Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-13

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-13

Wortprotokoll

Geflüchtete Personen aus der Ukraine können visumfrei in den Schengen-Raum einreisen und sich dort innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen während 90 Tagen frei bewegen. Damit haben Personen, die aus der Ukraine fliehen, 90 Tage Zeit, um sich in einem Schengen-Staat zu registrieren, was zu einer gewissen Verzögerung zwischen Einreise und Registrierung führen kann. Es ist davon auszugehen, dass die geflüchteten Personen in erster Linie dorthin reisen, wo sie familiäre oder andere persönliche Verbindungen haben.

Moldawien, das nicht Teil der EU, des Schengen-Raums oder des Dublin-Systems ist, gehört mit seinen 2,6 Millionen Einwohnern zu den ärmsten Ländern Europas. Es wäre wirtschaftlich und strukturell gar nicht in der Lage, die knapp 600[NB]000 Schutzsuchenden aus der Ukraine aufzunehmen, die seit dem 24. Februar in das Land eingereist sind.

Die europäische Richtlinie zum vorübergehenden Schutz erlaubt den aus der Ukraine Geflüchteten, in allen Staaten, welche die Richtlinie anwenden, einen Schutzstatus zu beantragen. Im Unterschied zum Dublin-System ist gemäss europäischer Richtlinie nicht zwingend der Erststaat für die dauerhafte Schutzgewährung verantwortlich. Jedoch sehen sowohl die europäische Richtlinie als auch der Schweizer Status S vor, dass ein Schutzstatus nur in einem Land gewährt wird. Um dies sicherzustellen, führt die EU derzeit eine europaweite Registrierungsplattform ein. Die Arbeiten zur Anbindung der Schweiz und der anderen assoziierten Staaten an die entsprechende Datenbank sind im Gang.