Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-06-14
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-14
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion verlangt vom Bundesrat, die Bestimmungen zum Programm "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) so anzupassen, dass Betriebe mit Vorweiden anteilsmässig an diesem Programm teilnehmen können. Begründet wird der Vorstoss damit, dass die Sömmerung die Grundlage zur Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt im Berggebiet bedeute. Dadurch könne die Verwaldung und Verbuschung im Berggebiet verhindert werden, und deshalb werde die Sömmerung entsprechend gefördert. Die Betriebsform des Dreistufenbetriebs sei die Grundlage der Sömmerung.
Bei vielen Talbetrieben, in denen sich die Tiere in den Monaten von Oktober bis Mai aufhalten, sei deshalb so gebaut und entsprechend investiert worden, dass sie die Anforderungen für ein besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem erfüllen. In den Ställen der Vorweide, also für einen Aufenthalt von vier bis fünf Wochen, würden die Kühe zum Melken eingestallt und würden in der Regel bis zum nächsten Melken im Stall verbleiben. Während dieser Zeit findet also kein Auslauf der Tiere statt. Während der übrigen Zeit befinden sich die Tiere jedoch auf der Weide und somit im Freien. Da die Haltung der Tiere während vier bis fünf Wochen nicht den BTS-Anforderungen entspreche, könnten diese Betriebe für das gesamte Jahr nicht am BTS-Programm teilnehmen, obwohl die Talbetriebe den Anforderungen entsprechen und die Sömmerungsweiden ausgenommen seien.
Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung zur Motion am 7. November 2018 unter anderem damit, dass der Bund mit der Tierschutzgesetzgebung für die Tierhaltung einen einheitlichen Standard setze und eine Tierhaltung, welche die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtige, mit Direktzahlungen für die beiden Tierwohlprogramme BTS und RAUS fördere. Die früher geltenden, restriktiveren BTS-Bestimmungen seien in der Zwischenzeit gelockert wurden.
Der Nationalrat nahm die Motion am 16. September 2020 mit 142 zu 44 Stimmen bei 1 Enthaltung trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates an.
Die WAK-S hat die Motion am 9. Mai 2022 vorberaten und beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, sie abzulehnen. Die WAK-S begründet ihre ablehnende Haltung [PAGE 517] damit, dass bei den BTS-Bestimmungen in letzter Zeit bereits einige Lockerungen zugunsten von Sömmerungsbetrieben vorgenommen worden seien. So müsse den Tieren zum Beispiel im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. November kein Zugang zu einem BTS-konformen Stall gewährt werden, wenn sie 24 Stunden draussen seien. Es gebe Ausnahmen für extreme Witterungsverhältnisse, und auch zum Melken dürften Kühe in den Anbindeställen bleiben.
Die Kommission ist der Meinung, dass man damit den Anliegen der Betroffenen entgegengekommen sei und keine weiteren Sonderregelungen einzuführen seien. Zudem gehe es auch darum, dass die Komplexität des Systems nicht noch weiter erhöht und die Glaubwürdigkeit des Programms nicht gefährdet werde.
Namens der Kommission empfehle ich Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen.