Minder Thomas · Ständerat · 2022-06-16
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
"Gouverner, c'est prévoir" - das begrüsse ich ganz grundsätzlich bei dieser Vorlage. Ich glaube jedoch, gerade hier wäre der Bundesrat besser beim Notrecht geblieben. Das Notrecht gibt dem Bundesrat mehr Flexibilität, einerseits bei der Gestaltung eines allfälligen Rettungsschirms, andererseits beim einzusetzenden Frankenbetrag. Mit dieser Gesetzesvorlage ist der Bundesrat jedoch an die Vorgaben der einzelnen Artikel gebunden.
Liquidität für die im Stromhandel tätigen Unternehmen kann durchaus kurzfristig ein Problem darstellen. Für die Schweiz aber, für uns als Land, ist das Hauptproblem nicht die Liquidität, sondern die Sicherheit bei der Stromversorgung. Liquidität oder, wie ich es besser nennen sollte, ein Notliquiditätsgesetz wie dieses ist aber kein Garant dafür, dass die Schweiz nie in eine Strommangellage kommt. Oder anders und sehr direkt ausgedrückt: Sie können einer Firma wie Alpiq schon mit Bundesgeldern unter die Arme greifen, die AG ist deswegen noch nicht besser oder nachhaltiger geführt und bietet auch keine Sicherheit gegen ein Blackout. Man kann einer Firma Steuergelder geben, man kann sie aber nicht vor dem allfälligen Konkurs retten.
Zu Recht wurde in der Kommission die Situation einer überschuldeten Firma thematisiert. Darf, kann, soll der Bund auch in einem solchen Fall ein Notdarlehen sprechen dürfen? Oder widerspricht das womöglich anderen Bundesgesetzen wie dem SchKG?
Auslöser dieser Vorlage ist, ehrlich betrachtet, die Alpiq und nicht der Ukraine-Krieg. Die Energie-, die Strompreise waren schon vor dem Krieg hoch, aber erst nach dem 24. Februar sind sie explodiert. Dass der Stromhandel durch Hedging abgesichert werden muss, war schon vor dem Ukraine-Krieg Usanz. Die Alpiq hat sich womöglich an der Strombörse mit Derivaten verspekuliert, ist deswegen in Schwierigkeiten geraten und hat deswegen schon Ende letztes Jahr beim Bund Hilfe beantragt. Die explodierenden Strompreise haben die Alpiq auf dem falschen Fuss erwischt. Sie war darauf nicht vorbereitet.
Gerät eine private Firma wie die Alpiq in Liquiditätsprobleme, so sollten in erster Linie der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und insbesondere der Eigner im Fokus stehen, nicht die Politik, der Steuerzahler. Das ist eine meiner "key messages". Es ist also nicht verfehlt, bei dieser Gesetzgebung von einer Lex Alpiq zu sprechen. Denn bekanntlich will die BKW dieses Gesetz gar nicht und die Axpo nur dann, wenn es auf Freiwilligkeit beruht. Erhält die Schweiz aus irgendwelchen Gründen keinen Atomstrom aus Frankreich, keinen Windstrom aus Deutschland und kein Gas aus Russland mehr, so nützt genügend Liquidität herzlich wenig. Notliquidität hilft einer Aktiengesellschaft immer nur kurzfristig, besser geführt ist sie deswegen aber nicht. Die Möglichkeit, trotz einer staatlichen Liquiditätsspritze in Konkurs zu gehen, besteht immer noch.
Die jüngsten respektive die aktuellen Krisen - Corona und Ukraine - haben offenbart, wie Länder Energieträger, Getreide, Schutzmasken, Medikamente und Rohstoffe als Exportartikel zurückbehalten, um ihre eigene Bevölkerung und Industrie zu versorgen. Ich will damit nur darlegen, was das Hauptproblem der Schweiz ist, insbesondere in einer Krise: Es ist die Sicherheit der Versorgung von Bevölkerung und Industrie mit Strom. Es sind nicht die Liquiditätsprobleme dreier systemrelevanter Stromfirmen.
Die Vorlage behandelt die "systemkritischen Unternehmen", so der Titel der Vorlage. Nur ist "systemkritisch" nicht dasselbe wie "systemrelevant". Ich stelle fest, dass auch der Kommissionssprecher nicht auf diesen Unterschied hingewiesen hat. Aber genau dieses Problem sollte man eigentlich primär lösen. Die drei angesprochenen Firmen sind systemrelevant und nicht systemkritisch. Weil man den Rettungsschirm in der Kommission auf alle stromerzeugenden Firmen ausgedehnt hat, hat man auch das Wort "systemkritisch" im Titel belassen. Gelöst werden muss aber das Hauptproblem der drei systemrelevanten Firmen, also das Too-big-to-fail-Problem in der Strombranche. Notliquidität wie hier löst das Too-big-to-fail-Problem, welches die Schweiz in der Strombranche hat, nicht.
Zum Schluss erlaube ich mir, Frau Bundesrätin, auf einen bisher noch nicht angesprochenen Punkt hinzuweisen: Bekanntlich hat die Schweiz seit Langem Knatsch mit der EU. Staatliche Beihilfen sind in Brüssel gar nicht gern gesehen, aber sie waren Teil des Rahmenabkommens. Bei dieser Gesetzesvorlage handelt es sich geradezu um einen Klassiker von staatlicher Beihilfe. Diese Gesetzesvorlage gibt den drei Firmen eine gewisse Sicherheit, indem wir für sie schon einmal den Rettungsschirm aufspannen. Das Hauptproblem der Stromversorgung und des "Too big to fail" bleibt aber bestehen.
Diese Vorlage verdient also noch keinen Nobelpreis, das spürt man bei fast allen Votanten. Bitte unterstützen Sie daher die Rückweisungsanträge, um den primären Fokus auf die Sicherstellung der Stromversorgung zu legen und nicht auf die Rettung von Elektrizitätsunternehmen.