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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-11

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Die Artikel 46 und 47 sind als Einheit zu betrachten. Es geht um die Höchstbestände je Betrieb und um die Abgaben, die damit verbunden sind.

Warum will die Mehrheit diese Bestimmungen im Gesetz belassen? Der Bundesrat hat keine solche Streichung vorgesehen. Die Streichung wurde in der Kommission als Antrag eingebracht. Die Auswirkungen, die mit einer Streichung verbunden sind, können nicht ohne weiteres beurteilt werden. Meines Erachtens bedürfte die materielle Seite dieses Antrages einer vertieften Abklärung, wobei das, was Herr Hofmann in Bezug auf den Geltungsbereich dieser Bestimmungen gesagt hat, nicht ohne weiteres von der Hand gewiesen werden kann. Die Mehrheit betrachtet es aber als handstreichartig, wenn diese Artikel jetzt gestrichen werden. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das eine politisch sehr heikle Angelegenheit ist und dass Sie ein entsprechendes Referendumspotenzial äufnen, wenn Sie diese Bestimmungen jetzt handstreichartig streichen.

Ich möchte Sie bitten, die Artikel 46 und 47 nicht zu streichen. Der Zweitrat kann sich mit dieser Frage allenfalls auch noch auseinander setzen, er kann sie vertieft abklären. Wenn Sie jetzt aber der Minderheit Hofmann zustimmen, dann werden Sie verschiedene Kreise, die der Antrag der Minderheit Hofmann betrifft, aufscheuchen und zu Gegnern dieses Gesetzes machen.

Man müsste sich vielleicht fragen, ob Bestimmungen, die vom Grundgedanken her eigentlich Sinn machen, nicht in irgendeiner Art und Weise besser durchgesetzt werden können sollten. Dazu müsste man sich auch einige Überlegungen machen. Wir konnten das in der Kommission nicht tun.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen; dann kann der Zweitrat allenfalls diese Überlegungen vertiefen.

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