Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-13
Wortprotokoll
Herr Ständerat Engler hat gesagt, er sei schon eine Weile dabei und man diskutiere immer wieder über diese Frage. Das stimmt. Ich glaube aber, dass man in dieser Frage langsam auf die Zielgerade einbiegt. Als ich Herrn Ständerat Bauer zugehört habe, habe ich wahrgenommen, dass man sich im Grundsatz darüber einig ist, dass diese Tatbestände, sage ich einmal, in irgendeiner Form geregelt werden müssen. Es stellt sich jetzt lediglich die Frage: Ist es der richtige Ort, ist es der richtige Zeitpunkt, und ist der Inhalt wirklich stimmig und präzis genug?
Herr Ständerat Bauer, ich kann Ihren Ausführungen eigentlich nicht viel hinzufügen, ich kann sie höchstens mehr oder weniger auf Deutsch übersetzen. Die Minderheit und der Bundesrat sind der Auffassung, dass der Tatbestand nicht bei den strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität, sondern bei jenen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich eingereiht werden sollte. Zudem sollte der Tatbestand auch eine breitere Palette von Verhaltensweisen umfassen, wie die Veröffentlichungen von Fotos ohne sexuellen Inhalt, also Fotos, die auch sonst kompromittierend sein können.
Es wurde darauf hingewiesen, dass der Bundesrat im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit der Frage befasst ist. Es geht um das Postulat 21.3969, "Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch". Wir sind hier daran, den genauen Handlungsbedarf wirklich breit abzuklären. In diesem Sommer sollte der Bericht vorliegen. Der Bundesrat würde es vorziehen, wenn man den Bericht, der dieses Phänomen breit beleuchten soll, abwartet. Aufgrund der Erkenntnisse des Berichtes wird man eine angemessene und umfassende Lösung finden können.
Zudem, auch das hat Herr Bauer gesagt, ist der Begriff des sexuellen Inhalts relativ unbestimmt, es ist ein wenig eine Abgrenzungsfrage. Auch diese Fragen können mit dem Bericht, den es aus Sicht des Bundesrates abzuwarten gilt, sicherlich noch beantwortet werden.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen - nicht, weil der Bundesrat gegen eine Regelung dieser Tatbestände wäre, sondern weil wir, wie Herr Bauer, der Ansicht sind, dass man den richtigen Ort, den richtigen Zeitpunkt und eben auch den richtigen Inhalt finden muss.