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Rieder Beat · Ständerat · 2022-06-09

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

Herr Kollege Stark, Kollege Würth hat Ihnen bei Artikel 5 die Antwort gegeben, wieso es einer solchen ausdrücklichen Bestimmung bedarf.

1.[NB]Das Bundesgericht interpretiert unser Raumplanungsgesetz mit einigem Ermessen - mit einigem Ermessen! -, manchmal entgegen den Debatten, manchmal entgegen den Verlautbarungen der Parlamentarier und des Bundesrates. Sie haben selbst erwähnt, dass auch bei der Fassung der Mehrheit an und für sich eine solche Umnutzung möglich sei, das haben Sie expressis verbis erwähnt. Wieso sollen wir es also nicht ausdrücklich ins Gesetz schreiben? Wir müssen es tun, weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass ansonsten über Verordnungsbestimmungen, technische Richtlinien und schlussendlich die bundesgerichtliche Rechtsprechung der Parlamentswille nicht vollzogen wird.

2.[NB]Ich gebe zu, dass in der Vernehmlassung eine Vielzahl der Kantone skeptisch war. Aber Sie müssen auch sehen, auf welches Problem sich dieser Artikel bezieht. Ich hoffe, dass jeder Standesvertreter die gleiche Liste wie ich hier auf dem Tisch hat: Wie viele Gebäude haben Sie ausserhalb der Bauzone, mit und ohne Wohnnutzung? Sie müssen genau wissen, wovon Sie reden, welche Kantone betroffen sind und welche Kantone nicht betroffen sind. Es ist so: Fünf Kantone sind besonders betroffen. Wenn wir jetzt wieder an den Anfang der Eintretensdebatte zurückgehen, sage ich Ihnen einfach: Es ist eine Kann-Bestimmung. Die Kantone können, sie müssen nicht. Jeder Kanton, der das nicht wünscht, braucht überhaupt nichts zu machen. Wenn der Kanton Bern mit 115[NB]000 Gebäuden ausserhalb der Bauzone, der meistbetroffene Kanton, das nicht will, ist das doch kein Thema. Dann macht er eben keine solche Planung. Wenn ein anderer Kanton das will, dann macht er eine solche Planung und hat hier ein Fundament, ein klares gesetzliches Fundament, welches dies ermöglicht. Wenn wir das nicht so formulieren, dann werden wir in drei oder vier Jahren wieder hier sitzen, und es wird Ihnen jemand wie Herr Kollege Würth vorlesen, dass das Bundesgericht, entgegen den Debatten, entgegen den Positionen im Parlament, anders entschieden hat.

Darum bitte ich Sie, nicht einen technokratischen Ansatz zu wählen, sondern einen praktischen. Wie bereits erwähnt - der Minderheitssprecher hat es selbst erwähnt -: Es sind sehr hohe Hürden eingebaut. Herr Kollege Fässler hat gesagt, es ist vielleicht sogar nur theoretisch. Beim Minderheitsantrag gibt es die gleichen Hürden. Wir haben hier genügend Sicherheitsmassnahmen eingebaut, damit es dort keinen Missbrauch geben kann und damit die Kantone eine sinnvolle, ihrer Situation angepasste Regelung erlassen können.

Ich bitte Sie hier dringend, der Minderheit zu folgen. Damit wäre ein Hauptproblem gelöst. Wenn Sie das nicht machen, dann haben Sie eines der vielen Probleme nicht gelöst, die hier immer wieder zu Debatten Anlass gaben.