Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2002-12-11
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Wie der Kommissionspräsident dargelegt hat, hätte mit diesem Artikel die gesetzliche Grundlage geschaffen werden sollen, Entsorgungsbeiträge zu bezahlen. Mit anderen Worten: Die Millionen, die aus der Versteigerung erwirtschaftet worden wären, hätten ausbezahlt werden müssen.
Nachdem heute Morgen diese Versteigerung weggefallen ist, heisst das für mich nicht, dass die entsprechende Entsorgung nicht geregelt werden kann, sondern dass wir trotzdem eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen müssen, und zwar aus folgenden Überlegungen:
Lange Zeit wurden geeignete Schlachtnebenprodukte, welche nicht mehr für menschliche Nahrung verwendet werden konnten, zu Produkten für Tiernahrung verarbeitet. Neben der ökologisch sinnvollen Rezyklierung von Fetten und Proteinen entstand so auch ein ökonomischer Gewinn für die Schweizer Fleischproduktion. Die europaweite BSE-Krise im Jahr 2000 mit dem verordneten generellen Verfütterungsverbot von Fleischmehl und Extraktionsfetten für alle Nutztiere führte zum Kollaps der Rezyklierung von Schlachtnebenprodukten. Auch unsere Behörden griffen durch und erliessen ein generelles Verfütterungsverbot.
Die Tiermehlproduzenten standen nun ohne Absatzmöglichkeiten da und mussten fortan als Entsorger eine wichtige seuchenpolitische Aufgabe wahrnehmen. Wo früher Erlöse erwirtschaftet werden konnten, entstanden nun Entsorgungskosten, denn aus Sicherheitsgründen werden heute alle tierischen Abfälle entsorgt bzw. verbrannt. Es gibt in der Schweiz Gott sei Dank keine Lager von tierischen Mehlen mehr, während im EU-Raum noch rund zweieinhalb Millionen Tonnen zum Teil kontaminiertes Tiermehl an Lager liegen. Der Bund sprach Ende 2000 einen Sonderkredit und richtet seither Beiträge an die Entsorgerbetriebe aus. Diese Massnahme erwies sich rückblickend als richtig: Sie hilft, die [PAGE 1275] Materialströme zu stabilisieren, und hält gleichzeitig die Kosten von Produzenten und Konsumenten fern. Die im Jahre 2000 zwischen den Entsorgern und dem Bund abgeschlossenen Verträge laufen noch bis Ende 2002, entsprechende Absichtserklärungen bis Ende 2006.
Nachdem in der Vernehmlassung zur "AP 2007" noch vorgesehen war, die Entsorgungsbetriebe für Schlachtabfälle mit degressiven Beiträgen zu unterstützen, kam es in der Folge zu einem Paradigmawechsel, wie es unser Kommissionspräsident dargelegt hat. Wir hätten das ganze Problem nicht oder in geringerem Mass, wenn es nach wie vor möglich wäre, gesunde und kranke Abfälle zu trennen, d. h. die gesunden Tierabfälle wieder für Tiernahrung verwenden zu können. Das haben wir aber nicht, und deshalb kann sich der Bund trotz allem nicht aus der Verantwortung ziehen.
Ich möchte deshalb meinen Minderheitsantrag aufrechterhalten, und zwar aus folgenden Gründen: Die Entsorgerbetriebe haben sich nach den Vorgaben des Bundes auf einen sechsjährigen Betrieb eingestellt und zum Teil erheblich investiert. In sämtlichen umliegenden Ländern gehen die Unterstützungen an die Entsorgungsbetriebe. Europäische Entsorger werden dank staatlicher Unterstützung natürlich gegenüber unseren Betrieben riesige Wettbewerbsvorteile haben.
Die Forderung nach Wettbewerb steht letztlich im Gegensatz zur Forderung nach der Sicherstellung von inländischen Entsorgungskapazitäten. Mit den heute ausgerichteten Bundesbeiträgen hat sich das BVET das Recht eingehandelt, über die Entsorgungsbetriebe den Rohwarenfluss von den Lieferanten bis zur Verarbeitung der Endprodukte vollumfänglich nachzuweisen und belegen zu lassen. Sollte mit der neuen Regelung der Abfalltourismus einsetzen, was die Kontrollmöglichkeiten erschwert, wird das hochgehaltene Ziel der Transparenz von der Abfallseite her infrage gestellt.
Letztlich geht es um die Sicherheit der Nahrungsmittel. Da sollten die Behörden meines Erachtens weiterhin über eine transparente Warenflusskontrolle verfügen. Aus ordnungspolitischen und Umweltprinzipien sind gemäss UWG die Verursacher und Inhaber von Abfällen für die Entsorgung verantwortlich, und deshalb, meine ich, müssten wir, trotz des heute Morgen abgelehnten Vorhabens betreffend die Versteigerung, an dieser Stelle die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu einer Beteiligung des Bundes schaffen, im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge an die Kosten für die Entsorgung von Fleischabfällen zu leisten.