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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-15

Wortprotokoll

Am 7. März 2022 ist der Ständerat nicht auf die Vorlage des Nationalrates zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren eingetreten. Diese Vorlage würde sowohl eine Gesetzes- als auch eine Verfassungsänderung notwendig machen. Der Ständerat erachtet das Anliegen der parlamentarischen Initiativen als erfüllt, nachdem die Schweizer Stimmberechtigten am 26. September 2021 über die "Ehe für alle" abgestimmt und die Gesetzesänderungen angenommen haben. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsänderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Mit der Annahme der Vorlage für eine Ehe für alle können ab dem 1. Juli 2022 auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit gleichgestellt. Der ausländische Ehemann eines Schweizers oder die ausländische Ehefrau einer Schweizerin können sich somit zukünftig auch erleichtert einbürgern lassen. Eingetragene Partnerschaften können ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr eingegangen werden. Bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch ohne grossen Aufwand in eine Ehe umgewandelt werden, womit die betroffenen ausländischen Personen sich dann auch erleichtert einbürgern lassen können.

Für diejenigen Personen, für welche eine Umwandlung aus irgendwelchen Gründen nicht infrage kommt, aber die sich trotzdem einbürgern lassen wollen, steht weiterhin der Weg der ordentlichen Einbürgerung mit den gleichen verkürzten Fristen wie bei der erleichterten Einbürgerung offen; das Bürgerrechtsgesetz sieht fünf Jahre Aufenthalt und drei Jahre eingetragene Partnerschaft vor.

Aufgrund dieser Ausgangslage kann das Anliegen der parlamentarischen Initiativen zur Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren als erfüllt betrachtet werden. Die zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen notwendige Verfassungs- und Gesetzesänderung wäre in Anbetracht der einzelnen Fälle, die allenfalls noch während einer Übergangszeit infrage kommen, als unverhältnismässig anzusehen.

Ich ersuche Sie daher, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission auf Nichteintreten zu folgen.