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Wicki Franz · Ständerat · 2002-12-11

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Hier geht es um eine technische Anpassung. Heute findet der Anspruch auf Zuweisung von landwirtschaftlichen Gewerben und Grundstücken in der Erbteilung dort seine Grenzen, wo der Ansprecher bereits über eine überdurchschnittlich gute Existenz verfügt. Dieses Kriterium wird als kaum mehr tauglich angesehen. Deshalb wird dieser Wert nun durch ein Mehrfaches einer Standardarbeitskraft ersetzt, d. h., ein Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes steht dem Erben dann nicht zu, wenn er bereits Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist, zu dessen Bewirtschaftung mehr als vier solcher Arbeitskräfte nötig sind. Damit wird die Definition klar, aber die Wegfallschranke des Zuweisungsanspruchs wird damit kaum verschoben.