Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-16
Wortprotokoll
Dieser Antrag sieht vor, dass Anpassungen an bestehenden Bauten ausserhalb der Bauzone, abgesehen von Ausnahmen, neu durch die Gemeinden bewilligt werden dürfen. Wie gesagt wurde, ist nach geltendem Recht bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone zumindest die Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich. Aus unserer Sicht hat sich diese Bestimmung bewährt. Wir haben nicht gehört, dass sie mit Problemen verbunden ist, im Gegenteil: Sie trägt entscheidend dazu bei, dass es in den Kantonen zu einer einheitlichen und rechtsgleichen Rechtsanwendung kommt. Gerade in Bezug auf das Bauen ausserhalb der Bauzone hat diese einheitliche und rechtsgleiche Rechtsanwendung innerhalb der Kantone einen zusätzlichen Wert.
Bei den Ausnahmebestimmungen, die hier vorgesehen sind, muss der Kanton doch seine Zustimmung geben: Vergrösserung der Nutzfläche, Vergrösserung der versiegelten Fläche, Nutzungsänderung. Da gibt es vorprogrammierte Abgrenzungsschwierigkeiten. Das sind nicht definierte Begriffe, bei denen Sie sagen können: Hier ist der Kanton oder die Gemeinde zuständig, das ist ganz klar. Ich denke, das erschwert letztlich den Vollzug. Ich bin eigentlich eher überzeugt, dass Sie weder den Kantonen noch den Gemeinden einen Dienst leisten, wenn Sie sagen, die Gemeinden hätten mehr Kompetenzen, die Ausnahmen aber so definieren, dass es am Schluss wieder Abgrenzungsschwierigkeiten und mehr Unklarheit als Klarheit gibt. [PAGE 612]
Wie vorhin vom Kommissionssprecher erwähnt wurde, haben Sie bei den Absätzen 3 und 4 eigentlich die gegenteilige Bewegung gemacht. Bei den illegalen Bauten haben Sie gesagt: Hier unterstützen und entlasten wir die Gemeinden. Das ist ein schwieriges Thema. Alle von Ihnen, die einmal in einer Gemeindeexekutive tätig waren, wissen, wie schwierig es ist und wie hoch der Druck ist. Denn im Einzelfall ist es immer sinnvoll, eine Ausnahme zu machen. Es sind zum Teil ganz schwierige Entscheidungen. Daher ist es wichtig und ein Stück weit auch eine Rückendeckung oder eine Entlastung der Gemeinden, wenn sie hier sagen können, man habe im Kanton eine rechtsgleiche und einheitliche Anwendung. Dann müssen sie sich nicht in Kleinkriege hineinbegeben. Sie stärken den Gemeinden den Rücken, wenn Sie sie hier entlasten. Das ist besser, als ihnen eine Kompetenz zu geben, die die Sache aufgrund von Abgrenzungsschwierigkeiten nur noch komplizierter macht.