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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2022-06-16

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-06-16

Wortprotokoll

Das Ablesen einer Rede ist untersagt - so stand es vor 172 Jahren im allerersten Ratsreglement dieses, unseres Rates. Ich meine, manchmal muss man Traditionen hinterfragen, ganz klar; ich bin ein progressiver Mensch, das wissen Sie. Manchmal muss man aber auch hinterfragen, ob Traditionen, die früher galten, uns nicht vielleicht auch heute etwas bringen könnten. [PAGE 1260]

Ich glaube, dass diese Tradition der lebendigen Rede, die am Anfang des Parlamentes stand - die gesprochene Rede aus Überzeugung, auf Basis der Beherrschung der Materie, aufgrund der Befassung mit den inhaltlichen Details und als Reaktion auf das, was von anderen gesagt wurde -, der Demokratie guttäte. Ich glaube, dass diese lebendige Rede, die, ich gebe es zu, auch ich hier an diesem Pult nicht immer praktiziere, die spannenderen Debatten hervorbringt. Aber es geht ja nicht nur um spannendere Debatten, wir sind ja nicht zur Unterhaltung hier, sondern um verständlichere Debatten, die das Wesentliche herausschälen und die auch für die Menschen, die zuhören und zuschauen, verständlicher sind.

Diejenigen von Ihnen, die auch schon die Erfahrung gemacht haben, frei zu sprechen, wissen es: Es ist nicht einfach Improvisation, es ist nicht so, dass man einfach unvorbereitet hierherkommt und irgendetwas sagt, sondern, im Gegenteil, wer frei spricht, muss sich vorher genauer mit der Sache auseinandersetzen als jemand, der ein vielleicht noch zur Hälfte von anderen mitgeschriebenes Votum brav abliest.

Ich möchte ganz kurz auf die Gegenargumente eingehen, die auch im Bericht des Büros angeführt wurden. Wenn ich sage, dass das Ablesen einer Rede untersagt ist, so wie es das allererste Ratsreglement 1850 gefordert hat, dann meine ich damit nicht, dass man nicht einen Zettel dabeihaben dürfte, auf dem man sich drei, vier wichtige Zahlen notiert hat oder die Gesetzesformulierungen, über die man spricht; dann meine ich damit nicht, dass man nicht die Fahne mitnehmen kann, damit man korrekt auf die Formulierung, über die man debattiert, Bezug nehmen kann. Nein, damit meine ich, dass man nicht eine ganze Rede von A bis Z, von oben nach unten und von vorne nach hinten einfach ablesen soll. Ich glaube, ein Parlament - und "Parlament" kommt ja von "sprechen" - sollte der Rede mehr Gewicht und dem Ablesen etwas weniger Gewicht beimessen.

Wir haben hier als Parlament verschiedene Aufgaben wahrzunehmen. Wir haben auch als Sprecherinnen und Sprecher verschiedene Aufgaben wahrzunehmen. Wenn Sie in der ersten Phase diese parlamentarische Initiative unterstützen, könnte ich mir vorstellen, dass man dann einen Unterschied zum Beispiel für Kommissionssprecherinnen und Kommissionssprecher macht, die in kurzer Zeit ganz viele Details sagen müssen und wo es wichtig ist, dass zuhanden der Materialien alles stimmt. Dieses Gegenargument anerkenne ich, und ich bin, würde ich sagen, sehr gerne bereit, Ihnen entgegenzukommen. Ich kann Ihnen aber nur entgegenkommen, wenn Sie den ersten Schritt machen, mit mir mitkommen und in der ersten Phase Folge geben.

Ich finde es aber falsch, zu sagen, das sei eine Diskriminierung derjenigen Leute, die nicht gut reden können. Wir wissen es alle, in der Schweiz haben wir nicht eine Tradition der hochfliegenden Rhetorik. In der Schweiz haben wir eine Tradition, dass Politiker sagen sollen, was Sache ist. Wenn man weiss, was Sache ist, kann man auch sagen, was Sache ist, ohne dies abzulesen.