Lauri Hans · Ständerat · 2002-12-11
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-11
Wortprotokoll
Wir sind hier im Bereich der langfristigen Ausgabensteuerung. Mit der Genehmigung dieser Zahlungsrahmen signalisiert das Parlament die Bereitschaft, diese hier vorgesehenen Summen im Rahmen des Budgets in der Zukunft auch tatsächlich zu bewilligen. Aber - das gilt es festzuhalten - dieser Zahlungsrahmen ist keine Ausgabenbewilligung; das Budgetrecht bleibt so oder anders in der Hand des Parlamentes.
Wenn ich auf die Jahre 2000 bis 2003 mit diesem Instrument zurückblicke, so ist festzustellen, dass die Erfahrungen gut sind. Auch die Aufteilung auf diese drei Bereiche hat sich im Prinzip bewährt. Die Gesamtsumme wurde eingehalten. Hingegen müssen wir feststellen, dass es zwischen den einzelnen Zahlungsrahmen Verschiebungen gegeben hat. Wir haben hier im Rahmen des Haushaltes 2003 vor ein paar Tagen eine solche Verschiebung bewilligt und damit einen Zustand der zeitweiligen Unsicherheit gegenüber der Bauernschaft behoben. Dieser Rückblick zeigt aber auch, dass es eben schwierig ist, auf sechs Jahre hinaus die drei Betreffnisse zuverlässig zu schätzen; das verwundert nicht. Ich sage sechs Jahre, weil es zwei Jahre Vorbereitungszeit braucht, hier 2002 bis 2003, und dann kommt die Laufzeit der Zahlungsrahmen, 2004 bis 2007. Ich gehe davon aus, dass in der Zukunft in diesem Bereich noch mehr Unsicherheiten und noch mehr Veränderungen Platz greifen können als in der Vergangenheit.
Mit meinem Antrag möchte ich nun dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, flexibel auf zukünftige Änderungen der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu reagieren und situationsgerechte Umlagerungen der Finanzmittel von den Marktstützungsmassnahmen, das ist Buchstabe b, hin zu den Direktzahlungen, Buchstabe c, vorzunehmen. Ich sage ganz bewusst: von den Marktstützungsmassnahmen zu den Direktzahlungen, und ich schliesse damit aus, dass nach meinem Antrag auch das Gegenteil möglich wäre. Das wäre in der längerfristigen Optik unserer Landwirtschaftspolitik nicht zu begründen, wohl aber das, was ich mit meinem Antrag möchte. Denn damit würde die Möglichkeit gegeben, dass das landwirtschaftliche Einkommen auch beim Greifen von neuen WTO-Bestimmungen oder von neuen Marktentwicklungen sichergestellt werden könnte.
Wichtig ist nun - ich greife auf den ersten Teil meiner Begründung zurück -, dass mit dieser Kompetenzerteilung an den Bundesrat das Budgetrecht des Parlamentes nicht ausgehebelt würde. Wir hätten also immer noch die Möglichkeit, nach dem Bundesrat über das Budget einzugreifen. Aber man könnte diese Unsicherheiten, die in den letzten Monaten entstanden sind, in der Zukunft besser abfedern, indem eben schon heute von uns gesagt würde: Wenn sich das aufdrängt - WTO oder weniger Marktstützung möglich -, hat der Bundesrat von sich aus die Möglichkeit, den Zahlungsrahmen anzupassen.
Ich habe mir natürlich auch überlegt, ob das mit dem Haushaltrecht des Bundes vereinbar ist. Es ist mit ihm vereinbar, denn wir verändern am Instrument des Zahlungsrahmens grundsätzlich nichts, so, wie es im Haushaltrecht festgelegt ist. Wir geben vielmehr im Rahmen dieses Instrumentes eine zusätzliche Kompetenz im Sinne einer Absichtserklärung an den Bundesrat.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.