Hegglin Peter · Ständerat · 2022-06-15
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-15
Wortprotokoll
Wir rühmen uns, das beste Vorsorgesystem der Welt zu haben. Das Dreisäulenkonzept hat sich bewährt. Heute arbeiten wir an einem der wichtigsten Pfeiler dieser Altersvorsorge, dem BVG. Auch dieser Pfeiler hat sich bewährt, ist aber ins Alter gekommen. Es sind deshalb notwendigerweise Rücksicht, Vorsicht, aber auch Weitsicht gefragt. Schnellschüsse sind aus meiner Sicht fehl am Platz.
Die Kommission hat einen umfangreichen Bericht des Bundesrates und die Unterlagen des Schwesterrates erhalten. Sie liess in über dreissig Zusatzberichten alle möglichen Optionen bis in die letzten Winkel ausleuchten. Ich verstehe deshalb den heutigen Zusatzantrag und auch den Rückweisungsantrag nicht. Was wollen Sie denn noch? Ich weiss es nicht. Wahrscheinlich geht es eher darum, dass man in der Mehrheit der Kommission jetzt langsam erkennt, dass man sich verrannt hat, dass man eine Version vorschlägt, die zu viel kostet. Jetzt macht man quasi zur Gesichtswahrung einen Rückzieher und will das Geschäft nochmals in die Kommission bringen; dies als Vorbemerkung.
Das geltende BVG ist 2005 in Kraft getreten. Seither sind die grössten Parameter nicht mehr wesentlich angepasst worden. 2010 wurde eine Vorlage, die sich auf die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes beschränkte, in der Volksabstimmung mit grossem Mehr abgelehnt. Auch das letzte Projekt, die Altersvorsorge 2020, welches sowohl AHV als auch BVG umfasste, wurde von Volk und Ständen abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass es zu komplex und zu kompliziert gewesen sei. Diesem Argument wurde jetzt Rechnung getragen: Zwei Vorlagen sind unterwegs.
Das erste Paket, die AHV-Reform, die im Herbst vors Volk kommt und, so hoffe ich, angenommen wird, ist sehr sozial geprägt. Beim zweiten Paket, der BVG-Revision, geht es meines Erachtens um drei wichtige Baustellen: um den zu hohen Mindestumwandlungssatz; um die Situation, dass neue Arbeitsformen wie Teilzeit und auch die Vorsorgemöglichkeiten für Leute mit tiefen Löhnen zu wenig berücksichtigt werden; um die altersabhängige Staffelung der Beiträge, die zur Folge hat, dass ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt zu teuer sind. Diese drei Punkte müssen oder sollten angepasst werden.
Zum ersten Punkt, zum Umwandlungssatz: Die beiden entscheidenden Grössen für die Festsetzung des Umwandlungssatzes sind die Lebenserwartung und der technische Zinssatz. Der technische Zinssatz orientiert sich an der zu erwartenden durchschnittlichen Rendite der Vorsorgeeinrichtungen für die kommenden Jahre. Der heutige Mindestumwandlungssatz setzt eine Rendite von 5 Prozent voraus. In Anbetracht der seit Längerem bestehenden Finanzmarktsituation kann eine solche Rendite langfristig nicht finanziert werden. Folglich besteht ein Ungleichgewicht zwischen der auszurichtenden Leistung und ihrer Finanzierung, da das vorhandene Altersguthaben nicht ausreicht, um die garantierte Rente während der gesamten Laufzeit zu finanzieren.
Eine der Folgen dieses Ungleichgewichts sind unerwünschte Solidaritäten: Die aktiven Versicherten müssen eine Zusatzfinanzierung in Form einer tieferen Verzinsung ihrer Altersguthaben oder von Sanierungsbeiträgen leisten, damit die Leistungen für die Rentenbezügerinnen und -bezüger garantiert werden können. Bei Vorsorgeeinrichtungen mit einer ungünstigen Altersstruktur, das heisst einem im Verhältnis zu den aktiven Versicherten relativ hohen Anteil an Rentnerinnen und Rentnern, ist diese Querfinanzierung zulasten der aktiven Versicherten besonders ausgeprägt. Eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes ist daher unumgänglich.
Ursprünglich wurde der Umwandlungssatz durch den Bundesrat auf 7,2 Prozent festgelegt; aktuell liegt er bei 6,8 Prozent. Die Kompetenz zur Festsetzung des Satzes wurde dann vom Bundesrat an das Parlament übertragen. Statt wie vorher in der Verordnung wird der Satz seither im Gesetz definiert. Dabei wäre der Umwandlungssatz aufgrund der technischen Grundlagen nicht politisch zu definieren; wir können doch die Performance auf den Finanzmärkten nicht politisch festlegen. Aber die Sachlage ist jetzt halt so, deshalb führen wir diese langen Diskussionen. Wir führen die Diskussionen jetzt, in einem Moment, in dem die Finanzmärkte in eine andere Richtung zeigen. Wir können feststellen, dass die Zinsen wieder steigen und die Senkung des Umwandlungssatzes in absehbarer Zeit allenfalls gar nicht mehr die Priorität hat, die sie heute hat.
In der überobligatorischen Versicherung - das ist das paritätische Organ - haben die zuständigen Organe dem schon länger Rechnung getragen. Sie haben den Umwandlungssatz kontinuierlich gesenkt, er liegt heute noch bei 5,71 Prozent. Das heisst, dieses Organ hat seine Verantwortung wahrgenommen und sich entsprechend den Marktbedingungen angepasst. Anders ist es eben in diesem Punkt beim Obligatorium.
Damit können wir auch feststellen, dass von der Senkung von 6,8 auf 6,0 Prozent eigentlich nur 12 Prozent direkt betroffen sind und eine tiefere Rente zu gewärtigen haben. Es gibt noch diejenigen, die dazwischenliegen. Wenn ich diese auch noch nehme, dann sind etwa 20 Prozent der Versicherten davon betroffen - 20 Prozent. Ich meine, für diese Gruppe sind Kompensationsmassnahmen vorzusehen, für diese Gruppe allein. Es braucht demzufolge nicht eine grosse Kompensation für alle Versicherten oder für 80 Prozent der Versicherten. Denn schliesslich gibt es ja keinen dritten Beitragszahler, der das finanziert - weder die SNB noch der Bund -, sondern es sind die noch aktiven Berufstätigen, die das zu leisten haben bzw. die Zusatzbeiträge zahlen müssen, die man den Personen geben will, die in Rente gehen.
Die Umverteilung von den erwerbstätigen zu den in Rente stehenden Personen wird also grösser. Ich meine, das ist einfach nicht statthaft. Wenn Kollege Müller vorhin zudem von der Coupe gesprochen hat, die bezahlt werden soll, dann ist die Frage: Wer bezahlt denn diese Coupe, die die Rentnerinnen und Rentner konsumieren? Die Coupe bezahlen eben die Aktivversicherten. Das ist einfach falsch, das ist nicht angebracht. Sie wollen hier grosszügig sein, sind es aber auf Kosten jüngerer Personen, und das finde ich nicht statthaft.
Von daher ist für mich der Antrag der Minderheit II (Kuprecht) beziehungsweise die Variante des Nationalrates zielgerecht [PAGE 554] und zielorientiert. Sie kompensiert die Ausfälle, sie ist auch von den Kosten her massvoll, und sie übernimmt - und da meine ich auch die Prinzipien, die der Nationalrat aufgestellt hat - das Anrechnungsprinzip und die dezentrale Finanzierung.
Im Fall, dass Sie darüber hinausgehen und das Paket viel teurer machen, habe ich grosse Bedenken, dass das ganze Projekt am Schluss scheitern könnte. Ich würde mir dann auch überlegen, ob ich am Schluss noch Ja zum Reformpaket sagen sollte. Das würde ich dann sehr bedauern, weil es, wie einleitend gesagt, wesentliche Verbesserungen gibt. Es gibt den Erhalt des Rentenniveaus. Es gibt eine Anpassung der Sätze bei den Altersgutschriften, was für mich ein wichtiger Schritt ist, weil er eben ältere Berufstätige für die Arbeitgeber nicht teurer macht - das ist etwas sehr Wichtiges. Auch sehr wichtig ist - da hat die Kommission in meinen Augen sehr gut gearbeitet und einen fast revolutionären Vorschlag gemacht -, dass die Eintrittsschwelle auf 17[NB]208 Franken gesenkt wird und auch Anpassungen beim Koordinationsabzug vorgenommen werden.
Damit erlaubt die Kommission eben auch Geringverdienenden und Teilzeitarbeitenden, dass sie ein respektables Alterskapital ansparen können. Das kostet zwar etwas, das kostet vor allem etwas in den Branchen mit gering verdienenden Arbeitnehmenden. Hier wäre ich aber bereit, diese Mehrkosten mitzutragen. Denn da sind vor allem die sozial schwächeren Personen betroffen, und diese profitieren davon.
Damit komme ich langsam zum Schluss, nicht ohne zu erwähnen, dass noch eine weitere Massnahme einen Vorteil bringt, die in die Vorlage aufgenommen worden ist, und zwar bezüglich der geringen Freizügigkeitsguthaben, die oft vergessen gehen. Die Kommission beantragt Ihnen, dass auch Altersguthaben, die nur 2000 Franken betragen, in bar bezogen werden können und eben nicht quasi verfallen.
Ich bin für Eintreten, gegen den Einzelantrag Dittli, für den Antrag der Minderheit II (Kuprecht) und gegen eine Rückweisung.