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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-16

Wortprotokoll

Der Exekutivdirektor der Internationalen Energieagentur hat gestern an einer internationalen Konferenz gesagt: "We are in the midst of the first global energy crisis." Wir sind mitten in der ersten weltweiten Energiekrise - mitten in der Krise, in einer globalen Krise! Das heisst, wir sind in einer aussergewöhnlichen Situation. In einer aussergewöhnlichen Situation muss man manchmal auch etwas anders vorgehen. Deshalb hatte diese Vorlage fünf Tage anstatt drei Monate Vernehmlassungsfrist, denn in dieser Situation muss eine Exekutive handeln. Sie muss handeln! Sie muss auch vorsorgen. Der Bundesrat hat angesichts dieser Situation mit dieser Vorlage vorgesorgt. Herr Würth hat es zu Recht gesagt: Das ist jetzt die zeitkritische Vorlage. Wir haben auch mit Vorlagen vorgesorgt, die wir bereits zuhanden des Parlamentes verabschiedet haben. Warum? Wir haben vorgesorgt, weil eine sichere Versorgung mit Strom für unser Land, für die Bevölkerung und für die Wirtschaft, von allergrösster Bedeutung ist.

Es ist klar: Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine sind die Energiemärkte massiv unter Druck geraten. Das war schon im Vorfeld der Fall, der Berichterstatter hat die verschiedenen Faktoren erwähnt. Nicht nur der schweizerische und nicht nur der europäische Energiemarkt sind betroffen, wir haben eine globale Energiekrise. Es gab Preisausschläge, wie man sie historisch noch nie gesehen hatte. Deshalb sind wir in einer aussergewöhnlichen Situation, und deshalb ist diese Vorlage vielleicht auch etwas aussergewöhnlich. Aber ich denke, nur, weil etwas aussergewöhnlich ist, muss man es nicht zurückweisen, sondern man muss sich damit befassen.

Es wurde allen klar, dass solche massiven Preisausschläge sich eben auch unmittelbar auf die Versorgung mit Strom auswirken können, und zwar dann - jetzt spreche ich von dieser spezifischen Situation -, wenn einem Unternehmen die Liquidität fehlt, um die nötigen Sicherheiten zu leisten. Hier geht es nicht einfach um Liquiditätsengpässe aufgrund eines Planungs- oder Managementfehlers, sondern darum, dass infolge nie da gewesener Preissprünge plötzlich Liquidität in Milliardenhöhe bereitgestellt werden muss. Das ist die Ausgangslage.

Bereits Ende letzten Jahres kam es zu einer solchen Situation, Sie haben das heute mehrfach erwähnt: Eines der grossen Stromunternehmen hat sich mit der Anfrage um eine temporäre Liquiditätsunterstützung an die Elcom gewendet. Diese Unternehmen wenden sich übrigens nicht an das UVEK, sondern an die Elcom. Ich muss Ihnen sagen: Das war kein Einzelfall. Es war jetzt nicht einfach ein Unternehmen, das Pech gehabt oder irgendetwas falsch gemacht hat. Es gab in Europa mehrere solche Anfragen. Unter anderem wurde die deutsche Firma Uniper mit umgerechnet rund 12 Milliarden Franken Liquidität unterstützt. Hätte man das nicht gemacht, dann wäre die Schweiz - und das hat uns die Strombranche auch so bestätigt - höchstwahrscheinlich auch in Mitleidenschaft gezogen worden, unter Umständen mit dramatischen Folgen für die Stromversorgungssicherheit in unserem Land. Wir sind keine Insel, und wir sind vor allem beim Strom keine Insel.

Das Schweizer Unternehmen, das diese Anfrage gemacht hat, war dann aufgrund von verschiedenen Faktoren nicht mehr darauf angewiesen. Da können wir sagen, dass wir Glück gehabt haben. Aber europäische Staaten haben reagiert und jetzt solche Rettungsschirme beschlossen. In Deutschland hat der Bundestag bereits einen Rettungsschirm im Umfang von 100 Milliarden Euro beschlossen. Auch andere Staaten machen das. Wir sind hier nicht alleine. Wir haben nicht etwas völlig Neues oder Aussergewöhnliches erfunden. In ganz Europa ist man sich bewusst: In dieser globalen Energiekrise haben wir wegen dieser [PAGE 594] Liquiditätsengpässe unter Umständen kurzfristig ein Problem mit der Stromversorgungssicherheit.

Man hat seither viel gearbeitet. Sie wissen, wenn ein Unternehmen mangels Unterstützung in Konkurs ginge, würde unter Umständen eine ganze Anzahl von weiteren Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen - auch grenzüberschreitend. Es sind diese Kettenreaktionen, die wir verhindern müssen. Das heisst, wenn bei uns ein grosses Stromunternehmen in einen Liquiditätsengpass gerät, den es selber nicht überbrücken kann, dann riskieren wir einen Flächenbrand, der die Stromversorgung in unserem ganzen Land gefährden kann. Das will Europa verhindern, das will der Bundesrat verhindern, und das will die Kommissionsmehrheit verhindern.

Deshalb hat damals der Bundesrat das Finanzdepartement zusammen mit meinem Departement beauftragt, einen solchen Rettungsschirm für die Stromversorgung in der Schweiz vorzubereiten. Wir haben das gemacht. Wir haben uns frühzeitig mit den Kantonen, mit den Energiedirektoren und mit den Finanzdirektoren, abgesprochen. Für die Kantone war von Anfang an klar, dass sie die Mittel für solche kurzfristigen Liquiditätsengpässe nicht selber aufbringen können. Ich glaube, Herr Ständerat Würth hat Ihnen jetzt sehr kompetent dargelegt, was die Probleme sind. Deshalb haben auch die Kantone den Bund gebeten, vorzusorgen - selbstverständlich nur für den Fall, dass die Eigner der Unternehmen, also vor allem die Kantone und die Gemeinden, aber auch die Banken nicht in der Lage sind, in der notwendigen kurzen Frist die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Dabei ist allen klar: Es geht hier nicht darum, Firmen zu sanieren, die sich verspekuliert haben. Es geht einzig um Darlehen, mit denen die Liquidität vorübergehend sichergestellt wird.

Wir begrüssen es, dass Firmen, die selber vorsorgen wollten, einen Teil ihrer Geschäfte langfristig abgesichert haben. Wir begrüssen es z. B. auch, wenn das die KMU machen. Darlehen des Bundes sollen subsidiär und eben nur unter klaren Voraussetzungen gewährt und auch unter klaren Bedingungen wieder zurückbezahlt werden. Was heute Morgen nicht gesagt wurde: Es wird kein Unternehmen gezwungen, beim Bund ein solches Darlehen zu beantragen. Es gibt eben auch Unternehmen, die jetzt sagen: Wir wollen das nicht. Wenn sie es selber schaffen - tant mieux. Es wird also niemand gezwungen.

Es gibt einen einzigen Grund für diese Vorlage: Der Bundesrat will die Versorgung mit Strom in unserem Land sicherstellen, und zwar eben auch in einer aussergewöhnlichen Situation, von der wir alle hoffen, dass sie nie eintritt. Aber wir können es eben auch nicht ausschliessen, und deshalb will der Bundesrat vorsorgen. Dafür und nur dafür hat der Bundesrat diese Vorlage erarbeitet und sie eben auch befristet.

Jemand von Ihnen hat jetzt kritisiert, die Vorlage sei zu spät gekommen; andere haben gesagt, sie sei zu schnell gekommen. Meine Damen und Herren, wir sind nicht in einer Wohlfühlphase! Alle sind gefordert. Alle müssen in ihrer Funktion, in ihrer Verantwortung einen Beitrag dazu leisten, dass unser Land eine sichere Stromversorgung hat. Und wir müssen auch im Stress handlungsfähig bleiben. Es stimmt, es sind stressige Situationen - für die Unternehmen, für die Wirtschaft, für die Bevölkerung, für das Parlament, für den Bundesrat -, aber wir müssen handlungsfähig bleiben.

Ihre Kommission ist einstimmig auf diese Vorlage eingetreten. Damit hat sie klargemacht, dass Handlungsbedarf besteht. Die Aussagen in Ihrer Kommission und zum Teil auch heute waren sehr klar: Wenn ein Notfall eintritt, bevor das Parlament diese Vorlage fertig beraten hat, dann soll der Bundesrat von seiner verfassungsmässigen Kompetenz Gebrauch machen und Notrecht anwenden. Ich muss Ihnen sagen, diese Aussagen sind für den Bundesrat wichtig. Wir wissen, dass unter Umständen sehr schnell gehandelt werden muss, wenn ein Notfall eintritt. Wir rechnen mit einem Zeitrahmen von 24 bis 48 Stunden, um eine Liquiditätsunterstützung zu gewähren, die unter Umständen mehrere Milliarden Franken hoch ist. Das heisst, es bleibt dann wirklich auch keine Zeit mehr für Konsultationen. Deshalb ist es den Kantonen, der Wirtschaft und auch Ihrer Kommission verständlicherweise ein Anliegen, dass Sie jetzt bei den Rahmenbedingungen für diese Darlehen mitreden können. Denn wenn der Bundesrat Notrecht anwendet, das kennen Sie ja, kommt er nicht zuerst zu Ihnen, sondern sagt Ihrer Finanzdelegation, was er entschieden hat. Ihre Finanzdelegation - das kennen Sie auch - hat dann einen Spielraum, der gegen null tendiert.

Mitreden, genau das hat jetzt Ihre Kommission gemacht. Nachdem der Bundesrat die Vernehmlassung durchgeführt und die Vorlage zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat, hat Ihre Kommission jetzt eben verschiedene Punkte angepasst. Sie hat zum Beispiel gesagt, sie wolle, dass neben den drei grossen Stromunternehmen auch noch weitere einen Antrag für ein Darlehen stellen können. Damit kommt Ihre Kommission den Kantonen entgegen, das war den Kantonen ein wichtiges Anliegen. Wenn Sie heute sagen: "Der Bund soll Notrecht anwenden, wir reden nicht mit", können Sie nicht gleichzeitig sagen: "Aber wir kommen den Kantonen entgegen." So hat Ihre Kommission auch ins Gesetz geschrieben, dass die Wasserzinsen in jedem Fall weiterbezahlt werden, auch wenn ein Unternehmen Liquidität erhält. Das hat Ihre Kommission ins Gesetz geschrieben, der Bundesrat hat das nicht so vorgesehen. Das Wesentliche ist ja, dass Sie eben jetzt mitreden können und mitreden sollen. Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung die Vorlage übrigens auch noch so angepasst, dass wie gesagt kein Unternehmen gezwungen werden soll, ein Darlehen zu beantragen.

Wenn das Parlament die Vorlage jetzt berät, dann kann es diese Bestimmungen festlegen. Wenn der Bundesrat Notrecht anwendet - diejenigen, die die Vorlage zurückweisen wollen, haben den Bundesrat dazu aufgefordert -, fällt diese Mitsprachemöglichkeit weg, und zwar nicht nur die Mitsprachemöglichkeit des Parlamentes, sondern auch jene der Kantone und der Stromunternehmen. Deshalb ist ja Ihre Kommission zum Schluss gekommen, dass sie von ihrer Mitsprachemöglichkeit Gebrauch machen will. Sie ist deshalb auf die Vorlage eingetreten und hat den Rückweisungsantrag Schmid Martin abgelehnt. Für die Kantone und die Unternehmen bedeutet das gleichzeitig Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf die möglichen Rahmenbedingungen. Wenn Sie das Feld hier einfach dem Bundesrat überlassen, gibt es diese Rechtssicherheit für die Unternehmen und die Kantone nicht. Deshalb unterstützen die Kantone diese Vorlage.

Nun, Herr Schmid hat seinen Minderheitsantrag zurückgezogen. Ich denke, der Bundesrat begrüsst es, dass dieser Minderheitsantrag zurückgezogen worden ist. Sie haben es ja auch beim BJ, vonseiten der Finanzverwaltung und bei der Elcom gesehen: Die Fachleute haben das angeschaut und gesagt, dass das nicht geht. Was hier von der Minderheit Schmid Martin beantragt wurde, wäre also nicht gegangen, es wäre nicht praktikabel. Offenbar teilt jetzt auch die Minderheit Schmid Martin diese Einschätzung.

Zum Einzelantrag Engler, der die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen möchte mit dem Auftrag, beim Rettungsschirm die Sicherstellung der Stromversorgung in den Vordergrund zu rücken: Ich muss Ihnen einfach sagen, das ist genau das, was wir hier tun - genau das ist es! Das ist auch das, was Ihre Kommission gesagt hat. Artikel 1 dieser Vorlage wurde Ihnen bereits vorgelesen: Im Zentrum der Vorlage steht die sichere Stromversorgung der Schweiz. Diese ist gefährdet, wenn einzelne Unternehmen ausfallen. Deshalb wollen der Bundesrat und Ihre Kommission, dass diese Unternehmen nicht wegen eines temporären Liquiditätsmangels, den sie auch gar nicht selbst verschuldet haben, in Konkurs gehen. Wir tun das aber nicht für die Unternehmen, sondern für die sichere Versorgung mit Strom in unserem Land. Der Rettungsschirm ist dazu da, einen Zusammenbruch der Stromversorgung und einen Dominoeffekt zu verhindern.

Der Rückweisungsantrag Engler ist, wenn ich ihn richtig verstanden habe, recht offen formuliert. Es liegt ihm die Annahme zugrunde, Unternehmen und Stromversorgung liessen sich einfach so auf die Schnelle trennen. Genau das hat ja Ihre Kommission geprüft. Die Elcom hat Ihrer Kommission dort eingehend ausgeführt, wieso ein solches Vorgehen kurzfristig nicht praktikabel ist und bei Liquiditätsengpässen auch gar nichts bringt. Die Schweizer Stromproduktion konzentriert sich nun mal auf wenige grosse Unternehmen. Die Versorgungssicherheit kann da in der Praxis nicht unabhängig von diesen betrachtet werden. [PAGE 595]

Ich verstehe, Herr Ständerat Engler, Sie waren in der Kommission nicht dabei, Sie haben diese Ausführungen nicht mitbekommen können. Die systemkritischen Energieunternehmen in der Schweiz haben zahlreiche Bereiche, die für die Stromversorgung wichtig sind, so die Produktionsanlagen, die Bilanzverantwortung, den Handel. Das gehört alles zusammen und dient der Versorgungssicherheit. Sie denken jetzt, man könne diese Bereiche einfach auf die Schnelle herausoperieren und allenfalls auf Dritte übertragen, wie das in Ihrem Rückweisungsantrag steht, und dann würde dieser Dritte ohne Unterbruch einfach dafür sorgen, dass alles seinen gewohnten Gang geht. Das ist gemäss den Fachleuten kurzfristig nicht realistisch. Wir reden hier nicht von Firmen, die einfach ein einzelnes Windrad betreiben. Wir reden von Firmen, die in verschiedenen Bereichen systemkritische Funktionen erfüllen.

Es ist auch nicht ganz klar, wer dann alle diese systemrelevanten Funktionen übernehmen soll, wie es hier im Rückweisungsantrag steht. Denken Sie, das wäre dann der Bund oder ein Konkurrent oder die Elcom oder das Unternehmen selber? Ich muss Ihnen einfach sagen: Mit einem solchen Ansatz lösen wir keine Probleme, sondern schaffen neue Probleme. Der Ansatz ist nicht praxistauglich, das hat die Prüfung durch die Fachleute ergeben.

Aber ich finde es immer wichtig, dass man auch an Alternativen denkt und Alternativen prüft. Deshalb ist es auch zu begrüssen, dass nach Herrn Schmid auch Herr Engler nach einer Alternative gesucht hat. Aber eben: Wenn die Fachleute der Elcom, wenn die Finanzverwaltung, wenn sie alle finden, dass eine Alternative für die aktuelle Situation nicht "verhebt", also nicht funktioniert, nicht praxistauglich ist, dann ist das für den Bundesrat ein deutliches Zeichen, dass man das nicht machen sollte.

Herr Engler und Herr Schmid, Sie haben diesbezüglich ja auch gesagt, Sie hätten gerne ein Gesamtkonzept für die Stromversorgung. Ich muss sagen, da habe ich sehr aufmerksam zugehört. Sie haben eigentlich gesagt, dass Sie eine Sicherung der versorgungsrelevanten Funktionen wollen und dass Sie das regulatorisch festhalten wollen. Das will der Bundesrat auch, das hat er Ihnen in der Botschaft ausgeführt. Das ist aber nicht eine Aufgabe, die man von heute auf morgen erledigt. Es ist eine ziemliche Übung. Der Bundesrat will - ich denke, das ist genau das, was es braucht - die Transparenz im Handel erhöhen; er will Vorgaben zur Liquidität machen, und er will die Produktion schützen. Das hat mit dem Rettungsschirm aber nichts zu tun. Das nimmt Zeit in Anspruch. Das braucht viele Gespräche mit der Branche, es braucht Abklärungen, es braucht auch eine Vernehmlassung. Das wird dann eine Übung sein, wie man sie nach der Finanzkrise im Bankensektor gemacht hat, ich nenne nur das Stichwort Basel III.

Wenn Sie heute Unterstützung dafür signalisieren, nehme ich diese sehr gerne mit auf den Weg. Ich werde sie noch gut brauchen können, denn ich habe auch Herrn Stark gehört. Er hat schon ein bisschen Zweifel, ob man in diese Richtung gehen soll. Da wird man noch grösste und massive Diskussionen führen. Der Bundesrat will in diese Richtung gehen. Ich habe mir notiert: Die Herren Rieder, Noser, Knecht, Schmid, sie alle unterstützen diese Regulierung. Ich werde mich bei der Vorbereitung gerne an sie erinnern. Es ist aber eine Übung. Es ist eben nicht das, was Herr Ständerat Würth gesagt hat. Es ist nicht die Sofortmassnahme, sondern es ist das, was wir mittelfristig, längerfristig brauchen. Es betrifft nicht die Frage, die Sie heute zu regeln haben.

Noch ein Satz zur staatspolitischen Frage, neben allen fachlichen und inhaltlichen Bedenken gegenüber dem Einzelantrag: Wenn Sie heute den Einzelantrag Engler unterstützen, dann sehen Sie dieses Geschäft ziemlich lange nicht mehr. Ich denke, dass das Herrn Ständerat Engler bewusst ist. Er nimmt das in Kauf. Sein Einzelantrag sieht vor, dass der Bundesrat die Energieunternehmen - Sie hören richtig, es steht hier eben "Energieunternehmen" - in den kommenden Monaten im Bedarfsfall finanziell unterstützen soll. Er soll die Unternehmen per Notrecht unterstützen, gleichzeitig aber auch ein Gesamtkonzept erstellen. Ausgedeutscht heisst das eigentlich eben, der Bundesrat solle die Unternehmen, halt doch wieder die Unternehmen, mit Notrecht unterstützen. Da sind wir ein bisschen in den Widersprüchen.

Wenn Sie heute die Rückweisung unterstützen, dann verzichten Sie darauf, selber zu bestimmen, wie der Rettungsschirm ausgestaltet werden soll, der allenfalls in den kommenden Monaten bei einem grossen Stromunternehmen eingesetzt werden müsste.

Ich möchte Sie etwas fragen. Der Präsident hat allerdings gesagt, wir dürften einander im Rat keine Fragen stellen. Deshalb frage ich mich: Wollen Sie das wirklich? Wollen Sie explizit darauf verzichten, jetzt bei den Rahmenbedingungen dieser Situation mitzureden? Ich muss Ihnen sagen, dass das für den Bundesrat ein bisschen überraschend wäre. Da drängt das Parlament darauf, dass der Bundesrat, wenn immer möglich, kein Notrecht anwendet und das Parlament frühzeitig einbezieht, und wenn er das tut, verzichtet das Parlament während Monaten, unter Umständen auch während der entscheidenden Momente, auf die Mitsprache. Ich weiss es nicht sicher, aber ich denke, es wäre vielleicht eine Premiere in der Geschichte dieser ehrwürdigen Institution. Ich finde es immer besser, wenn das Parlament und damit auch die Bevölkerung und die Stände, die Sie vertreten, mitbestimmen können.

Ich komme zum Schluss. Ich möchte aber hier noch zwei, drei Fragen aufnehmen, die gestellt worden sind.

Herr Ständerat Engler, Sie haben gefragt: Wie erklären wir den Konsumentinnen, den KMU, den stromintensiven Unternehmen angesichts der voraussichtlich steigenden Strompreise, dass der Bund jetzt Darlehen gibt? Er gewährt ja Darlehen, und diese müssen auch zurückbezahlt werden. Ich muss Ihnen sagen, das ist einfach zu erklären. Die Darlehen werden unter sehr strengen Bedingungen subsidiär gesprochen. Sie müssen zurückbezahlt werden, und sie dienen einem einzigen Zweck, nämlich einer sicheren Stromversorgung in unserem Land. Jede Konsumentin, jedes KMU und vor allem jedes stromintensive Unternehmen kann es sich ganz genau vorstellen: Wenn ein grosses, systemrelevantes Unternehmen in der Schweiz in Konkurs geht - ein Unternehmen, das eben zentrale, systemkritische Funktionen erfüllt, wie Produktion, Handel, Bilanzverantwortung - und unter Umständen auch noch zahlreiche mittlere und kleinere Unternehmen in den Strudel hineinzieht, dann riskieren wir eine massive Gefährdung unserer Stromversorgung. Das müssen wir verhindern, ich glaube, das verstehen alle. Sie wissen, was es bedeutet, wenn man einen Stromunterbruch oder einen Stromkollaps hat.

Herr Ständerat Noser, Sie haben gesagt, Sie wollten nicht Unternehmen retten. Wenn Sie jetzt aber den Einzelantrag Engler unterstützen, dann beauftragen Sie ja den Bundesrat gerade damit, Unternehmen zu retten, das steht ja dort so. Sie haben mir aber gleichzeitig noch etwas mit auf den Weg gegeben: Wenn der Bundesrat Notrecht anwende, dann solle er dies so und so tun und nicht anders und die Unternehmen nicht unterschiedlich bewerten. Entscheiden Sie doch heute, wie Sie das haben wollen. Zu sagen, der Bundesrat solle Notrecht anwenden, und ihm zu sagen, wie er das tun soll, ohne es aber gesetzlich festlegen zu wollen, das ist nicht mehr nachvollziehbar. Heute haben Sie die Möglichkeit, zu sagen, wie der Bundesrat das tun soll. Wenn Sie dem Bundesrat sagen, er solle bitte Notrecht anwenden, dann müssen Sie ihm aber auch zugestehen, dass er dann entscheiden wird.

Ihre Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Vorlage wird nicht nur von der Kommission, sondern explizit auch von der Elcom und den Kantonen unterstützt. Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und den Einzelantrag Engler abzulehnen. Ich bitte Sie auch, dann in der Detailberatung die Änderungen zu beraten, die Ihre Kommission - ich muss sagen, mit grossem Engagement und unter Zeitdruck, das stimmt - diskutiert und auch beschlossen hat. Die Tatsache, dass es nach der Beratung in Ihrer Kommission keine Minderheiten gibt, zeigt auch, dass man dort Lösungen gefunden hat, die auch mitgetragen werden können. [PAGE 596]