Schmid Martin · Ständerat · 2022-06-16
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Es ist eine spannende Diskussion, die wir hier führen. Wir haben ja die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes auch unter dem Gesichtspunkt von Bestrebungen, das Bauen ausserhalb der Bauzone einzuschränken, aufgenommen. Wir wissen, dass viele Themen an uns herangetragen werden, dass man mit der bisherigen Raumplanungssituation auch nicht zufrieden ist. Gleichzeitig sind wir die Kammer der Kantonsvertreter. Die Kantone haben die grundsätzliche Kompetenz im Bereich der Raumplanung, der Bund hat nur die Kompetenz für die Grundsatzgesetzgebung.
Der Antrag, den die Minderheit II (Schmid Martin) Ihnen nun unterbreitet, ist, dass die Kantone - wie das Kollege Fässler zu Recht gesagt hat - in vielen Fällen weiter gehen und weitere Einschränkungen beschliessen können, als das Bundesrecht heute zulässt. In Bezug auf das Ziel der Landschafts-Initiative und das Ziel der Raumplanung verstehe ich als Kantonsvertreter schlicht nicht, warum wir diese Kompetenzen nicht den Kantonen übergeben wollen. Haben Sie Angst vor den Kantonen? Ich nicht. Ich frage mich einfach, ob wir den Kantonen, wenn sie etwas einschränken wollen, das im Lichte der jetzigen Diskussion um die Raumplanung verwehren sollen. Es kann ja sein, dass sie keine Pferdeställe mehr ausserhalb der Bauzone haben wollen, dass sie auch andere Bauten nicht mehr ausserhalb der Bauzone haben wollen und dass sie gleichzeitig einzonen und Spezialzonen in der Bauzone machen.
Es ist nicht meine Haltung, dass ich im Kanton Graubünden dafür stimmen würde, dass der Kanton diese Einschränkungen beschliesst. Ich bin aber dafür, dass der Kanton diese Möglichkeit haben sollte, wenn die Mehrheit im Kanton Graubünden dies entgegen meiner Auffassung tun will. Das hilft ja auch all denjenigen, die sagen, es gebe im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone zu viele Möglichkeiten. Diese müssten alle mit Feuer und Flamme mindestens für meinen Minderheitsantrag sein. Hier wird wenigstens die Ausgangslage dafür geschaffen, dass solche Entscheide in einem kantonalen Parlament demokratisch, durch die Bevölkerung des Kantons, getroffen werden können. Ich habe keine Angst vor der Bevölkerung meines Kantons. Sie wird die richtigen Entscheide treffen. Wir geben ihr nur die Spielräume. Ich bin auch als Vertreter der Kantonskammer der Überzeugung, dass wir den Kantonen die Möglichkeit geben sollten, weitergehende Einschränkungen zu beschliessen.
Deshalb bin ich hier aus einer staatspolitischen Grundsatzüberlegung dafür, dass wir den Kantonen nicht nur teilweise Erleichterungen ermöglichen, sondern wir sollten den Kantonen eben auch die Möglichkeit bieten, Erschwerungen zu beschliessen. Es ist für mich einfach nur konsequent, auch verfassungsrechtlich, wenn man sagt: Der Bund hat nur eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz.
Das ist die Begründung, warum die Minderheit II (Schmid Martin) Ihnen hier vorschlägt, einer weitergehenden Kantonskompetenzlösung zuzustimmen.