Lexipedia

Schilliger Peter · Nationalrat · 2022-06-16

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission hat an der Sitzung vom 28. März die Motion ihrer Schwesterkommission, der Finanzkommission des Ständerates, beraten. Die Motionärin will, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegt, der vorsieht, dass die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Defizite der SBB als ausserordentlich gelten und mit entsprechenden Finanzhilfen ausgeglichen werden, um - und das ist der Grund - die planungsgemässe Durchführung der Investitionen gemäss den Beschlüssen der Bundesversammlung sicherzustellen.

Damit man weiss, von was man spricht, erwähne ich vorab: Die Defizite der beiden Jahre 2020 und 2021 belaufen sich auf rund 940 Millionen Franken.

Anlässlich der Beratung haben die Vorsteherin des UVEK und der Vorsteher des EFD die Hintergründe zur Finanzierung der SBB AG, zur Umsetzung der Bahninfrastrukturprojekte und zu den Anliegen der Finanzkommission des Ständerates erklärt. Es wurde auch erklärt, dass der Bundesrat die kritische Lage der SBB AG kennt und eine Vorlage in Vorbereitung hat, mit der die Handlungsfähigkeit der SBB AG wieder verbessert werden soll. So soll die Liquidität der SBB AG sichergestellt und - das ist das Wichtigste - der Fernverkehr mittels Massnahmen mittelfristig wieder der Rentabilität zugeführt werden. Zu diesen Massnahmen gehört erstens eine Reduktion der Trassenpreise - das wird international in verschiedenen Ländern angewendet - um rund 1,5 bis 1,7 Milliarden Franken bis ins Jahr 2029, es wird also ein sogenannter Rabatt gewährt; zweitens wird eine Ergebnisverbesserung durch Effizienzverbesserung der SBB AG erwartet. Ab 2024 sollen die SBB jährlich um 80 Millionen Franken besser daherkommen.

Aufgrund dieser Darstellungen hat die FK-N mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion zur Ablehnung empfohlen. Die Gründe dafür sind folgende:

1.[NB]Die SBB benötigen keine sofortige Finanzunterstützung. Die Liquidität ist vorhanden. Dies hat auch der CEO der SBB gegenüber der Verwaltung bestätigt.

2.[NB]Dank den erwähnten Massnahmen des Bundesrates soll bis ins Jahr 2030 die vorgegebene Nettoverschuldung wieder erreicht werden; eine Bilanzverbesserung ist bis dann also wieder machbar.

3.[NB]Die von der Bundesversammlung bestellten Infrastrukturprojekte werden nicht von den SBB, sondern vom Bahninfrastrukturfonds, dem BIF, finanziert. Dieser BIF ist das Kernelement des ganzen Anliegens. Die Verzögerung in der Realisierung ist nicht eine Sache des fehlenden Geldes, sondern es ist einer Problemstellung in der operativen Umsetzung geschuldet, denn diese Bahninfrastrukturbauten müssen alle auf einem sehr gut ausgelasteten Netz umgesetzt werden.

Für die Finanzkommission ist es jedoch sehr wichtig, dass die finanzielle Ausgestaltung des BIF nicht leidet. Der Bundesrat hat klar bestätigt, dass die Vergünstigung der Trassenpreise durch Direkteinlagen vom Bund in den Fonds voll kompensiert wird. Ich glaube, das ist die Sicherstellung, dass die Bahninfrastrukturprojekte auch künftig finanziert werden können.

Die ablehnende Seite - das erwähne ich natürlich nur kurz, ich habe nur fünf Minuten - will eigentlich eine Sicherstellung der Finanzierung und damit auch der Liquidität. Sie ist der Meinung, dass die SBB wegen den finanziell schlechten Jahren eine Verzögerung bei den Bahninfrastrukturprojekten auslösen.

Wir empfehlen Ihnen, der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen, dies im Wissen um die grossen Lobbyanstrengungen diverser Seiten. Wir bitten Sie zu beachten, dass diese Finanzierung der SBB wirklich nichts mit der Finanzierung und Verzögerung der Infrastrukturprojekte zu tun hat. Diese Darstellung soll dazu beitragen, dass die Sachlichkeit im Zentrum bleibt.

Wir bitten Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.