Zopfi Mathias · Ständerat · 2022-09-12
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2022-09-12
Wortprotokoll
Wir behandeln heute die letzte Differenz zum Nationalrat, die bei diesem[NB]Geschäft noch übrig geblieben ist. Es geht um die Gebührenobergrenze. Der Nationalrat hat in der Sommersession mit 130 zu 53 Stimmen beschlossen, an seiner Position festzuhalten und eine Obergrenze von 2000 Franken ins Gesetz zu schreiben. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, an der Position des Ständerates festzuhalten.
Wir haben in dieser Vorlage den Grundsatz der Gebührenfreiheit verankert. Überhaupt eine Gebühr zu erheben, wird also noch klarer als heute zur Ausnahme und muss sachlich begründet sein, eben mit einem ausserordentlichen Aufwand. Die Befürchtung, dass beim Fehlen einer Gebührenobergrenze der gesetzgeberische Wille ausgehebelt werde, ist also nicht begründet. Im Gegenteil: Mit der Vorlage wurde der Grundsatz der Gebührenfreiheit verankert und die Ausnahme eng definiert. Die Obergrenze wäre lediglich noch dort relevant, wo nicht nur ein Ausnahmefall bestünde, sondern zusätzlich auch noch ein derart hoher Bearbeitungsaufwand entstünde, dass die Grenze überschritten würde.
Ich habe Ihnen letztes Mal das Beispiel einer besonders aufwendigen Anfrage genannt, die einen Arbeitsaufwand von 80 Stunden verursachte und bei der eine Gebühr von 8000 Franken erhoben wurde. Das ist ein Extrembeispiel, für das man bis ins Jahr 2016 zurückgehen muss. Nur ganz wenige Anfragen - man kann sie wohl an zwei Händen abzählen - haben seither die 2000-Franken-Grenze überschritten.
Im Übrigen ist die Kommission der Meinung, dass der Erlass des Gebührentarifes Sache des Bundesrates ist. Mit einer Obergrenze würden wir in diese Zuständigkeit eingreifen. Das ist nicht nötig. Da der Bundesrat den Grundgedanken der Vorlage, den Zugang zu Dokumenten nicht mittels Gebühren zu erschweren, sicher verstanden hat, hat die Kommission auch keine Bedenken, dass er nicht einen zurückhaltenden Gebührentarif festlegen wird.
Ich empfehle Ihnen also im Namen der Kommission, an der Differenz festzuhalten.