Würth Benedikt · Ständerat · 2022-06-16
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16
Wortprotokoll
Ich finde den Einzelantrag Germann bedenkenswert. Sie müssen sich bewusst sein, dass es doch sehr speziell ist, dass wir im RPG abschliessende Bestimmungen definieren, die im Grunde genommen komplett der Organisationsautonomie der Kantone vorgehen.
Es besteht wahrscheinlich Einigkeit darüber, dass die sensiblen Themen wie Nutzflächenerweiterung, Umnutzung oder eben auch Vergrösserung der versiegelten Fläche weiterhin auf kantonaler Ebene angesiedelt sein sollen. Das betrifft auch den Vollzug - was Kollege Stark ausgeführt hat, macht Sinn. Man kann somit die Probleme, die in der Praxis bestehen, besser in den Griff bekommen. Aber man muss sich schon fragen: Wenn Sie heute ein Baugesuch für ein liegendes Dachfenster in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone haben, muss das zwingend in die Hauptstadt übermittelt werden. Das ist einfach unverhältnismässig. Hier könnte man das Verfahren wirklich etwas verschlanken.
Es ist ja nicht so, dass die Gemeinden einen ganz grossen Spielraum bekommen. Sondern es ist so, wie es Kollege Stark gesagt hat: Es sind im Grunde genommen Bagatellbaugesuche. Es geht um Dachfenster und Ähnliches, über die man hier auf Gemeindeebene beschliessen könnte, sofern es - und das ist auch noch wichtig - das kantonale Recht überhaupt vorsieht. Es ist eigentlich nur ein ganz kleiner Spielraum, der hier durch den Bundesgesetzgeber zugunsten des kantonalen Gesetzgebers geöffnet würde.
Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen sagen, dass der Antrag Germann ein Thema aufnimmt, das auch in der Praxis immer wieder zu Diskussionen führt. Ich stelle immer wieder fest, dass Eigentümerinnen und Eigentümer nicht verstehen, dass kleinste Baugesuche von kleinster Bedeutung nicht durch die Gemeinde entschieden werden können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Einzelantrag Germann zuzustimmen.