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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2022-06-16

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-06-16

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative verlangt ein Verbot des sogenannten Greenwashings. Der Begriff Greenwashing meint das Phänomen, dass Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen tatsachenwidrig als klimafreundlich oder klimaneutral anpreisen. Wie meine Vorrednerin es erläutert hat, soll das Verbot in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb festgehalten werden.

Massnahmen gegen das Vorgaukeln von Umweltfreundlichkeit sind dringend nötig. Eine kürzlich erhobene Studie der Europäischen Kommission zeigt, dass zwei Drittel der Konsumentinnen und Konsumenten Schwierigkeiten haben, falsche Aussagen über die Klimaeigenschaften gewisser Produkte von Fakten zu unterscheiden. Dies ist auch nicht verwunderlich, weil viele Marketingabteilungen das Ziel verfolgen, ihre Produkte möglichst umweltfreundlich und grün darzustellen.

Der internationale Trend geht ganz klar in Richtung solcher geforderten Massnahmen. Länder wie Frankreich verfügen bereits über eine solche Regulierung. Besonders im Finanzbereich hinkt die Schweiz den internationalen Entwicklungen hinterher. Gerade in dieser Thematik hätte die parlamentarische Initiative aber eine besonders grosse Wirkung. Noch immer ist es für Kundinnen und Kunden sehr schwierig nachvollziehbar, ob ein als rein nachhaltig angepriesener Fonds auch wirklich ökologischen Kriterien entspricht oder nicht.

Wenn irreführende Geschäftspraktiken im Umweltbereich nicht verboten sind, führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen. Leidtragende sind diejenigen Unternehmen, die ihre Kundinnen und Kunden auch wirklich ehrlich informieren wollen. Das führt zu ungleich langen Spiessen. Dieser Missstand soll mit der parlamentarischen Initiative behoben werden. Eine solche neue Regulierung fügt sich nahtlos in die bereits bestehenden Regulierungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs ein.

In den vergangenen Jahren wurde im Rahmen der Umsetzung von Massnahmen zur grünen Wirtschaft versucht, die Produktumweltinformation zu verbessern. Das Ziel wurde auf freiwilliger Basis nicht erreicht. Es wurden zwar Empfehlungen für die freiwillige Bereitstellung von Produktumweltinformationen erarbeitet, sie wurden aber nicht publiziert. Deshalb braucht es verbindliche Gesetze über die Informationspflicht. Die Klimaziele des Bundes, namentlich netto null bis 2050, können nur erreicht werden, wenn alle Akteurinnen und Akteure - inklusive der Wirtschaft - ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir müssen hier Unternehmen in die Pflicht nehmen und sicherstellen, dass das, was als ökologisch angepriesen wird, es auch wirklich ist.

Vielen Dank, wenn Sie hier den Antrag der Minderheit unterstützen und der parlamentarischen Initiative entgegen der Meinung der Kommissionsmehrheit Folge geben.