Dittli Josef · Ständerat · 2022-09-13
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Wir sind in der gleichen Materie wie vorhin. Diese Standesinitiative verlangt, das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Reserven eines Versicherers von über 150 Prozent des gesetzlich vorgeschriebenen Werts als übermässig zu bezeichnen sind und die Versicherer verpflichtet werden, ihre Reserven auf den Grenzwert zu reduzieren.
Der Kanton Waadt begründet diese Standesinitiative ganz kurz zusammengefasst wie folgt: Das Bundesparlament habe es leider verpasst, im Gesetz festzuhalten, ab welchem Schwellenwert die Reserven eines Versicherers als übermässig erachtet werden. Auch in der Verordnung des Bundesrates finde sich nur eine allgemeine Formulierung. Die heutige allgemeine Formulierung sowie der Umstand, dass es den Versicherern überlassen bleibe, die Überschüsse zurückzuerstatten, führten dazu, dass zu hohe Reserven nur äusserst selten zurückbezahlt werden. Die Standesinitiative verlangt deshalb, dass Reserven dann als übermässig gelten, wenn sie mehr als 150 Prozent des gesetzlich vorgeschriebenen Werts betragen. Ausserdem soll die Rückerstattung an die Versicherten ab diesem Schwellenwert verpflichtend sein, damit die übermässige Belastung, welche die Bevölkerung bisher zu tragen hatte, verringert wird.
Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Ihre Kommission stellte fest, dass die vorliegende Standesinitiative Waadt das gleiche Anliegen wie die Standesinitiativen Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg verfolgt, die zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht wurden und denen von unserem Rat anlässlich seiner Sitzung vom 15. Juni 2021 keine Folge gegeben wurde.
Die Kommissionsmehrheit beantragt, auch der vorliegenden Standesinitiative keine Folge zu geben. In ihren Augen haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die für einen obligatorischen Reserveabbau sprechen. Es gibt also keine neuen Argumente gegenüber all den Standesinitiativen, die ich vorhin genannt habe und denen wir bereits keine Folge gegeben haben.
Die Kommissionsmehrheit plädiert dafür, den freiwilligen Ansatz weiterzuverfolgen. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat per 1. Juni 2021 die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung angepasst hat, um den freiwilligen Abbau übermässiger Reserven zu erleichtern. Beim Festlegen der Prämien 2022 hat sich diese Verordnungsänderung wie beabsichtigt ausgewirkt. Es soll nun beobachtet werden, ob sich diese geänderten Regeln weiter bewähren. Generell erachtet Ihre Kommission einen obligatorischen Abbau der Reserven als zu wenig flexibel im Hinblick auf die unterschiedliche Grösse der Kassen oder auf Schwankungen der Gesundheitskosten und damit der Prämien.
Ihre Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben.
Ich würde mich freuen, wenn Sie auch hier der Kommissionsmehrheit folgen würden.