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AB 304788

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-12

Wortprotokoll

Das Anliegen von Frau Gysin ist durchaus verständlich. Die Frage stellt sich allerdings, ob in einem Bundesbetrieb, der mehrere tausend oder vielleicht Zehntausende Mitarbeiter beschäftigt, die Muttersprache das entscheidende Element ist. Wir sind der Meinung, dass hier andere Kompetenzen prioritär sind. Wenn es möglich ist, auch in der obersten Geschäftsleitung die Sprachen abzubilden, machen wir das selbstverständlich immer; wir schauen darauf und suchen entsprechend. Aber es sollte und darf eigentlich nicht das einzige Kriterium sein.

Hier geht es um sehr viel. Es geht um die Führung von grossen Betrieben, die erfolgreich sein müssen, die sich zum Teil in einem Konkurrenzumfeld und zum Teil auch in einem internationalen Umfeld bewegen. Da braucht es andere Kriterien als nur die Landessprache oder die Muttersprache, wenn Sie so wollen.

Wir haben sonst schon sehr viele Auflagen, auch bezüglich der Geschlechter. Die angemessene Vertretung der Landessprachen ist bereits ein Kriterium. Die Forderung in diesem Postulat geht unserer Meinung nach zu weit und engt zu stark ein. Man könnte sagen: Das Anliegen ist sicher gut gemeint, wir teilen es im Grundsatz auch, aber in dieser Form ist es nicht etwas, das wir definitiv so festlegen möchten.

Der erwähnte Artikel 7 Absatz 1 der Sprachenverordnung ist lediglich auf Verwaltungseinheiten anwendbar. Die genannten Unternehmen stellen jedoch keine Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung dar. [PAGE 1367]

Die Landessprachen sind bei uns ein ständiges Thema. Wir haben eine Delegierte für Mehrsprachigkeit. Die angemessene Vertretung der Landessprachen ist bei allen Bestellungen von Kommissionen immer ein wichtiges Kriterium, das wir ernst nehmen. Aber manchmal ist es am Schluss dann halt so, dass noch eine Frau fehlt oder ein Mann, und sie oder er muss Romanisch können, und das finden wir dann nicht. Das ist ein wenig die Schwierigkeit, die wir dann ganz konkret haben. Hier braucht es eine gewisse Flexibilität.

In dem Sinne kann ich sagen, dass wir die Befürchtungen und auch das Anliegen teilen, wir das Kriterium aber nicht weiter festschreiben möchten, weil es noch andere Kriterien gibt, die hier berücksichtigt werden müssen.

Ich bitte Sie also, dieses Postulat nicht anzunehmen.

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