Lexipedia

Mäder Jörg · Nationalrat · 2022-06-15

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-06-15

Wortprotokoll

In dieser Sommersession sind mehrere Volksinitiativen und deren Gegenvorschläge traktandiert. Deren zwei drehen sich sogar rund um das Thema Gesundheitskosten. Im Gegensatz zur Vorlage 21.067, der Kostenbremse-Initiative, die auf die Entstehung der Kosten fokussiert, geht es hier bei der Vorlage 21.063, der Prämien-Entlastungs-Initiative, um die Verteilung der Kosten. Die Initiative ist daher primär eine sozialpolitische Vorlage und nur in einem geringen Masse eine gesundheitspolitische.

Aus gutem Grund ist das Gesundheitssystem weitgehend als Versicherungslösung organisiert. Ja, die eigene Gesundheit wird von persönlichen Entscheiden beeinflusst, aber nicht nur. Aus diesem Grund hat sich die Schweiz für ein Modell mit obligatorischer Krankenversicherung entschieden. Deren Kosten werden von allen grundsätzlich zu gleichen Teilen getragen. Damit ähnelt die Belastung jener einer Kopfsteuer und belastet daher niedrige Einkommen anteilsmässig stärker. Auf der anderen Seite ist unser Steuersystem progressiv ausgestaltet. Personen mit hohem Wohlstand und/oder Einkommen zahlen nicht nur absolut, sondern auch proportional gesehen mehr. Das führt zu einer gewollten und auch notwendigen Umverteilung. Es ist aber anzumerken, dass bei tiefen Einkommen bis hin zum unteren Mittelstand die Steuerbelastung vergleichsweise klein ist. Damit ist die Umverteilung via Steuern in diesen Einkommensklassen nur noch bedingt wirksam. Die Krankenkassenprämien hingegen sind ein wesentlicher Kostenblock, der die Möglichkeiten der Betroffenen stark einschränkt, sie teilweise auch überfordert.

Deshalb haben wir schon vor einigen Jahren die sogenannten Prämienverbilligungen eingeführt. Die Prämien werden im Grundsatz immer noch so berechnet, dass sie im Schnitt die Kosten decken. Dort, wo die Prämien die Haushalte stark belasten, vergünstigt der Staat dieselben. Der dazu festgelegte Betrag wurde ursprünglich von Bund und Kantonen zu gleichen Teilen getragen. Die Details der Verteilung, d. h., wer genau wie viel bekommt, ist aber alleinige Sache der Kantone.

Das ist eine insgesamt gute Sache. Nun ist es aber so, dass trotz dieser Verbilligung der Anteil der Prämien an den Haushaltsausgaben in den tieferen Einkommensklassen gestiegen ist. Dazu kommt, dass einige Kantone ihren Beitrag bewusst reduziert haben, oft um eigene Sparprogramme umzusetzen.

Es ist daher verständlich, dass sich die SP dieses Themas mit einer Volksinitiative angenommen hat. Deren Ansatz ist, zumindest mit Blick auf die Unterschriftensammlung und den medienwirksamen Titel, gut gewählt. Die Volksinitiative fordert, dass die Prämien maximal 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Darunter kann sich jeder etwas vorstellen und bekommt das Gefühl, dass ihm die Prämien nie über den Kopf wachsen werden. Der Vorschlag klingt also im ersten Moment gut. Aber schauen wir uns das etwas genauer an.

Zum einen definiert die Volksinitiative den Begriff "verfügbares Einkommen" nicht genau. Je nach Blickpunkt kann das ein Vor-, aber auch ein Nachteil sein. Des Weiteren ist die Deckelung bei 10 Prozent ein Fehlanreiz. Für 10 Prozent des Einkommens bekommt man Zugang zu einem All-you-can-eat-Buffet an Gesundheitsleistungen. Klar, das ist etwas überspitzt formuliert, und bei Weitem nicht alle werden mit einer solchen Mentalität durch die Welt gehen. Aber der Fehlanreiz ist trotzdem da, und dieser wird sicherlich nicht dafür sorgen, dass die Leute das Gesundheitssystem mit Achtsamkeit in Anspruch nehmen.

Des Weiteren verschiebt die Volksinitiative den Kostenteiler zwischen Bund und Kantonen klar in Richtung Bund. Denn dieser soll neu mindestens zwei Drittel der Kosten übernehmen. Damit wird in einigen Kantonen der Kostendruck und damit das Kostenbewusstsein sinken, obwohl sie ja Hauptverantwortliche für das Gesundheitswesen sind und somit auch den grösseren Hebel zur Beeinflussung der Kosten haben. Schlussendlich ist auch anzumerken, dass die Mehrkosten der Volksinitiative bei 3,5 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr liegen und künftig weiter steigen werden. Für 2030 werden die Kosten auf 8,2 Milliarden geschätzt.

Aus diesen Gründen lehnt die grünliberale Fraktion die Volksinitiative klar ab.

Kommen wir zum Gegenvorschlag. Der Bundesrat hat einen Vorschlag ausgearbeitet, der stark auf der bisherigen Lösung aufbaut. Neu wären die Kantone wieder stärker in der Pflicht, da die Untergrenze, mit der sich die Kantone beteiligen müssten, klar definiert würde. Dabei würde auch die spezifische Situation der Kantone berücksichtigt. Bei Prämienbelastungen bis zu 10 Prozent des steuerbaren Einkommens müsste sich der Kanton mit mindestens 5 Prozent der kantonalen OKP-Bruttokosten beteiligen. Darüber würde der Satz bei einem Anteil von 18,5 Prozent linear bis auf 7,5 Prozent ansteigen. Ich bitte Sie, zu beachten, dass es jetzt schon Kantone gibt, die oberhalb dieser Quote sind. Diese Kantone könnten natürlich ihre bisherige Haltung beibehalten oder sich aber auch der Quote annähern. Ein Unterschreiten wäre aber künftig nicht mehr möglich.

Der Ansatz, auf bestehenden Regeln aufzubauen und auch die grundsätzliche Kompetenzteilung beizubehalten, hat auch die Kommission überzeugt. In einem anderen Aspekt waren wir aber definitiv nicht zufrieden. Mit diesem bundesrätlichen Gegenvorschlag steigen die Kosten bei den Kantonen um etwas weniger als 500 Millionen Franken, beim Bund hingegen gar nicht an. Dass ein Gegenvorschlag in der Regel etwas milder ausgestaltet ist, insbesondere bei den Finanzen, ist normal. Der Unterschied zur Initiative ist aber so massiv, wir reden von Faktor 10, dass man schon fast an der Ernsthaftigkeit zu zweifeln beginnt. Zudem ist es immer kritisch, wenn der Bund einen Entwurf ausarbeitet, bei dem alle Mehrkosten auf die Kantone abgewälzt werden.

Die Kommission hat den Gegenvorschlag entsprechend weiterentwickelt, ohne ihn in dessen Grundzügen anzutasten. Der Unterschied liegt darin, welche Aufwendungen die Kantone an ihren Anteil anrechnen können und welche nicht. Im Gespräch sind die Vollzugskosten, der Anteil am Bundesbeitrag, die Prämienverbilligungen für EL-Bezüger und die bereits bekannten Verlustscheine. Je mehr anrechenbar ist, desto schneller erreicht der Kanton, aber auch der Bund, seine Quote und entsprechend geringer sind die Mehrkosten. Die Minderheitsanträge unterscheiden sich ebenfalls nur in diesen Aspekten vom Mehrheitsantrag. Es geht also schlicht [PAGE 1216] und einfach darum, wie gross das ganze Paket sein soll, das wir der Initiative entgegenstellen, und um wie viel wir die unteren Einkommen künftig stärker entlasten wollen.

Wir Grünliberalen unterstützen die Mehrheit der Kommission. Mit dieser Variante ist mit Mehrkosten von 1,3 Milliarden Franken beim Bund und etwa 900 Millionen Franken bei den Kantonen zu rechnen. Es ist für uns ein Betrag, der das Problem tatsächlich angeht und Wirkung haben wird. Die beiden Minderheiten schlagen Regelungen vor, die zu wesentlich tieferen Mehrkosten führen, nämlich 500 Millionen Franken bei den Kantonen mit der Variante der Minderheit I (Aeschi Thomas) - gemäss dem Entwurf des Bundesrates - und 280 Millionen Franken mit der Variante der Minderheit II (de Courten). Der Bund käme in beiden Varianten ohne Mehrkosten davon.

Aus Sicht der Grünliberalen sind die Mehrkosten bei beiden Minderheitsanträgen zu tief angesetzt, um wirklich einen Effekt zu haben. Die Situation wird sich dadurch nicht wesentlich ändern. Die Bevölkerung wird das nicht unbedingt als Alternative zur Volksinitiative anschauen, ganz abgesehen von den Initianten. Es stellt sich in dieser Situation dann wirklich die Frage, ob dieser Gegenvorschlag in sich stimmig ist oder ob man nur, ganz trocken, über die Volksinitiative abstimmen soll. Das wollen wir aber nicht tun. Der Titel klingt, wie schon gesagt, sehr verlockend, aber sie ist extrem teuer und strukturell nicht unbedingt sinnvoll.

Neben diesen gewichtigen Minderheiten gibt es noch eine in Absatz 6. Dieser Absatz behandelt die Erhebung von anonymisierten Angaben zur Überprüfung der sozial- und familienpolitischen Ziele. Eine Minderheit möchte hier auch die Staatsbürgerschaft erheben. Wir finden diesen Antrag deplatziert und lehnen ihn ab. Insbesondere ist es nicht stufengerecht, diese eine Angabe im Gesetz zu nennen, während für alle anderen der Bundesrat zuständig ist. Aber ja, wenn man als Partei mehr Finger an einer Hand hat als Themen im Köcher, muss man diese täglich wieder bringen, sonst würde einem die eigene Inhaltsleere ja plötzlich bewusst werden.

In der Kommission unbestritten ist die Ergänzung in Artikel 65 Absatz 1a und in den Übergangsbestimmungen. Die Kantone werden beauftragt, ein Sozialziel festzulegen, und dem Bund wird die Kompetenz gegeben, zu definieren, wie das verfügbare Einkommen zu berechnen ist. Damit wird die Diskussion in den Kantonen angestossen und diese durch die Begriffsdefinition erleichtert und damit auch versachlicht. Eine einheitliche Definition ist zudem auch für interkantonale Vergleiche sehr sinnvoll.

In der Summe bittet Sie die grünliberale Fraktion, in allen Fragen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ihr Vorschlag ist in sich stimmig und in seiner Grösse ausreichend, um eine echte Alternative zur Volksinitiative darzustellen und nicht nur ein bisschen Puderzucker anzubieten.