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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-06-14

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Nach dieser nicht akustisch, aber inhaltlich schwerverständlichen Begründung des Sprechers der Kommissionsmehrheit möchte ich nun einige Argumente vorbringen, warum mit dem vorliegenden Antrag der Kommissionsmehrheit ein Eigengoal geschossen und eine unverständliche Entscheidung getroffen würde. Das Festhalten am Beschluss auf Nichteintreten käme einer Arbeitsverweigerung gleich, die sich direkt gegen die Kantone richten würde, was besonders im Ständerat sehr schwer verständlich wäre.

Zunächst ein formaler Grund, der für Eintreten spricht: Der Auftrag für diese Gesetzgebung - für dieses kleine Gesetz, diese kleine Revision des Entsendegesetzes - stammt aus dem Ständerat. Der Ständerat selber hat den Auftrag erteilt, diese kleine Revision vorzunehmen, indem er die Motion Abate 18.3473 am Ende der letzten Legislatur mit 33 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat. Somit hat der Ständerat den Auftrag beschlossen, diese Revision des Entsendegesetzes vorzuschlagen. Der Nationalrat hat dem Auftrag, der im Ständerat beschlossen worden ist, zugestimmt. Der Auftrag stammt klar aus dem Ständerat. Es wäre also eine unverständliche Abkehr von dem hier in diesem Rat selber erteilten Auftrag, wenn auf diese Gesetzesvorlage nicht eingetreten würde. Das ist das erste Argument.

Das zweite Argument sind die Vernehmlassungsresultate. 23 Kantone, also fast alle Kantone, haben sich in der Vernehmlassung für diese Vorlage ausgesprochen. Die Kantone wünschen diese Vorlage. Es wäre schwerverständlich, wenn jetzt ausgerechnet die kleine Kammer, die Kammer der Kantone, die Arbeit verweigern, einen U-Turn machen und auf diese Vorlage nicht eintreten würde. Die Kantone wünschen diese Vorlage. Es wäre nicht verständlich, wenn ausgerechnet der Ständerat diese Vorlage, die von den Kantonen gewünscht und im Ständerat eingeleitet worden ist, versenken würde. Der Nationalrat ist dem Wunsch der Kantone gefolgt. Er ist dem Auftrag des Ständerates mit einer klaren Mehrheit gefolgt. Es wäre nicht verständlich, wenn mit einem Nichteintreten ausgerechnet der Ständerat die Arbeit verweigern würde. Dies sind die formalen Argumente für diese Vorlage.

Aber es kommen noch zwingende materielle Argumente dazu. Es ist nicht verständlich, dass ein Mindestlohn, der in einem Kanton erlassen worden ist, nur für die Einheimischen gelten würde und ausgerechnet für die Entsendebetriebe nicht. Das grösste Lohndumpingrisiko, relativ gesehen, besteht doch in der Entsendung, weil bei den Entsandten die Bedingungen vom Herkunftsland geprägt werden. Besonders betroffen davon ist der Kanton Tessin mit seinem Umfeld in der Lombardei. Die Lebenshaltungskosten in der Lombardei sind weit tiefer als jene im Kanton Tessin. Wenn jetzt ausgerechnet für die Entsendebetriebe diese Löhne nicht gelten sollen, dann ist das nichts anderes als eine Einladung zu Lohndumping, und das nicht nur auf Kosten der einheimischen Beschäftigten, der Tessinerinnen und Tessiner, sondern auch auf Kosten des einheimischen Gewerbes, des Tessiner Gewerbes. Es wäre etwas, was gegenüber der einheimischen Wirtschaft vollkommen ungerecht wäre.

Es ist nun fast rührend, dem Kommissionssprecher dabei zuzuhören, wie er sich wegen einer Diskriminierung der Entsendebetriebe im Tessin sorgt, also von denjenigen, die aus der Lombardei kommen und im Tessin Arbeit leisten. Aber die würden ja gar nicht diskriminiert. Sie müssten sich nur an eine Selbstverständlichkeit halten, nämlich an die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen wie die einheimischen Betriebe. Mehr wird nicht verlangt.

Es wäre eine Diskriminierung des einheimischen Gewerbes, der einheimischen Arbeitnehmenden, wenn auf diese Vorlage nicht eingetreten würde, wenn man eine Privilegierung für die Entsendefirmen schaffen würde. Wenn Sie dieser Vorlage nicht zustimmen, dann leisten Sie einen Beitrag zur Vergiftung des sozialen und politischen Klimas. Es muss der Grundsatz gelten: gleich lange Spiesse für alle, ob Entsendefirmen oder einheimische Betriebe. Mit dieser Vorlage sorgen Sie hier für gleich lange Spiesse.

Es kommt noch etwas anderes dazu, ich hoffe, Sie haben die Vorlage gelesen: Der Bundesrat sieht mit dieser Vorlage nicht nur den Grundsatz vor, dass gleiche Arbeitsbedingungen für einheimische Firmen wie auch für Entsendefirmen gelten müssen. Der Bundesrat schafft mit dieser Vorlage auch eine Grundlage für die Digitalisierung der Kommunikation über eine elektronische Plattform, für eine Digitalisierung in diesem Bereich.

Jetzt haben Sie ja zu Beginn dieser Session bezüglich der Behördenverbindungen, der Behördenkontakte mit der Wirtschaft, aber auch mit der Bevölkerung beantragt, dass das in Zukunft dort, wo es angezeigt ist, wenn immer möglich elektronisch erfolgen soll. Wir haben das einstimmig verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird eine Plattform für elektronische Behördenkontakte, für elektronische Kommunikation im Sinne der Vorlage geschaffen, die wir am Anfang der Session beschlossen haben.

Es wäre vollkommen widersprüchlich, wenn wir ausgerechnet hier, wo wir den ersten Anwendungsfall haben, in dem es um eine solche Plattform für elektronische Kommunikation in einem sensiblen Bereich geht, diese Einrichtung verweigern würden, wenn diese gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung, für die elektronische Kommunikation im Entsendebereich verweigert würde. Ein Nichteintreten wäre hier unverständlich. Das Eintreten ist die Voraussetzung dafür, dass diese Plattform für die elektronische Kommunikation geschaffen werden kann.

Mit dem Nichteintreten geht es am Schluss doch höchstens und einzig um eine ideologische Opposition gegen Mindestlöhne, weil diese gewissen Leuten nicht passen. Aber wissen Sie, sind Sie sich bewusst, wie hoch der Tessiner Mindestlohn ist? Der Tessiner Mindestlohn beträgt 19 Franken in der Stunde - 19 Franken in der Stunde! Er ist also ausserordentlich tief, natürlich mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Kanton. Es wäre doch eine Schande, wenn einem solchen Mindestlohn - 19 Franken in der Stunde - und seiner Geltung für die Entsendefirmen die Anerkennung verweigert würde. Ein Nein zu dieser Vorlage, ein Nichteintreten heisst ja nichts anderes, als dass die Entsendefirmen diese 19 Franken unterschreiten dürfen, ohne dafür sanktioniert werden zu können. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein, umso weniger, als der Kanton Schaffhausen, Kollege Germann, der Kanton Obwalden, Kollege Ettlin, der Kanton Schwyz zwar nicht von dieser Vorlage betroffen sind, sie aber befürworten: Auch Ihre Kantone befürworten diese Vorlage! Warum wollen Sie jetzt nicht auf diese Vorlage eintreten, wo es im Tessin doch um vieles geht? Es wäre ein Affront gegenüber dem Kanton Tessin, gegenüber den Arbeitnehmenden im Kanton Tessin, gegenüber dem Tessiner Gewerbe, wenn hier auf diese Vorlage nicht eingetreten würde.

Ich bitte Sie deshalb, im Sinne der vom Ständerat angenommenen Motion Abate, mit den Kantonen, die diese Vorlage in der Vernehmlassung befürworteten, und mit dem Kanton Tessin, auf diese Vorlage einzutreten und die Arbeit nicht zu verweigern.