Müller Damian · Ständerat · 2022-06-09
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Dieser Minderheitsantrag trifft ins Ziel, und ich versuche, Ihnen das nun zu begründen: Die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten umfassen neben dem Agrotourismus insbesondere auch Betreuungs- und Bildungsangebote, wie Schule auf dem Bauernhof, oder auch soziale Dienstleistungen, die nur im Zusammenhang mit einem Landwirtschaftsbetrieb funktionieren. Die entsprechenden Betriebe gelten heute als nicht landwirtschaftliche Nebenbetriebe, die dem zonenwidrigen Gewerbe, wie beispielsweise Schreinereien oder Bauunternehmen, die nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben, gleichgestellt sind und eine Ausnahmebewilligung benötigen.
Um Ordnung zu schaffen und das Problem der Abgrenzung gegenüber dem zonenwidrigen Gewerbe zu lösen, sollen die landwirtschaftsnahen Tätigkeiten den zonenkonformen Bauten der Landwirtschaft zugeordnet und unter Artikel 16 Absatz 4 aufgeführt werden. Entgegen den Befürchtungen, dass damit Verhältnisse wie in Österreich oder im Südtirol geschaffen werden könnten, entstehen durch die Änderungen nicht mehr Bauten. Die Baubewilligungsverfahren werden lediglich für Projekte vereinfacht, die sich im engen gesetzlichen Rahmen bewegen und effektiv einem Landwirtschaftsbetrieb angehören. Strenge Regeln, um Fehlentwicklungen zu vermeiden, können in der Verordnung angegangen werden.
Die bekannten Problemfälle, bei denen der Betriebszweig der landwirtschaftsnahen Tätigkeiten zu gross wird, gewerblichen Charakter erlangt und selbst nach der Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebes weiterbesteht, verdanken wir dem heutigen System, welches Ausnahmebewilligungen erteilt. Diese gelten selbst dann noch, wenn die Zonenkonformität längst nicht mehr gegeben ist. Mit dem Stabilisierungsziel gemäss Artikel 1 würden landwirtschaftsnahe Tätigkeiten wie zonenfremde Bauten behandelt. Die durch landwirtschaftsnahe Tätigkeiten verursachte Bodenversiegelung würde gar unter das Stabilisierungsziel fallen. Bei genauer Betrachtung wird deutlich, dass diese Lösung allen Beteiligten Vorteile gegenüber der aktuellen Situation bringt. Sollten weiterhin Bedenken über Auswüchse bestehen, lassen sich diese auf dem Verordnungsweg ausräumen. Auf die Präzisierung mit Absatz 5 könnte dann allenfalls verzichtet werden.
Sie sehen also, dieser Minderheitsantrag trifft ins Ziel. Nehmen Sie ihn an, damit er im Nationalrat allenfalls noch verfeinert werden kann. Ich danke für die Unterstützung.