Egger Kurt · Nationalrat · 2022-09-13
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 10, zu den Pflichten der Darlehensnehmerinnen. In einem neuen Absatz 5 sind die Unternehmen dazu zu verpflichten, überdurchschnittliche Gewinne in den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland zu investieren. Wir haben ja eine ziemlich paradoxe Situation: Die Stromkonzerne brauchen Darlehen, um die Liquidität zu gewährleisten, und machen gleichzeitig massive Gewinne. Allein die Axpo hat im ersten Halbjahr 500 Millionen Franken mehr Gewinn erzielt als im Vorjahr. In dieser unschönen Situation müssen wir wenigstens sicherstellen, dass bei der Nutzung des Rettungsschirms auch ein Beitrag an die Versorgungssicherheit geleistet wird.
Die betroffenen Firmen müssen Verantwortung übernehmen. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, da die Unternehmen weitgehend im Besitz der öffentlichen Hand sind, vor allem im Besitz von Kantonen oder Gemeinden. In Zukunft müssen wir in einer zweiten Phase sicher das Marktregime dahingehend ändern, dass für die Unternehmen die Versorgungssicherheit wichtiger ist als der Profit. Das ist schon einige Male erwähnt worden. So war es übrigens vor der Gründung der Axpo einmal. Die aktuelle Lage mit den ausser Betrieb stehenden AKW in Frankreich zeigt sehr deutlich, dass wir die Versorgungssicherheit nur mit einem deutlichen Zubau der erneuerbaren Energien verbessern können. Mit der Zustimmung zu meiner Minderheit können wir das tun.
Mein zweiter Minderheitsantrag betrifft eine kleinere Änderung im Landesversorgungsgesetz. Wir haben hier tatsächlich eine Gesetzeslücke. Es gibt für die Mangellage nämlich nur die Phasen Grün und Rot, es fehlt die Phase Orange. Das Landesversorgungsgesetz greift erst dann, wenn eine Mangellage unmittelbar droht oder bereits besteht - so steht es im Gesetz. Das ist im Moment noch nicht der Fall, deshalb können wir nicht agieren. In der französischen Fassung meines Minderheitsantrages I ist der Ausdruck etwas unklar. Ich betone nochmals: Das Landesversorgungsgesetz schreibt vor, dass wir nur handeln können, wenn die Mangellage unmittelbar droht oder bereits besteht. Wir müssen aber bereits heute möglichst viele Kilowattstunden Strom sparen, damit unsere Speicherseen im März dann noch genügend Wasser haben - mit dem einzigen, dem wichtigen Ziel, dass wir eine Kontingentierung oder gar Abschaltungen vermeiden können.
Das Potenzial für Einsparungen ist immens. Ich glaube, wir müssen etwas mehr machen, als nur zu freiwilligem Sparen aufrufen. Wenn wir jetzt die Möglichkeit hätten, per Verordnung gezielt Strom und Gas einzusparen, dann würde uns das für den Winter viel bringen. Ich stelle mir z.[NB]B. vor, dass die Schaufensterbeleuchtungen nach Ladenschluss oder dass Strassenbeleuchtungen in der Nacht ausgeschaltet würden. Oder man könnte mit Branchen Vereinbarungen über Sparziele abschliessen. Nicht jede Branche hat gleich viel Potenzial. Eine Branche würde dann vielleicht 5 Prozent, eine andere 15 Prozent einsparen. Das könnte man mit den Branchen vereinbaren.
Mit Absatz 2bis Buchstabe b könnte der Bund Auktionen durchführen lassen. Bei solchen Auktionen würden die Unternehmen ihre Bereitschaft signalisieren, gegen eine Entschädigung ihren Gas- oder Stromkonsum um eine bestimmte Menge zu drosseln. Die günstigsten Angebote würden dann den Zuschlag erhalten. Ein solches marktwirtschaftliches Verfahren hat einen sehr wichtigen Vorteil. Es stellt nämlich sicher, dass Erdgas und Strom dort eingespart werden, wo es dem Unternehmen am wenigsten wehtut. Damit werden die volkswirtschaftlichen Schäden einer Mangellage möglichst klein gehalten. Deutschland steht in dieser Hinsicht wesentlich besser da. Die Deutschen haben eine entsprechende Grundlage und sie führen, wie Sie das in der Zeitung auch gelesen haben, bereits solche Sparprogramme durch.
Schliessen wir doch jetzt diese Lücke im Landesversorgungsgesetz, damit die Mangellage eben möglichst nicht eintritt. Das spart uns viel Geld und auch viel Ärger. Tragen Sie also Verantwortung und stimmen Sie dem Antrag der Minderheit I zu.