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AB 304241

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat im Grundsatz keine materiellen Differenzen zur Motion Grossen Jürg. Wir sind aber der Meinung, dass wir das, was Herr Grossen fordert, bereits umsetzen und es auch weiter ausbauen werden. Wir haben aus der Corona-Krise und der Arbeit im Homeoffice unsere Lehren gezogen.

Die Motion stammt ja aus dem Jahr 2020. Seither haben wir im Dezember 2020 das Zielbild zur Ausgestaltung von flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung verabschiedet. Das Zielbild beinhaltet in etwa das, was Herr Grossen fordert. Das ist sozusagen der Wegweiser.

Ebenfalls haben wir das Konzept zur Einführung von kollektiven Arbeitsplätzen freigegeben. Was heisst das? Wir sind daran, die Unterbringung der Bundesverwaltung wieder zu überarbeiten. Unter anderem planen wir, insgesamt noch für etwa 80 Prozent unserer Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zu [PAGE 1288] bauen. Die Erfahrung zeigt, dass mindestens 20 Prozent im Homeoffice, krank oder irgendwo sonst sind. Also werden 80 Prozent der Arbeitsplätze genügen. Mit Desk-Sharing ist es möglich, sie entsprechend zu besetzen. Auch diese Forderung von Herrn Grossen ist bzw. wird damit umgesetzt.

Im Mai dieses Jahres haben wir die Revision der Bundespersonalverordnung verabschiedet und dort insbesondere auch die Vorgesetzten aufgefordert, Homeoffice zu ermöglichen und auch entsprechend zu fördern. Ich glaube, wir sind am gleichen Ort wie Herr Grossen.

Wir sind der Meinung, dass die Motion in Umsetzung ist bzw. zum Teil bereits umgesetzt ist.

Wir halten aber gleichzeitig auch fest, dass es ein Prozess ist, an dem wir arbeiten. Es wird einige Zeit dauern, und es braucht noch Praxiserfahrung. Es gibt relativ grosse Unterschiede innerhalb der verschiedenen Bundesämter. Bei über 30[NB]000 Angestellten lässt sich nicht alles über den gleichen Leisten schlagen. Ich denke aber, dass wir das, was Sie mit dieser Motion eigentlich möchten, umgesetzt haben oder daran sind. Bezüglich Zielsetzung haben wir keine Differenz. Wir arbeiten auch innerhalb der Departemente und zusammen mit den Personalverbänden genau in diese Richtung.

Daher ist es aus unserer Sicht nicht nötig, dass Sie die Motion annehmen. Ich sage ehrlicherweise, dass wir mit einem nächsten Bericht gleich wieder ihre Abschreibung beantragen würden.