Widmer Céline · Nationalrat · 2022-06-16
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Die Grundidee der Pauschalbesteuerung ist, dass wir ein spezielles Steuersystem haben, das attraktiv ist für vermögende ausländische Seniorinnen und Senioren, die in der Schweiz ihren Ruhestand verbringen. Eine zentrale gesetzliche Grundvoraussetzung der sogenannten Besteuerung nach dem Aufwand ist deshalb, dass sie nur zur Anwendung kommen kann, wenn keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird.
Diese Voraussetzung führt in der Anwendung offenbar zu Unklarheiten, und zwar stellt sich die Frage, ob die Pauschalbesteuerung zur Anwendung kommen kann, wenn jemand ein unbezahltes Verwaltungsratsmandat ausübt. In gewissen Kantonen gibt es in der Praxis Fälle, bei denen ausländische Unternehmer oder Unternehmerinnen pauschalbesteuert werden, obwohl sie als Verwaltungsrätin oder als Verwaltungsratspräsident in einer Unternehmung in der Schweiz tätig sind. Das widerspricht ja eigentlich dem Grundprinzip der Pauschalbesteuerung. Damit sie gilt, lassen sich solche Unternehmerinnen oder Unternehmer keine Entschädigung auszahlen, sondern beziehen ihre Entschädigung allenfalls über Dividenden. In anderen Kantonen ist das ausgeschlossen. Es gibt also offenbar unterschiedliche Meinungen dazu.
Gemäss einem juristischen Gutachten, welches die Eidgenössische Finanzkontrolle 2019 in Auftrag gegeben hat, ist die Voraussetzung einer fehlenden Erwerbstätigkeit restriktiv zu verstehen. Dieses Gutachten kam daher zum Schluss, dass die erwähnte Praxis unter gewissen Voraussetzungen dem Prinzip der Pauschalbesteuerung widerspricht.
Fakt ist, die Kantone wenden es unterschiedlich an, und das ist nicht gerecht. Deshalb bin ich überzeugt, dass die entsprechenden Gesetze präzisiert werden müssen, also das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz, damit bei einer Verwaltungsratstätigkeit die Aufwandbesteuerung im Grundsatz nicht zur Anwendung kommen kann. Genau das verlangt meine Motion. Natürlich sind dabei klar definierte Ausnahmen wie z. B. im nicht kommerziellen Kultur- und Sportbereich zu prüfen.
Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen, damit wir Klarheit und Rechtsgleichheit schaffen können. Ich danke Ihnen.