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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2022-06-09

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 31. März 2022 die vom Kanton Basel-Stadt am 27. April 2021 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Die Standesinitiative verlangt die zusätzliche Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge von den griechischen Inseln sowie die vollständige Auslastung der Kapazitäten der Bundesasylzentren und der kantonalen Asylzentren. Diesen Menschen soll dann ein ordentliches Asylverfahren gewährleistet werden. Zudem soll das Bundesparlament den Bundesrat beauftragen, die Kapazitäten der Bundesasylzentren sowie der kantonalen Asylzentren vollständig auszulasten. Der Bundesrat soll - das kommt noch dazu - andere Staaten in Europa auffordern, es ihm gleichzutun. Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen, der Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben.

Der Minderheitsantrag wurde begründet, ich kann es nochmals kurz zusammenfassen: Nach der Öffnung der türkisch-griechischen Grenze für Flüchtlinge sei die Lage in Griechenland eskaliert, die Menschenrechtslage sei tragisch, man müsse diese Flüchtlinge aufnehmen. Wenn die Städte schon bereit seien, dies zu tun, solle man ihnen keine Steine in den Weg legen. Man müsse in humanitären Krisen schnell und flexibel handeln. Zusätzlich zu den schon aufgenommenen Flüchtlingen seien weitere aufzunehmen.

Die Kommission hat sich informieren lassen und Kenntnis davon genommen, dass die Lebens- und Unterbringungssituation der Flüchtlinge in Griechenland, insbesondere auf den Inseln Lesbos und Samos, nicht mehr dermassen tragisch ist wie noch im Herbst 2020 und sich die Lage etwas beruhigt hat. Sie hat deshalb beschlossen, der Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben. In ihren Augen sind die vor Ort geleistete Soforthilfe, der Transport von Hilfsgütern dorthin, die humanitäre Hilfe vor Ort sowie die Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen und die Beteiligung an verschiedenen Resettlement-Programmen zu bevorzugen.

In diesem Zusammenhang hebt die Kommission auch hervor, dass die Relocation-Strategie auf europäischer Ebene zu lösen sei und sich die Schweiz für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa an dieser Gesamtstrategie beteiligen solle. Im Weiteren weist sie darauf hin, dass sich die Schweiz zur Einhaltung des Dublin-Systems verpflichtet habe, weshalb sie kein Asylsystem einführen könne, das von jenem der EU- und EFTA-Staaten abweiche.

Argumentiert wurde auch, dass die Kapazitäten der Bundesasylzentren vollständig auszulasten seien und die anderen Staaten aufgefordert werden sollten, das auch zu tun. Dies wurde von der Mehrheit der Kommission ebenfalls ganz klar verworfen, weil man den anderen Staaten keine Anweisungen geben darf.

Die Mehrheit der Kommission hat auch noch darauf hingewiesen, dass es genau den gegenteiligen Reflex auslösen könnte, wenn gewisse Städte freiwillig mehr Flüchtlinge aufnehmen würden als andere: Diejenigen, die das nicht tun wollten, könnten, wenn sie ihre Flüchtlinge zugeteilt erhielten, natürlich darauf verweisen, dass jene Städte und Kommunen sie aufnehmen sollten, die das ja selber und freiwillig wollten. Das treibe einen Keil zwischen die einzelnen Kommunen und die einzelnen Kantone, was letztlich kontraproduktiv sei.

Die Mehrheit beantragt Ihnen also, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.