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Herzog Verena · Nationalrat · 2022-09-12

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-12

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat am 1. Juli 2022 die Motion Würth 21.4377, "Die Schweiz voranbringen. Digitale Leuchtturmprojekte mit öffentlichem Interesse anschieben", vorberaten. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, die eine Unterstützung digitaler Leuchtturmprojekte von relevantem öffentlichem Interesse ermöglichen. Dabei soll es um eine einmalige Anschubfinanzierung gehen. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf private Projekte wie auch auf privat-öffentliche Partnerschaften im öffentlichen Interesse, die den Standort Schweiz stärken. Die Motion wurde im Dezember 2021 eingereicht und vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession 2022 oppositionslos angenommen.

Parallel dazu reichte Nationalrat Guggisberg die gleichlautende Motion 21.4490 ein, die von unserem Rat am 18. März dieses Jahres stillschweigend angenommen wurde. Bei der Behandlung des Geschäfts 20.022, "Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Bundesgesetz", hat der Ständerat in der Sommersession beschlossen, im entsprechenden Gesetzentwurf einen Artikel 16a einzuführen, der den Auftrag der beiden Motionen bereits teilweise erfüllt.

Der Leiter des Bereichs "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" der Bundeskanzlei, der die WBK des Nationalrates an der Sitzung vom 1. Juli beraten hat, ist überzeugt, dass zusätzliche Anstrengungen und Förderinstrumente erforderlich sind, damit die Schweiz ihre Rolle auch im internationalen Wettbewerb stärken kann. Doppelspurigkeiten sollen vermieden, bestehende Instrumente gezielt ergänzt werden.

Obwohl auch die Kommissionsmehrheit selbstverständlich einen starken Innovationsstandort Schweiz und eine nachhaltige digitale Transformation begrüsst, beantragt Ihnen die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion von Ständerat Würth aus folgenden Gründen abzulehnen.

In der Kommission wurden zahlreiche Fragen aufgeworfen. Wie werden Leuchtturmprojekte definiert? Wer entscheidet darüber, was von öffentlichem Interesse ist? Wäre es für ein privates Unternehmen überhaupt möglich, an öffentliche Fördergelder zu kommen? Oder beschränkt sich das Ganze zuletzt auf einen Verwaltungsakt, über den sich die Kantone oder die staatlichen Stellen aus diesem neuen Topf bedienen können?

Nach Überzeugung der Kommissionsmehrheit ist der Anwendungsbereich der Motion zu wenig klar abgegrenzt. Ihrer Ansicht nach müsste in einem präzisen Kriterienkatalog festgehalten werden, welche Projekttypen und -institutionen unterstützt werden sollen. Zudem wissen wir alle - und das wurde uns von der Verwaltung auch bestätigt -, dass bereits heute zahlreiche Förderinstrumente bestehen, so zum Beispiel im Rahmen der Innosuisse- oder ETH-Programme zur Forschungsunterstützung sowie der Ausschreibungsverfahren im Sinne des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Auch wurde argumentiert, dass wohl keines der international tätigen erfolgreichen Grossunternehmen aufgrund einer Anschubfinanzierung gross geworden ist. Anschubfinanzierungen als solche sind zudem negativ befrachtet, da aus einer Anschubfinanzierung leider schnell einmal eine Dauersubventionierung entstehen kann.

Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der laufenden Revision des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Bundesaufgaben hält die Kommissionsmehrheit eine zusätzliche Rechtsgrundlage zur Förderung innovativer Digitalisierungsprojekte mit besonderem Potenzial derzeit nicht für nötig und beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.

Eine Kommissionsminderheit hofft, mit der Motion den Rückstand der Schweiz im digitalen Wandel wettmachen zu können, und beantragt - auch aus Kohärenzgründen, da der Nationalrat die gleichlautende Motion Guggisberg bereits stillschweigend angenommen hat - Annahme der Motion Würth. In ihren Augen sollte das geltende Recht möglichst rasch ergänzt werden, um die öffentlich-privaten Partnerschaften im Digitalisierungsbereich zu unterstützen und weiterzuentwickeln. [PAGE 1351]