Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-12-12

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich einmal Herrn Stadler für seine Ausführungen danken. Wenn ich Ihnen zugehört habe, muss ich sagen, dass das etwas anders tönt, als es in der Motion 02.3470 dargelegt wird. In der Motion heisst es ganz klar, Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle seien zu verschärfen, und zwar in einer sehr allgemeinen Form. Gestatten Sie mir deshalb einige Ausführungen zur Problematik, um Ihnen darzulegen, weshalb bei der Überweisung dieser Motion Vorsicht am Platz ist.

Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle sind für das Vertrauen in unsere Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz zweifelsohne wichtig. Deshalb habe ich Verständnis dafür, dass unter dem Eindruck der Swissair-Krise und anderer Vorkommnisse der Ruf nach gesetzlichen Massnahmen zur Vermeidung ähnlicher Katastrophen wach geworden ist. Dennoch halte ich die vorgeschlagene Motion der GPK in der vorliegenden allgemeinen Form bei nüchterner Betrachtung als verfehlten Freipass für irgendwelche auch noch so weit gehende Regelungen. Sie ist mir angesichts der vielfältigen Wirklichkeit auch zu interventionsgläubig. Nicht jedes Versagen kann mit neuen gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen werden. Ausserdem scheint es mir einer Aufforderung gleichzukommen, den Entwurf für ein neues Rechnungslegungsgesetz, welches von der Wirtschaft in doch seltener Einmütigkeit abgelehnt worden ist, doch noch zu bringen. Ich will, Sie verstehen dies, keine Motion überweisen, die dem Bundesrat in einer so pauschalen Art Aufträge erteilt. Zudem vermischt die Motion verschiedene Themen, nämlich Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle, in für meine Begriffe unzulässiger Weise. Bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Einfach pauschal eine Verschärfung zu fordern ist zu simpel und wenig hilfreich. Auch das haben Sie in Ihrem Votum aufgezeigt, Herr Stadler.

In Bezug auf die Unternehmenskontrolle ist der Begriff "Verschärfung" falsch oder irreführend und lässt alles zu, auch Dinge, welche die GPK sicher nicht will. Ich bedaure eigentlich, dass sich die GPK nicht die Mühe nahm, die nötigen Präzisierungen vorzunehmen. Ich habe gehört, Herr Stadler, Sie wollten eigentlich präzisieren, haben dann aber angesichts der Reaktion offenbar eine allgemeine Form gewählt; ich finde das eigentlich schade. Gestatten Sie deshalb einige kurze Ausführungen.

Im Bereich der Rechnungslegung können alle Standards und jede auch noch so grosse Überwachungsbürokratie [PAGE 1295] Misserfolge nicht verhindern. Weder die Vorfälle in den USA noch in anderen Ländern und auch nicht die Swissair-Krise sind wegen mangelnder Regulierungen entstanden. Es waren falsche Strategien, mangelnde Umsetzungsfähigkeit, mangelnde interne Überwachung und eine Reihe anderer Versagen, welche zum Debakel führten, nicht aber mangelnde Vorschriften zur Rechnungslegung.

Auch in der Schweiz ist bereits beschlossene Sache, dass die an der Börse gehandelten Unternehmen ab 2004 nach den International Accounting Standards (IAS) Rechnung ablegen müssen, genau gleich wie in der EU. Ich fürchte deshalb, dass zusätzliche gesetzliche Regelungen primär unsere KMU treffen. Sie haben jetzt zwar ausgeführt, Herr Kollege Stadler, dass dies nicht die Meinung der Kommission ist. Aber das geht einfach aus dem Text nicht hervor.

Der seinerzeitige Entwurf des Rechnungslegungsrechtes wollte mit dem generellen Prinzip der "true and fair review" die Reservebildung und damit das in Unternehmen aller Grössenklassen so wichtige Vorsichtsprinzip einschränken. Ich wehrte mich schon damals gegen jede solche Einschränkung. Es ist noch nie ein Unternehmen wegen zu vieler stiller oder anderer Reserven zugrunde gegangen - sofern richtig eingesetzt -, sondern wegen zu wenig. Diesen Trumpf - der einen Ausgleich zwischen guten und schlechten Jahren erlaubt und damit mehr Arbeitsplätze sichert als eine gegenteilige Massnahme - aus der Hand zu geben finde ich falsch, auch wenn ich weiss, dass die Zunft der Buchprüfer und Banker dies anders sieht.

Die einzelnen Vorfälle betreffend der Unternehmenskontrollen sind sehr unterschiedlich, und das Umfeld ist verschieden. Bei börsenkotierten Unternehmen geht es primär darum, die Anleger vor Manövern des Managements zu schützen. Die Situation in einer KMU ist ganz anders. Hier ist in aller Regel der Hauptaktionär direkt in die Geschäftsleitung involviert, allenfalls wäre der Minderheitenschutz genauer zu betrachten. Es geht aber nicht an, mit einer Änderung des Obligationenrechtes nun die Anforderungen für alle Unternehmen zu verschärfen, wie es die Motion fordert, was immer dies auch heissen mag. Im heutigen Umfeld würden die Verhältnisse kotierter Unternehmen noch viel schwieriger.

Hingegen bestehen meiner Meinung nach bei der Revision im internationalen Vergleich klare Lücken. Eine Zulassungsstelle für anerkannte Revisoren und eine Aufsicht müssen eingeführt werden. Nur so können wir die Probleme im internationalen Bereich vermeiden. Auf diesen Teil des Rechnungslegungsgesetzes müssen wir die Energie konzentrieren. Auch das, Herr Kollege Stadler, kann man aus der Motion nicht ersehen. Das konnte ich erst Ihren mündlichen Erklärungen entnehmen. Wenn schon, dann müsste das in der Motion auch gefordert werden. Sie müsste nicht nur auf eine Verschärfung der Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle, sondern auch auf die Zulassung und Überwachung der Revisionsstellen ausgerichtet sein.

Zusammengefasst: Mir ist die Motion zu pauschal; ich bin für eine gute und klare Rechnungslegung und eine effiziente Unternehmenskontrolle; aber in der Pauschalität, wie die Motion 02.3470 jetzt vor mir liegt, kann ich sie nicht überweisen.

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.