Wicki Franz · Ständerat · 2002-12-11
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Diese Änderung ist eine Folge der Tatsache, dass seit dem 1. Januar 1996 das [PAGE 1266] Mündigkeitsalter bei 18 Jahren liegt und daher eine Sonderbestimmung für die 18- bis 20-Jährigen nicht mehr nötig ist.