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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-06-09

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, bei dieser Bestimmung mit Mehrheits- und Minderheitsantrag noch etwas Grundsätzliches zum Thema Stabilisierungsziel zu sagen. Der Berichterstatter hat es gesagt, auch die Frau Bundesrätin beim Eintreten: Dieses Ziel ist eigentlich das zentrale Element der Vorlage der Kommission. Wir sagen, die Zahl der Gebäude soll stabilisiert werden, unabhängig davon, welchen Zwecken die Gebäude dienen.

Dieses zentrale Element der Vorlage ist aber auch das heikelste. Eigentlich gefällt es mir als Juristen nicht, dass wir in einem Gesetz einen Begriff festschreiben, bei dem wir Interpretationsbedarf haben. Was heisst Stabilisierung der Zahl der Gebäude? Was heisst Stabilisierung der Bodenversiegelung? Mir ist es in dieser Debatte wichtig, festzustellen, dass wir mit dem Begriff "Stabilisierung" nicht das Gleiche wie die Initianten der Landschafts-Initiative meinen. Die Initianten verlangen in der Landschafts-Initiative, dass die Zahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche nicht zunehmen. Das heisst, sie verlangen bei den Gebäuden und der beanspruchten Bodenfläche eine Plafonierung, eine Limitierung auf den heutigen Bestand. Das ist nicht die Auffassung der Kommission und zumindest auch nicht meine Überzeugung. Wir haben in der Kommission bewusst auf eine starre Limitierung verzichtet und festgestellt, dass der Begriff der Stabilisierung eine gewisse Dynamik berücksichtigen muss und weiterhin ein moderates Wachstum ermöglichen soll. Das sind meine Grundsatzäusserungen zum Thema Stabilisierung. [PAGE 462]

Ich komme nun zur Mehrheit und zur Minderheit. Ich glaube, die Kommission hat sich beim Stabilisierungsziel bei der Bodenversiegelung richtigerweise auf die dauerhaft bewirtschaftete Landwirtschaftszone beschränkt. Damit hat sie beispielsweise das Sömmerungsgebiet vom Stabilisierungsziel ausgenommen. Sie hat festgestellt, dass die Bodenversiegelung dort, wo sie landwirtschaftlich bedingt ist, auszunehmen ist. Auch das ist meines Erachtens zwingend, denn die Landwirtschaft ist standortgebunden; sie ist auch zonenkonform.

Nun, ich meine - und deshalb unterstütze ich die Minderheit Schmid Martin -, dass touristische Aktivitäten zwar nicht zonenkonform sind, zumindest in den allermeisten Fällen, dass sie aber standortgebunden sind. Viele touristische Aktivitäten sind ausserhalb der Bauzone zu finden. Deshalb ist es meines Erachtens richtig und auch angemessen und vertretbar, auch für die touristischen Aktivitäten eine Ausnahme festzulegen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit Schmid Martin zu unterstützen.