Schmid Martin · Ständerat · 2022-06-09
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Ich glaube, dass das Thema, das Kollege Würth hier aufnimmt, extrem wichtig ist. Wie wir in der Eintretensdebatte schon gesagt haben, haben wir ja gerade mit der RPG 1 zum Ausdruck gebracht, dass die innere Verdichtung gefördert werden muss und dass die Siedlungsentwicklung gegen innen gehen muss. Kollege Stark hat es meines Erachtens absolut richtig gesagt: Es war ein Kompromiss, dass bei der Einzonung von neuen Flächen nur ein Mehrwertausgleich von bis zu 20 Prozent erhoben wird, dass die Kantone und Gemeinden bei schon eingezonten Flächen bzw. bei einer Aufzonung aber frei sind, zu entscheiden, ob sie eine Mehrwertabgabe erheben wollen. Genau das war ein Teil des politischen Kompromisses.
Warum hat man diesen Kompromiss getroffen? Man wollte die Verdichtung nicht verunmöglichen. Man wollte es offenlassen, ob man bei der Aufzonung auch noch Mehrwertabgaben erhebt, damit eben dieser politisch gewollte Effekt auch eintritt. Der Verdichtungsgedanke ist ja im nationalen Interesse, wie das Bundesgericht zu Recht festgestellt hat. Damit dem Verdichtungsgedanken zum Durchbruch verholfen wird, wollte man, dass eine Aufzonung auch ohne Mehrwertabgabe erfolgen kann.
Für mich ist es schleierhaft, wie dieses Urteil zustande gekommen ist. Ganz ehrlich gesagt, unter Berücksichtigung dieses Aspekts, aller Materialien und unserer Debatte frage ich mich, ob das Bundesgericht nicht nochmals über die Bücher gehen müsste. Im Parlament war das die grosse Diskussion. Man kam zum Schluss, dass man die Mehrwertabgabe nur auf die Neueinzonung bezieht. Das war der politische Kompromiss, der politische Wille.
Wie das Bundesgericht jetzt zur Schlussfolgerung kommt, dass die Gemeinden und Kantone auch auf Aufzonungen eine Mehrwertabgabe erheben müssen, ist mir schleierhaft. Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich glaube, es entspricht auch nicht dem politischen Interesse an der Siedlungsentwicklung gegen innen. Die Auslegung führt dazu, dass diese Entwicklung jetzt auch blockiert wird. Die Grundeigentümer, deren Grundstücke schon eingezont sind, werden sich gegen die Aufzonungen wehren, weil sie wieder Mehrwertabgaben zahlen müssten.
Wir schiessen uns also in den eigenen Fuss, wenn wir solche Regelungen nicht korrigieren, wie das jetzt Kollege Würth beantragt. Ich bitte Sie, Kollege Würth hier zu unterstützen.
Ich weise auch darauf hin - das hat Herr Würth zu Recht gesagt -: Die Kantone haben die Gesetzgebung ja schon anpassen müssen. Die Kantone haben legiferiert. Der Bundesrat hat auch Kenntnis von den Richtplänen, von den Umsetzungsgesetzgebungen, die die Kantone erlassen haben. Meines Wissens hat der Bundesrat auch nie eine kantonale Regelung beanstandet, welche bei einer Aufzonung keine Mehrwertabgabe vorsah. Ich hoffe, dass das Bundesgericht vielleicht schon nach der heutigen Debatte, wenn die [PAGE 464] Mehrheit des Rates dem Einzelantrag Würth folgt, für ein neues Urteil nochmals über die Bücher geht. Denn der Entscheid schafft extreme Rechtsunsicherheit in vielen Gemeinden, die die Umsetzung schon vollzogen haben. Er schafft extreme Rechtsunsicherheit beim Thema der Verdichtung. Ich glaube, das ist in niemandes Interesse.
Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Würth, den wir in der Kommission so nicht diskutieren konnten, weil es damals noch kein Thema war, zuzustimmen. Dann kann spätestens der Zweitrat dieser Sache nochmals nachgehen. Noch einfacher wäre es, das Bundesgericht würde die Rechtsprechung ändern.