Gysi Barbara · Nationalrat · 2022-06-15
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Ich vertrete die Minderheit, die die Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien" zur Annahme empfiehlt. Ich bin auch Mitglied des Initiativkomitees. Mit meinem Minderheitsantrag wollen wir die Volksinitiative zur Annahme empfehlen.
Eine gute Gesundheitsversorgung ist wichtig. Die Schweiz rühmt sich, ein gutes Gesundheitswesen zu haben. Doch Gesundheit und Gesundheitsversorgung müssen bezahlbar sein, was aber für viele immer weniger der Fall ist. In der Schweiz wird ein sehr hoher Anteil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche berappt. Davon wiederum machen die Krankenkassenprämien, die nach dem für alle gleich unsozialen System der Kopfsteuer erhoben werden, den Löwenanteil aus. Die unsozialen Kopfprämien treffen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ungleich stärker. Unabhängig davon, ob man Reinigungsfachfrau, Verkäufer, Kassierin, Handwerker oder Bankdirektorin ist - alle werden mit den gleich hohen Prämien belastet, obschon die Löhne unterschiedlich hoch sind. Das ist ungerecht; das ist ein Problem. Für Menschen mit kleinen und normalen Einkommen ist die Belastung nicht mehr tragbar, wo sie doch bis zu 20 Prozent ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien abgeben müssen. Wir haben ganz klar ein Kostenverteilungsproblem. Das spricht diese Volksinitiative eben an.
Die extreme Belastung durch die hohen Kosten führt dazu, dass im letzten Jahr 16 Prozent der Bevölkerung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zur Ärztin oder zum Arzt gegangen sind. Fast 12 Prozent der Personen haben eine notwendige Weiterbehandlung nicht in Anspruch genommen wegen der Kosten, die sie selber tragen müssten, und weil sie diesen Aufwand scheuen. Das ist ein grosses Problem. Wir müssen in Bezug auf die Krankenkassenprämien handeln und daher diese maximale Belastungsgrenze einführen.
Bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1995 belief sich die durchschnittliche Belastung durch die Prämien auf rund 6 Prozent. Es gab damals das Versprechen, diese unsozialen Kopfprämien über die Prämienverbilligung sozial abzufedern. Damals ging man davon aus, dass man maximal 8 Prozent des verfügbaren Einkommens sollte bezahlen müssen. Dies ist aber nirgends im Gesetz schriftlich festgehalten, zumal wir heute weit von diesem Wert entfernt sind.
Die SP und der Gewerkschaftsbund haben im Jahr 2019 die Volksinitiative lanciert, die dann im Januar 2020 eingereicht worden ist. Sie formuliert, wie schon erwähnt, ein Sozialziel, wonach man maximal 10 Prozent des verfügbaren Haushalteinkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben muss. Heute haben wir die Situation, dass die durchschnittliche Belastung bei 14 Prozent liegt, in einzelnen Kantonen oder bestimmten Haushaltstypen kann sie bis zu 20 Prozent betragen. Das ist schon seit Langem so. In diesem Herbst folgt ein weiterer grosser Prämienschock. Es heisst, dass die Prämien bis zu 10 Prozent ansteigen könnten - mitten in einer Phase, in der wir sowieso eine hohe Teuerung haben. Das Problem verschärft sich also immer mehr.
Die Krankenkassenprämien sind seit Einführung des KVG um 142 Prozent gestiegen, die Löhne in der gleichen Zeit gerade mal um 15 Prozent und die AHV-Renten um 9 Prozent. Skandalös ist, dass die Mittel für die Prämienverbilligung nur gerade um 41 Prozent angestiegen sind. Der Bundesbeitrag an die Kosten für die Prämienverbilligung ist zwar stabil, weil er sich an den Gesundheitskosten orientiert. Die Kantone machen bei der Prämienverbilligung aber schlicht, was sie wollen. Viele haben auf dem Buckel der Prämienzahlenden gespart und nicht genügend Mittel draufgelegt. [PAGE 1210] Skandalös ist, dass neun Kantone heute sogar weniger Mittel für die Prämienverbilligung ausgeben als vor zehn Jahren, obwohl die Prämien massiv gestiegen sind. Die Prämienverbilligung wird also massiv und systematisch ausgehöhlt.
Ein weiteres drängendes Problem ist, dass immer mehr Mittel für die Prämienverbilligung für Menschen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, eingesetzt werden müssen. So bleibt für die ordentliche Prämienverbilligung für Familien, Einzelpersonen, Paarhaushalte oder eben auch Rentnerinnen immer weniger Geld. Das Ziel wird total verfehlt.
Der indirekte Gegenvorschlag ist zwar ein Tropfen auf den heissen Stein. Das Ziel, dass die Leute in der ganzen Schweiz gleichbehandelt werden, erreicht er nicht. Darum ist die Initiative, die das Ziel auch in der Verfassung festschreiben will, der einzig richtige Weg.
Ich bitte Sie sehr, die Volksinitiative zu unterstützen.