Lexipedia

Fässler Daniel · Ständerat · 2022-06-16

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16

Wortprotokoll

Ich habe mir ehrlich gesagt gedacht, dass wir eine sehr lange Debatte haben werden. Ich habe bereits mit meinem Eintretensvotum aussergewöhnlich viel Zeit in Anspruch genommen. Ich schliesse mich den Feststellungen von Kollege Schmid an: Wir hatten eine sehr interessante Debatte. Ich glaube, die Fragen, die diskutiert wurden, sind zum Teil auch weiter zu vertiefen. Ich möchte nichts wiederholen, aber auf einige Punkte eingehen, die ich in meinem Eintretensvotum nicht erwähnt habe und die jetzt insbesondere in der Debatte über die Rückweisungsanträge vorgebracht wurden.

Zuerst zu Kollege Schmid, er hat berechtigte Fragen aufgeworfen:

1.[NB]Warum ist im Bundesbeschluss eine Limitierung der Finanzhilfen auf 10 Milliarden Franken vorgesehen? Auch Kollege Noser hat diese Frage gestellt und gesagt: Was machen wir, wenn diese Limite nicht eingehalten werden kann?

2.[NB]Warum fokussieren wir auf das Liquiditätsrisiko und klammern bei dieser Vorlage in diesem Sinne auch ein Überschuldungsrisiko aus?

Nur so viel: Wir haben das bereits in der Kommission diskutiert, und wir waren uns bewusst, dass der Bundesrat in Anwendung von Notrecht handeln wird und handeln muss, wenn diese Limite von 10 Milliarden Franken nicht genügt. Ich meine auch, dass er handeln muss und handeln wird, wenn eine Überschuldung eintritt, welche dazu führen kann, dass die Stromversorgung nicht mehr gewährleistet ist. Ich glaube auch, dass rein rechtlich der Bundesrat berechtigt ist, einem überschuldeten Unternehmen ein Sanierungsdarlehen zu geben. Es wird auch im Kurzgutachten des BJ ausgeführt, dass dies gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung als anfechtungsresistentes Sanierungsdarlehen betrachtet würde.

Herr Ständerat Engler hat gesagt, wir sollten nicht den Stromhandel absichern. Da bin ich mit ihm einer Meinung. Das machen die Unternehmen selber. Aber wir müssen ihnen das Liquiditätsrisiko abnehmen. Ich persönlich mache folgende Prognose: Wenn wir mit diesem Gesetz, mit einem Rettungsschirm dafür sorgen, dass die betroffenen Unternehmen die Sicherheit haben, dass sie, wenn sie in diese Situation kommen würden, eine Finanzhilfe in Anspruch nehmen könnten, hat das in erster Linie auch Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit dieser Unternehmen. Wir haben in der Kommission erfahren, dass ein Kreditrating unter A für ein Stromunternehmen tödlich wäre. Ich wage mir nicht auszumalen, was dann passieren würde. Mit diesem Rettungsschirm werden wir dafür sorgen - das ist meine persönliche Prognose -, dass die Unternehmen ihre Kreditfähigkeit verbessern und letztlich das Liquiditätsproblem, das vorhanden ist, auf dem Finanzmarkt selber lösen können.

Zu Kollege Rieder: Ja, es ist richtig, wir haben faktisch eine ungenügende Transparenz bei der Frage, welche Produktionsmenge effektiv abgesichert ist und welche Summen an Bargeld dazu hinterlegt sind. Dazu nur so viel: Wir haben in der Kommission dazu Zahlen erhalten. Zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses habe ich in meiner Berichterstattung darauf verzichtet, diese Zahlen zu nennen.

Wenn Sie die Sache zurückweisen, was wäre dann zu tun, was wäre zu ändern? Ich muss Ihnen als Berichterstatter sagen, dass ich, wenn ich den Rückweisungsantrag Engler lese, nicht weiss, was wir dann genau machen müssten. Erstens soll die Sicherstellung der Stromversorgung auch bei unvorhergesehenen Entwicklungen gewährleistet werden. Genau das möchte ja die Vorlage erreichen; das hat Kollege Zanetti erwähnt. Zweitens sollten bei Bedarf alle systemrelevanten, systemkritischen Unternehmen Unterstützung erhalten können. Auch das hat die Kommission bereits aufgenommen. Sie hat die Vorlage des Bundesrates entsprechend abgeändert.

Ich komme zum Schluss: Die wohl wichtigste Frage, die Sie bei der Entscheidung, ob Sie der Rückweisung zustimmen oder ob Sie sie ablehnen, beantworten müssen - das hat Kollege Würth richtig festgestellt -, ist die folgende: Haben wir die Zeit, die Beratung in unserer Kommission zu vertiefen, oder ist es vertretbar, die Vorlage heute zu beraten und an den Nationalrat zu geben, der seinerseits Zeit hat, in der Kommissionsberatung gewisse Fragen noch zu vertiefen? Wenn wir die Vorlage rechtzeitig, noch dieses Jahr, verabschieden und in Kraft setzen wollen, dann dürfen wir sie heute nicht zurückweisen.

Fässler Daniel · Ständerat · 2022-06-16 | Lexipedia | Lexipedia