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Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2022-06-16

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16

Wortprotokoll

Das Wichtigste in Kürze: Die parlamentarische Initiative Reimann Lukas will die Liste der verbotenen Organisationen und Gruppierungen im Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen vom 12. Dezember 2014 um die Gruppe Hamas ergänzen. Die Hauptbegründung: Hamas leugnet das Existenzrecht Israels, forderte schon mehrfach die Vernichtung jüdischer Menschen und propagiert international antisemitisches Gedankengut.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat die von Nationalrat Lukas Reimann am 18. Juni 2021 eingereichte parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 11.[NB]Oktober 2021 vorgeprüft. Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Erwägungen der Kommissionsmehrheit sind: Ein Verbot der Hamas würde weder im Inland noch im Ausland zu mehr Sicherheit führen, sondern das Gegenteil bewirken, weil ein Abbruch der Beziehungen zur Hamas deren Radikalisierung zur Folge hätte. Das, Kollege Reimann, ist nicht zynisch, sondern eine Auffassung der Kommissionsmehrheit, die auch von den Aktivitäten von Hamas andernorts bestätigt wird. Ein Verbot der Hamas würde das Engagement der Schweiz zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte gefährden. Für mehr Sicherheit müsste die Schweiz aus Sicht der Kommissionsmehrheit ihre guten Dienste in der Region und ihre diplomatischen Kanäle ausbauen, anstatt die Hamas zu verbieten. Darüber hinaus ist die Hamas nicht in der Schweiz ansässig, weshalb es wenig Sinn ergibt, sie zu verbieten. Ein weiterer Grund, weshalb der Initiative keine Folge zu leisten ist, ist in den Augen der Kommissionsmehrheit die Tatsache, dass die Schweiz gemäss Artikel 74 NDG nur Gruppierungen verbieten darf, die von den Vereinten Nationen sanktioniert oder verboten wurden, was hier bisher aber nicht der Fall ist. Bei allem Verständnis für das Anliegen: Ein Verbot wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv.

Die Kommissionsminderheit betont, dass die Hamas eine antisemitische Ideologie verfolge und die Menschenrechte verletze. Das Programm der Hamas sei demjenigen der Gruppierungen Al-Kaida und "Islamischer Staat" sehr ähnlich, weshalb sie verboten werden sollte. Ausserdem sei die Hamas von den Mitgliedstaaten der EU und von anderen Ländern der Welt wie den USA, Japan und Ägypten bereits verboten und von verschiedenen europäischen Gerichten als terroristische Organisation eingestuft worden. Mit dem Verbot der Hamas würde zudem eine allfällige Finanzierung dieser Organisation aus der Schweiz heraus erschwert.

Fazit: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas betreffend das Verbot von Hamas in der Schweiz keine Folge zu geben.

Noch ein Satz zum Schluss: Auch wenn ich als Kommissionssprecher gegen ein Verbot der Hamas bin, so heisst das keineswegs, dass ich auch nur die geringsten Sympathien für diese Organisation empfinde.