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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-11

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Da ich Mitglied der Minderheit bin, möchte ich mich bei der Einführung kurz halten. Es geht um Beiträge an die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere. Hier stellt sich die Frage, ob die heutige Regelung in Absatz 2 "Beiträge werden ausgerichtet für: a. die Kuhhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion" unverändert übernommen werden soll oder ob man generell für Tiere der Rindergattung solche Beiträge auszahlen möchte, d. h. also Milchkuhbeiträge, die an eine bestimmte Relation zur betriebseigenen Raufuttergrundlage gebunden wären.

Es ist die gleiche Problematik, wie wir sie bei Artikel 70 mit dem Minderheitsantrag Leuenberger besprochen haben, hier aber mit der Folge, dass nicht alle Direktzahlungen entfallen, wenn die Voraussetzung nicht erfüllt ist, sondern nur die Beiträge nach Artikel 73, sofern die Voraussetzung, wie sie in Absatz 3 des Minderheitsantrages vorgegeben ist, nicht erfüllt ist. Da stellt sich die Frage, woher man die erforderlichen Mittel nimmt: Diese Mittel sollen von den Produktestützungen weggenommen und zu den Direktzahlungen umgelagert werden. Ich nehme an, in der Diskussion wird diese Frage noch aufgegriffen.

Das als Einleitung des Kommissionspräsidenten. Ich möchte nicht weiter gehen, weil ich Mitunterzeichner der Minderheit bin. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass diese Bestimmung eine Verstärkung des ganzen Systems wäre, wie sie Herr Maissen heute Morgen bei der Diskussion über die Aufhebung der Milchkontingentierung gefordert hat.