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Marti Samira · Nationalrat · 2022-06-16

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Die Gegner und Gegnerinnen sagen jeweils, wer sich einbürgern lassen und dafür auch genügend investieren möchte, könne das ja tun. Aber so einfach ist die Realität in unserem Land heute nicht. Es hängt nämlich primär einmal davon ab, wo in unserem schönen Land die Menschen wohnen, die sich einbürgern lassen wollen, aber dann auch von den kantonalen Gesetzgebungen und von den Bestimmungen der Gemeinden. Wenn man in der Gemeinde Lausanne wohnt, kostet einen die Einbürgerung 800 Franken. Im Kanton Schwyz bezahlt man 3600 Franken. Bereits aufgrund dieser grossen Ungleichheit sollten Sie die Rechtsstaatlichkeit unseres Bürgerrechts infrage stellen. Es sind nicht Gebühren, die eine Lenkungswirkung haben sollten, im Gegenteil: Wir dürfen nicht über die Kosten steuern, wer sich einbürgern lassen kann und wer nicht. Heute ist das aber der Fall: Überteuerte Gebühren in diesem Bereich führen dazu, dass sich in gewissen Kantonen weniger Menschen einbürgern lassen als in anderen.

Oftmals höre ich auch viel Selbstlob von Ihnen: In der Schweiz hätten wir eine so gelungene Integration, obwohl ein Viertel unserer Bevölkerung Ausländerinnen und Ausländer seien. Da muss ich sagen: Ja, das ist kein Kunststück, denn die allermeisten dieser Personen wären in anderen europäischen Ländern schon längst nicht mehr Ausländerinnen und Ausländer, sondern Bürgerinnen und Bürger des Landes, so, wie Sie und ich es auch sind. Viele Ausländerinnen und Ausländer sind hier geboren, und zum Teil sind sogar ihre Eltern schon hier geboren. Das sind unsere Kinder, sie haben nie anderswo gelebt, sie kennen keine andere Realität. Weil sie schon immer hier waren, können sie sich gar nicht integrieren; sie kennen nichts anderes als unsere Gesellschaft, so wie Sie und ich auch.

Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist der hohe Ausländeranteil nicht Zeichen einer gelungenen Integration, sondern ein grosses Alarmzeichen. Es heisst nämlich, dass viele Menschen, die seit Jahrzehnten hier leben und arbeiten, keinen Zugang zur Schweizer Demokratie haben; das Demokratiedefizit hat mein Kollege Wermuth schon ausführlich ausgeführt. Daraus entstehen auch Folgeprobleme.

Es geht aber nicht nur um die demokratische Mitbestimmung. Immer mehr wird auch unser Sozialwesen zu einem Zweiklassensystem. Menschen ohne Schweizer Pass, auch wenn sie jahre-, jahrzehntelang hier gelebt haben, ja sogar nie in einem anderen Land waren, werden heute in unserer Gesetzgebung und in unserer Rechtsprechung anders behandelt. Sie können, nachdem sie ein Leben lang gearbeitet haben und vielleicht aufgrund eines Unfalles auf die Sozialwerke angewiesen sind, im Extremfall sogar aus dem Land verwiesen werden.

Ja, wir brauchen dringend eine Einbürgerungsoffensive. Bedenken Sie, wie viele Hürden nach zehn Jahren in der Schweiz für die entsprechenden Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen bereits übersprungen und gemeistert wurden. Schauen Sie sich das Gesetz an, namentlich Artikel 58a AIG: wirtschaftliche Integration, Respekt vor den Werten der Bundesverfassung usw. Nach eben diesen zehn Jahren kann es doch nicht sein, dass mehr als diese objektiven Kriterien darüber entscheiden, ob jemand den Schweizer Pass nun verdient hat oder nicht.

Ja, logisch sind diese Menschen schon lange in unsere Gesellschaft integriert. Sie haben es mehrfach bewiesen. Ab einem gewissen Punkt ist es einfach nicht mehr angezeigt, dass sie es immer und immer und immer und immer wieder beweisen müssen. Das ist auch der Grund, warum sich viele junge Menschen, die hier geboren sind, mit dem [PAGE 1250] Einbürgerungsverfahren schwertun. Es ist schlicht und einfach eine Demütigung.

Warum muss meine Freundin der Einbürgerungskommission beweisen, dass sie weiss, wo die Offiziersgesellschaft am Samstag ihre Anlässe organisiert? Sie ist im selben Spital wie ich auf die Welt gekommen, sie hat dieselbe Schule besucht und nie irgendetwas anderes gemacht als ich. Warum muss sie dieses Wissen, dieses reduzierte Bild unserer Gesellschaft, beweisen und ich nicht?

Das ist das Problem. Das führt dazu, dass sich viele junge Menschen davor hüten, sich diesen demütigenden Verfahren auszusetzen. Stattdessen verzichten sie ein Leben lang auf ihre demokratiepolitischen Rechte, und im schlimmsten Fall bekommen sie dann, im Alter, sogar die sozialpolitisch negativen Auswirkungen davon zu spüren.

Das kann es nicht sein. Wir müssen hier dringend etwas nachholen. Es ist auch so, dass der bürgerliche Rechtsstaat - das ist in erster Linie Ihr Konzept, nicht meines - den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe zu begegnen hat und nicht einfordern kann, dass sie als Bittsteller vor ihm kriechen müssen. Das verlangen wir aber heute faktisch im Zusammenhang mit unserem Bürgerrecht, und das müssen wir heute korrigieren.