die man für den landwirtschaftlichen Bereich nicht mehr braucht, eben umzunutzen. Oder es stellt sich die Frage, wie wir mit diesen Gebäuden umgehen. Das ist wirklich eine grosse Frage, die wir beantworten müssen. [PAGE 458]
Ich meine, da, wo diese Bauten kulturlandschaftsprägend sind, sind sie zu erhalten. Gerade sie prägen das Gesicht der Kulturlandschaft und eigentlich das, was wir uns von der Schweiz vorstellen oder was die Schweiz, die Kantone und die Gemeinden ausmacht. Hier sind die Kantone natürlich in besonderem Masse gefordert. Ich bin sicher, dass sie diese Herausforderung annehmen werden, dass sie in den Richtplänen bzw. die Gemeinden in den Nutzungsplänen das je typische baukulturelle Erbe definieren. Ich bin auch der Meinung, dass wir Gebäude, die eben nicht landschaftsprägend sind, zurückbauen müssen.
Fast zehn Jahre nach der RPG 1 kommt nun die zweite Revision, was richtig ist. Ich danke der UREK-S dafür, dass sie diese grosse und anspruchsvolle Aufgabe angenommen und sich in sie reingekniet hat. Es ist ein sehr anspruchsvolles Vorhaben und eine anspruchsvolle Vorlage. Ich bin überzeugt: Wie diese Gesetzgebung herauskommt, wird wesentlich dafür sein, wie die Schweiz in Zukunft aussehen wird. Der Grundsatz der Trennung in Baugebiet und Nichtbaugebiet ist einer der fundamentalen Grundsätze der Raumplanung in der Schweiz. Als diese Trennung 1972 eingeführt wurde, war dies eine Errungenschaft. Sie hat grosse positive Wirkungen für die Landwirtschaft, unter anderem eben tiefe Bodenpreise für das Landwirtschaftsland. Sie erleichtert der Landwirtschaft eine wenn immer möglich kostendeckende Produktion. Natürlich leistet diese Trennung auch einen wesentlichen Beitrag dazu, eine attraktive Landschaft mit hohem Erholungswert zu erhalten, und dies ist letztlich für das Wohlbefinden der Menschen in diesem Land und auch für den Tourismus zentral.
Dass der Gestaltungsspielraum der Kantone vergrössert wird, ist sicherlich richtig, denn die Bedingungen vor Ort sind sehr unterschiedlich, und es sind die Kantone, die diese Bedingungen am besten kennen. Diese Unterschiedlichkeit, die Tatsache, dass die Kulturlandschaften eben überall anders und spezifisch sind, macht die Schweiz aus. Ob im Toggenburg, im Vallemaggia, im Lötschental, in der Surselva, im Appenzell, im Zürcher Unterland, im Schächental, im Emmental oder im Entlebuch oder auch in der Genferseeregion - dieses typisch Regionale ist das, was die Schweiz ausmacht, und diese Schönheit hat einen eigenen Wert. Diese Werte zu erhalten und/oder zeitgemäss weiterzuentwickeln, ist eine grosse Aufgabe, und daran dürfen wir nicht scheitern.
Heute müssen die Kantone Gesuche ohne Rücksicht auf die räumlichen Gegebenheiten beurteilen und bewilligen. Ausserhalb der Bauzone ist das heutige Raumplanungsgesetz äusserst komplex und schwierig. Persönlich war ich sechzehn Jahre lang für die Bauten ausserhalb der Bauzone zuständig - das war schwierig!
Es ist richtig, dass die Kantone hier über verbindliche Richtpläne und über die Nutzungsplanung mehr Handlungsspielraum bekommen, um vor allem auch - und das finde ich wichtig - Verbesserungen von Situationen zu erreichen, die heute teilweise wirklich unbefriedigend sind. Heute ist es auch ausserhalb der Bauzone so, dass nicht alles schön ist oder glänzt. Wir haben dort auch Probleme, die wir mit dieser Vorlage allenfalls beseitigen können.
Nichtsdestotrotz müssen wir mit der RPG 2 zentrale Leitlinien ziehen. Es wird unsere Kunst sein, das grundlegende Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet nicht zu schwächen. Es ist sicher richtig, dass wir die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet stabilisieren. Damit wir dieses Stabilisierungsziel erreichen können, müssen bereits die kantonalen Richtpläne durch ein Gesamtkonzept gestärkt werden und Vorgaben kumulativ erfüllt sein. Dazu gehören für mich auch qualitative Kriterien, wie sie in der Vorlage unter anderem vorgesehen sind, etwa die Wahrung der regionalen Eigenheiten und des baukulturellen Erbes.
Ich bin der Überzeugung, dass Richtplanvorgaben im Raumplanungsgesetz zwingend nötig sind. Ich bin ebenfalls der Überzeugung, dass die Anliegen der Landwirtschaft ausserhalb der Bauzone Vorrang haben. Ich bin weiter der Meinung, dass der Begriff der Landwirtschaft trotz allem nach wie vor eng zu fassen ist, damit wir nicht ungleich lange Spiesse bzw. eine Konkurrenz mit Gewerbe- oder sonstigen Bauzonen innerhalb des Baugebietes einführen.
Mit klaren Vorgaben stärken wir die Kantone. Wir stärken die Kantone in dieser Aufgabe und auch darin, dem Druck, der von verschiedenster Seite auf sie wirkt, standzuhalten. Deshalb ist für mich die Forderung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) in ihrem Schreiben schon sehr aussagekräftig. Sie lautet, der Ständerat solle sich für die Stärkung des Trennungsgrundsatzes aussprechen und sicherstellen, dass Akteure beim Bauen ausserhalb der Bauzone gleichrangig behandelt werden. Das zeigt für mich schon, dass der Druck ausserhalb der Bauzone auf den Kantonen lastet.
Dass wir den Kantonen mit den Richtplänen mehr Handlungsspielraum geben, ist wichtig und richtig. Ich bin sicher, dass die Kantone das sehr gut machen werden, dass aber Randbedingungen auch für sie zentral sind.
Ich habe es schon gesagt: Was vor uns liegt, ist für mich eine grosse Aufgabe, und das unabhängig davon, ob eine Initiative hängig ist oder nicht. Das spielt für mich nicht die wesentliche Rolle. Natürlich ist diese Initiative da, aber es geht um das zukünftige Gesicht unseres Landes.
Ich bin für Eintreten und bin gespannt auf die Ausführungen der Kommission bei den jeweiligen Mehrheiten und Minderheiten.