Herzog Eva · Ständerat · 2022-09-14
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-14
Wortprotokoll
Zu meinem Minderheitsantrag II: Wir haben drei Varianten. Was ist der Unterschied zwischen den drei Varianten? Ich versuche es auch noch, das darzulegen. Ich gehe absolut einig mit Kollege Hegglin, dem Sprecher der Minderheit I, der die Variante des Nationalrates vertreten hat: Für die Budgetierung der nächsten Jahre spielt es keine Rolle, welche Variante wir wählen. Es spielt keine Rolle. Alle drei Varianten sind in Bezug auf die Budgetierung gleich. Warum dies? Es begründet sich mit dem eingefügten Artikel 17e, der für den Abbau der Corona-bedingten Verschuldung befristet festlegt, dass die Überschüsse im ordentlichen Haushalt, also auch die Kreditreste, nicht auf das Ausgleichskonto, sondern auf das Amortisationskonto fliessen. Deshalb muss zum Abbau des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto kein gewollter Überschuss im ordentlichen Budget vorgesehen werden. Es geht um die Sparprogramme, die Kollege Hegglin vorhin erwähnt hat. Wenn ein Überschuss budgetiert werden müsste, würde dies den Handlungsspielraum verkleinern, und wir müssten Sparpakete schnüren. Das ist bei allen drei Varianten so, auch bei der Variante des Bundesrates und jener der Mehrheit der Finanzkommission.
Mit der Umsetzung von Artikel 17e und mit den ausserordentlichen Ausschüttungen der Nationalbank sollen die Fehlbeträge auf dem Amortisationskonto abgebaut werden. Es wird angenommen, dass diese ausserordentlichen Ausschüttungen über die geltende Vereinbarung mit der SNB hinaus fortgesetzt werden. So wurde zumindest die Fristverlängerung der Varianten des Bundesrates und des Nationalrates berechnet. Dass diese Ausschüttungen eintreffen, hat Bundesrat Maurer vorhin auch schon in Zweifel gezogen.
Zum Unterschied: Im Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) wird der zusätzliche Teil der vergangenen Überschüsse mit den Schulden verrechnet. Im Antrag der Minderheit II (Herzog Eva) wird der gesamte Betrag, der auf dem Ausgleichskonto liegt, mit dem Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto verrechnet.
Folgende Frage haben wir in der Finanzkommission ausführlich diskutiert: Stimmt es, dass bei den Minderheitsvarianten weniger Schuldenabbau betrieben wird, wie die Mehrheit und Bundesrat Maurer sagen? Er hat auch vorhin wieder gesagt, er wolle eine strenge Variante, die Schulden müssten abgebaut werden.
Damit ich mir das irgendwie vorstellen kann, um das irgendwie nachvollziehen zu können, habe ich mir eine Tabelle gemacht. Wenn es für die Veränderung des Schuldenstands des Bundeshaushalts seit Einführung der Schuldenbremse entscheidend ist, was die Summe aus den beiden Konten, eben aus dem Ausgleichs- und dem Amortisationskonto, ist, dann kommt es bei allen drei Varianten auf dasselbe heraus. Die Tabelle zeigt, dass alles auf dasselbe herauskommt, wenn die Annahmen stimmen, wenn man künftige Überschüsse und vergangene Überschüsse unterschiedlich verrechnet. In allen drei Varianten werden für den Schuldenabbau Kreditüberschüsse und ausserordentliche Ausschüttungen verwendet und sonst nichts.
Unterschiedlich ist dann aber natürlich, wie diese Tabelle zeigt, die Entwicklung auf den beiden Konten. Bei der Variante des Bundesrates bleibt auf dem Ausgleichskonto einfach dieselbe Summe stehen; man darf ja nicht verrechnen. Die 23,5 Milliarden Franken, dieser Berg, bleiben da. Bei der zweiten Variante, dem Minderheitsantrag I (Hegglin Peter), wird ein Teil verrechnet, und bei meiner Variante geht das Ausgleichskonto sofort auf null.
Klar, die Veränderungen auf dem Amortisationskonto sind in den Varianten auch unterschiedlich. Bei der Variante Bundesrat geht es ganz langsam, weil der Schuldenstand nur mit Kreditüberschüssen und ausserordentlichen Ausschüttungen, so sie denn eintreffen, abgebaut wird; das geht ewig lang. Beim Minderheitsantrag I geht es schneller und bei meinem Minderheitsantrag natürlich noch schneller.
Jetzt finde ich es wirklich noch schwierig: Dies sind alles Modelle. Wenn die Annahmen eintreffen, welche diesen Varianten zugrunde liegen, dann ist es wie gesagt so, dass der Handlungsspielraum für die Budgetierung in den nächsten Jahren bei allen drei Varianten derselbe ist. Da ändert sich gar nichts. Was die Beträge auf den Konten sind, spielt keine Rolle, das ist einfach die Schattenbuchhaltung der Schuldenbremse. Die Summe der beiden Konten ist immer gleich hoch, das ist wirklich eine Verrechnung, und der Handlungsspielraum im Budget ist derselbe.
Wenn wir das verabschieden, haben wir gesetzlich nach dem heutigen Tag alles geregelt, was die Beseitigung des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto betrifft. Was ich jetzt noch interessant finde: Vorhin hat Kollege Hegglin gesagt, wenn man die Corona-Ausgaben nicht ausserordentlich, sondern ordentlich verbucht hätte, wäre man jetzt da, wo meine Variante sei. Ordentlich verbuchen würde also heissen, Fehlbeträge, die es gegeben hätte, mit dem Ausgleichskonto zu verrechnen, da darauf ja 23 Milliarden Franken sind. Dann wäre man da jetzt einfach betraglich unten. Auf dem Amortisationskonto hätte man kaum etwas angehäuft, wir müssten [PAGE 703] gar nichts tun. Aber das ist theoretisch, weil wir das nicht dürfen. Wir dürfen Defizite aufgrund der Schuldenbremse nicht im ordentlichen Budget budgetieren, deshalb mussten wir es so machen.
Für diejenigen, die mir jetzt schon nicht mehr folgen: Ich finde es an sich sehr interessant - das darf man nicht, das sind Dinge, die man nicht darf. Es ist zwar nur eine Schattenrechnung, trotzdem darf man nicht jede Verrechnung machen, und deshalb müssen wir heute überlegen, wie wir mit dem Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto umgehen und diesen abbauen.
Jetzt ist es aber so: Das sind ja nur die theoretischen Annahmen. Wenn der Handlungsspielraum bei der Budgetierung der nächsten Jahre bei allen drei Varianten der gleiche wäre, dann könnten wir jetzt zur Tagesordnung übergehen. Aber auf lange Sicht ist er eben trotzdem unterschiedlich. Wenn die ausserordentlichen Ausschüttungen der Nationalbank ausbleiben, wenn die Kreditreste nicht im erwarteten Ausmass eintreffen, dann wird die vorgesehene Frist für die Begleichung des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto nicht reichen. Obwohl im Legislaturplan vorgegeben ist, dass wir weder Sparprogramme beschliessen noch die Steuern erhöhen sollen, wäre das dann nicht zu vermeiden. Wir stünden also vor der Diskussion, für den Abbau der Corona-Schulden Sparprogramme beschliessen und Sparpakete schnüren zu müssen, obwohl wir bereits mitten in der nächsten Krise sind. Die Ausgaben, die auf uns zukommen, wurden uns ja schon verschiedentlich vor Augen geführt. Es ist wahrscheinlicher, dass die ausserordentlichen Ausgaben in den nächsten Jahren zunehmen, als dass sie abnehmen. Es wird also ungemütlich.
Warum lege ich Ihnen ans Herz, trotzdem meiner Minderheit II zuzustimmen, auch wenn sich für die nächsten Jahre vielleicht mit keiner Variante etwas ändert? Mein Minderheitsantrag II schafft eben auf mittlere und längere Frist den Spielraum, dass wir überhaupt realistisch budgetieren, planen und unseren Haushalt steuern können. Mein Minderheitsantrag II verschafft uns den Spielraum, um mit verschiedenen Situationen - versiegenden Quellen bei der Nationalbank, weniger Kreditresten, zusätzlichen Ausgaben - umzugehen. Kollege Hegglin hat es schon gesagt: Wenn wir diese Verrechnung zehn, fünfzehn Jahre weiterführen, dann wird das irgendwann niemand mehr verstehen, und es ist für die Budgetdisziplin auch tatsächlich nicht förderlich.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen. Sie zieht einen Strich, was die tatsächliche Veränderung des Schuldenstands seit Einführung der Schuldenbremse angeht. Sie verrechnet nämlich die beiden Konten, das Amortisations- und das Ausgleichskonto. Das ist genau dasselbe, wirklich genau dasselbe. Manchmal wird gesagt, das sei nur Statistik. Dann wird wiederum gesagt, wir müssten unbedingt Schulden abbauen. Tatsache ist: Es ist eine Statistik. Das Wesentliche am vorliegenden Vorschlag ist die Bestimmung in Artikel 17e Absatz 1: Für den Abbau des Fehlbetrags auf dem Amortisationskonto müssen keine Budgetreste budgetiert werden, sondern es dürfen einfach die Kreditüberschüsse verwendet werden, die sich zufällig ergeben.
Ich bitte Sie deshalb, hier einen Strich zu ziehen und diese Verrechnung zu machen, notfalls auch mit der Variante der Minderheit I (Hegglin Peter), welche besser ist als die Variante des Bundesrates. Wir hätten dann auch keine Differenz mehr zum Nationalrat. Die Variante des Bundesrates und der Mehrheit der Finanzkommission ist irgendwie zu optimistisch, was die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen anbelangt. Sie geht davon aus, dass wir nichts tun müssen, auf Überschüsse warten können und so die Schulden über zehn, fünfzehn Jahre abbauen werden. Auf dem Amortisationskonto bleibt ja einfach derselbe Betrag stehen, aber das ist eine Diskussion, die ich vielleicht dann einmal grundsätzlicher führen möchte.
Also nochmals: Ich bitte Sie, das alles nicht in die Zukunft zu verschieben, sondern - das wäre mir am liebsten - meiner Variante zuzustimmen und jetzt einen Strich zu ziehen. Auf die Veränderung der Schulden der Schweiz hat das keinen Einfluss. Auch in meiner Variante werden mit Kreditresten und ausserordentlichen Ausschüttungen Schulden abgebaut. Wenn Ihnen das zu weit geht, bitte ich Sie, auf jeden Fall die Minderheit I (Hegglin Peter) zu unterstützen.