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Germann Hannes · Ständerat · 2022-06-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16

Wortprotokoll

In Artikel 18bis Absatz 2 wird festgehalten, dass sich die Bewilligungsvoraussetzungen für landwirtschaftliche und standortgebundene Vorhaben weiterhin nach den ordentlichen Bestimmungen des RPG richten. Wenn Sie nun aber die Aufzählung anschauen, dann sehen Sie, dass die Artikel 16a, 16abis und 24 mindestens in der Version der Kommissionsmehrheit aufgeführt sind. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gewisse Zonen oder Anlagen ausgeschlossen wären, wenn Sie das so machen würden. Sie würden eine Rechtsunsicherheit schaffen. Ich meine, dass man diese Artikel, wenn schon, ergänzen müsste: mit den Solaranlagen gemäss Artikel 18a des geltenden Rechts und den landwirtschaftsnahen Tätigkeiten gemäss Artikel 24b; die Artikel 24c und 24d würden Wohnbauten betreffen. Folglich wären diese Vorhaben in einer solchen Spezialzone also kompensationspflichtig. Sie würden schlechter gestellt als ausserhalb der Spezialzone, was meines Erachtens unverständlich wäre.

Alle Rechte, die ausserhalb einer Zone gemäss Artikel 18bis gelten sollen, sollen auch innerhalb gelten. Das kann entweder durch die Vervollständigung der Aufzählung erfolgen - so, wie ich es Ihnen jetzt gesagt habe - oder aber durch eine Umformulierung. Statt dass wir dort eine Aufzählung aller infrage kommenden Artikel machen, fände ich es besser, Absatz 2 abzuändern. Er würde dann lauten: "Die Bewilligungsvoraussetzungen für landwirtschaftliche und standortgebundene Vorhaben" - und dann nehme ich Bezug und formuliere neu -, "die keinen Bezug zu einem Projekt gemäss Artikel 8c haben, richten sich nach den generellen diesbezüglichen Bestimmungen des Raumplanungsrechts." So wird keine dieser fehlenden Bestimmungen ausgeschlossen. Es wird Klarheit für Solaranlagen, landwirtschaftsnahe Tätigkeiten und auch Wohnbauten geschaffen, sofern sie eben in diese[NB]Bestimmung[NB]passen. Ich fände diese Formulierung eleganter als eine noch längere Aufzählung einzelner Gesetzesartikel.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen Antrag anzunehmen.