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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2022-06-09

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ihre UREK hat am 14. Februar 2022 die parlamentarische Initiative 21.409 vorgeprüft. Die parlamentarische Initiative verlangt, wie wir gehört haben, dass alle Seen in der Schweiz mit Fusswegen erschlossen werden und dabei der Natur- und Heimatschutz gewährleistet wird. Begründet wird die Forderung damit, dass die Seen der Allgemeinheit gehören, das haben wir mitbekommen. Angeführt wird Artikel 664 Absatz[NB]1 ZGB.

Die Initiantin ist der Ansicht, dass solche Gewässer vor allem in der heutigen Zeit für den Gemeingebrauch zugänglich [PAGE 1094] sein müssen, dies insbesondere, weil immer mehr Menschen Erholung an Gewässern suchen und somit der Zugang zu Gewässern ein wesentliches öffentliches Interesse darstellt. Sie blendet dabei aus, dass an etlichen Seen in der Schweiz Siedlungsbauten historisch gewachsen sind, private Parzellen vielfach direkt ans Wasser angrenzen und Infrastrukturbauten wie Strassen und Schienen die Uferzonen belegen.

Es ist offensichtlich, dass nicht der Bund, sondern die Kantone die örtlichen Situationen am besten beurteilen und entsprechende raumplanerische Massnahmen treffen können. Genau deswegen sieht die Mehrheit der Kommission bei diesem Vorstoss eine unerwünschte Überschneidung der Zuständigkeiten. Wie und in welcher Form die Zugänglichkeit zum Seeufer gesichert wird, ist Sache der Kantone. Artikel 3 des aktuellen Raumplanungsgesetzes hat keinen verbindlichen Charakter. Es handelt sich dabei um einen allgemeinen Grundsatz, und das ist gemäss Kommission auch richtig so. Für die Güterabwägung und Umsetzung sind die Kantone im Lead. Diese Aufgaben werden im Übrigen auch von den meisten Kantonen zusammen mit den Gemeinden in einer guten Art und Weise umgesetzt. In den letzten Jahren wurden bei der Erschliessung der Seeufer auch Fortschritte erzielt. Allgemein sind da nicht nur die Seeufer, sondern auch die Fliessgewässer mit einzubeziehen.

Ebenfalls erachtet es die Kommission als falsch, so stark in das Privateigentum einzugreifen. Es gibt tatsächlich lokale Gegebenheiten, bei denen die Einschränkungen der Zugänglichkeit des Seeufers wegen privater Parzellen sehr ärgerlich sein können. Doch solche Missstände sind auf Stufe der direkt betroffenen Parteien zu lösen. Das soll nicht einfach über eine Gesetzesanpassung auf Bundesebene korrigiert werden, sondern braucht gute und faire Verhandlungen zwischen den Betroffenen.

Hier macht die Kommission auch geltend, dass, wenn der parlamentarischen Initiative Folge gegeben wird, erhebliche Umsetzungskosten entstehen können, namentlich durch die Entschädigung von Personen, deren Parzellen in Anspruch genommen werden, aber auch durch den praktisch zwingenden Bau von Fusswegen inklusive der notwendigen Infrastrukturen und deren Unterhalt.

Die Kommissionsmehrheit ist auch der Auffassung, dass sich die parlamentarische Initiative widerspricht. Denn so, wie sie formuliert ist, wäre sie für die Natur kontraproduktiv und katastrophal, da der Naturschutz voraussetzt, dass gewisse Räume für den Menschen nicht zugänglich sind. Ein gesicherter Seezugang steht damit in Widerspruch zur Notwendigkeit, Naturräume frei von Infrastruktur und menschlicher Präsenz zu belassen.

Diesen Argumenten widerspricht eine Minderheit vehement. Man ist der Ansicht, die parlamentarische Initiative sei insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über den Zugang der Bevölkerung zu Erholungsräumen sinnvoll. Sie erachtet es als problematisch, dass heute ein Grossteil der Seeufer in der Schweiz nicht öffentlich zugänglich ist. Sie betont, dass in gewissen Räumen, die sich in Privateigentum befinden - sie nimmt das Beispiel der Wälder -, ja bereits heute auch Privateigentum zugänglich ist. Das könnte ja auch für die Seeufer gelten.

Die Kommission sieht das nicht so. Sie entschied nach einer regen Diskussion und einer entsprechenden Interessenabwägung, dem Nationalrat mit 16 zu 9 Stimmen den Antrag zu stellen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.