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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-12-12

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-12-12

Wortprotokoll

Ich habe mich inzwischen kurz orientiert. Wir haben in diese Richtlinien nur jene Massnahmen aufgenommen, die in Bereichen getroffen werden sollen, in denen neue Anstösse notwendig sind, in denen wir etwas verändern müssen und nicht bereits ein Prozess in Gang gesetzt wurde. Auch Herr Brändli hat betreffend die Agrarpolitik gesagt, dass diese Reform laufe; das Dossier ist bereits bei Ihnen im Parlament. Es geht dabei um die Anwendung der Agrarpolitik bis ins Jahr 2007. Diese Massnahmen haben wir aus diesem Grund hier nicht mehr aufgenommen. Das Gleiche gilt für die Naturgefahren: Hier wird mit kantonalen Richtplänen laufend Politik betrieben, ebenso im Bereich Wasser. Das Kriterium war: Wir haben Massnahmen nur dort aufgenommen, wo wir tatsächlich Neuerungen einführen müssen, und nicht dort, wo bereits etwas am Laufen ist.

Sie haben auch kritisiert, dass es beim Monitoring nur gesamtschweizerische, aber keine regionalen und räumlichen Indikatoren gibt. Diese Kritik ist berechtigt. Wir sind auch der Meinung, es müsste auch räumliche Indikatoren geben. Das Bundesamt für Raumentwicklung ist daran, solche Indikatoren zu entwickeln. Sie haben Recht, es ist nicht richtig, wenn wir uns nur mit Italien als Ganzes oder mit Frankreich als Ganzes vergleichen.

Falls Sie kritisiert haben sollten, dass die finanziellen Mittel in diesem Bereich reduziert worden seien, könnten wir als "Mitleidende" nur sagen: Diese Kritik ist auch berechtigt, aber sie muss sich nicht an uns richten. In der Sache aber haben Sie völlig Recht.

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