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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-06-15

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-15

Wortprotokoll

Jährlich legt das Staatssekretariat für Migration die Anzahl der Bewilligungen fest, die den Kantonen zur Verfügung stehen, um ausländischen Personen, die nicht in den Genuss des Freizügigkeitsabkommens kommen, einen Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Wirtschaftliche Überlegungen und damit ein Allgemeininteresse spielen bei der Gewährung dieses sogenannten Drittstaatenkontingents die entscheidende Rolle. Diese Höchstzahlen dürfen die Kantone nicht überschreiten, es handelt sich dabei um Bundesrecht. Die grosse Mehrheit der Kantone befolgt diese Regeln, eine Minderheit unter ihnen nicht. Diese Kantone überschreiten mittels Gewährung zahlloser Härtefälle nach Artikel 30 AIG ihre Quoten ganz erheblich.

In diesem Sinne gewährte der Bundesrat dem Kanton Waadt 110 Bewilligungen im Jahr 2019. Ebendieser Kanton Waadt erlaubte sich im selben Jahr, zusätzlich zu diesen regulären Bewilligungen 94 Bewilligungen für Härtefälle zu erteilen. Das entspricht fast dem Doppelten der Quote für diesen Kanton. In Genf, das zu 89 Bewilligungen berechtigt war, wurden 951 Bewilligungen allein für Härtefälle erteilt. Gleichzeitig erteilten die anderen Kantone zusammengerechnet gerade einmal 32 Bewilligungen im Sinne der Härtefallregelung.

Härtefallgesuche sind an sich ein sinnvolles Instrument, um Härte mit Humanität auszugleichen. Es sollte aber nur in Einzelfällen zur Anwendung kommen. Die hohen Fallzahlen im Kanton Genf haben wir in der Staatspolitischen Kommission in anderem Zusammenhang bereits ausführlich diskutiert. Die Verwaltung sagte uns damals, dass vor allem die Mitarbeiter der Vereinten Nationen sich in Bezug auf ihr Reinigungspersonal, ihr Kindermädchen oder die Haushälterin um die Schweizer Rechtsnormen foutieren würden. Das ist verwerflich und macht diese Sache hier natürlich überhaupt nicht besser.

Die SVP hat die Erhöhung der Kontingente für Drittstaatsangehörige immer unterstützt, weil es sich dabei um sehr gesuchte Fachkräfte in Branchen mit sehr hoher Wertschöpfung handelt, die aber kein Privileg wie die Staatsangehörigen der EU geniessen. Den im Rahmen der Personenfreizügigkeit Einreisenden kann man ja genau diese Fachkraft-Eigenschaft nicht wirklich nachsagen. Dazu hat eine Studie des Zürcher Amtes für Wirtschaft und Arbeit 2016 zutage befördert, dass nur jeder fünfte Arbeitnehmer aus der EU, der neu in der Schweiz eine Stelle antritt, in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeitet.

Artikel 30 AIG eröffnet den Kantonen Ausnahmemöglichkeiten, bei denen diese Überlegungen nicht im Vordergrund stehen. Gewährte Härtefälle sollen an die Drittstaatenkontingente angerechnet werden. Firmen sind auf gutqualifizierte Drittstaatsangehörige aus Amerika oder Europa angewiesen. Mit einer Anrechnung an diese Höchstzahlen soll verhindert werden, dass diese Drittstaatenkontingente umgangen werden.

Ich bitte Sie daher, meine Minderheit zu unterstützen.