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Graf Maya · Nationalrat · 2003-03-03

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-03-03

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion will auf das vorliegende Gesetz eintreten und lehnt die Parlamentarische Initiative Fischer entschieden ab.

Kulturgüter sind keine gewöhnliche Handelsware. Kulturgüter prägen das Selbstverständnis und den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft; sie sind das kulturelle Erbe und prägen die Identität einer jeden Kultur. Diebstahl und Plünderungen von Kulturgütern bedeuten also auch immer die Zerstörung eines Stückes Identität dieser Völker. Erschreckenderweise folgt auch hier diese Ausbeutung oft und fast immer dem Weg von Süd nach Nord. Darum ist der Schutz des kulturellen Erbes heute eine zentrale Aufgabe aller Staaten.

Genau dies ist die Absicht der Unesco-Konvention von 1970, welche nun vom Bundesrat im vorliegenden Gesetz endlich umgesetzt wird. Die vorerst schubladisierte Unidroit-Konvention ginge, nach unserer Vorstellung, eben noch weiter. Die Grünen können sich aber trotzdem hinter diese Kommissionsmehrheit, hinter dieses Gesetz stellen. Sie lehnen aber jegliche Schwächung ab und somit auch die Parlamentarische Initiative Fischer. Konkrete gesetzliche Regelungen in der Schweiz haben zu lange gedauert: Die Schweiz hat hier klar ihre Verantwortung nicht wahrgenommen.

In diesen mehr als dreissig Jahren ist die Schweiz zur Drehscheibe illegaler Kulturgütertransfers geworden. Die Schweiz gehört heute zu den fünf wichtigsten Kunsthandelsplätzen der Welt: Im Jahre 2000 wurden in der Schweiz für mehr als 1 Milliarde Franken Kulturgüter gehandelt. Das sagt natürlich noch nichts darüber aus, wie viele davon illegal und wie viele legal gehandelt wurden. Doch die Rechtshilfegesuche aus dem Ausland nehmen laufend zu. Ihnen kann aber mangels Rechtsgrundlagen nicht entsprochen werden, und der schlechte Ruf schadet allen unseren seriös arbeitenden Museen in der Schweiz. Wir sind doch zu Recht stolz darauf, hier in der Schweiz die höchste Museumsdichte der Welt zu haben. Also müssen wir unsere Verantwortung auch wahrnehmen.

Der Handel mit geraubten Museumsobjekten, mit aus Heiligtümern entwendeten Kultgegenständen, mit Fundobjekten aus Raubgrabungen, mit ausser Landes geschmuggelten Kulturgütern floriert in der Schweiz besonders, weil wir bis jetzt keine entsprechende Gesetzgebung hatten, welche den Bestohlenen bzw. den Herkunftsländern ein Instrument zur Rückforderung zur Verfügung stellte. Teile des Kunsthandels - dies betrifft sicher nicht alle, sondern sehr wahrscheinlich nur einen kleinen Teil - machen sich diese Gesetzeslücke zunutze.

Eine Gesetzeslücke besteht insofern, als Objekte zweifelhafter Herkunft bloss 5 Jahre lang in der Schweiz aufbewahrt werden müssen, um - derart weissgewaschen - als Schweizer Besitz zu gelten und ohne Einschränkungen handelbar zu sein. Und das gilt nicht nur für ausländisches, sondern auch für einheimisches Kulturerbe: Auch dieses ist unter den geltenden Gesetzen vor illegalem Handel nicht sicher. Denken Sie daran, wie viel Kulturgut allein in den letzten Jahren aus unseren Kirchen und aus Kapellen gestohlen, weggerissen oder auch zerstört worden ist. Hier soll das vorliegende Gesetz nun Abhilfe schaffen. Das neue Gesetz ist explizit ein Schutz, auch für das schweizerische kulturelle Erbe.

Das Gesetz sieht zudem die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Ein- und Ausfuhr von Kulturgut, der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers vor. Erst durch eine intensive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene lassen sich effiziente Massnahmen gegen Raubgrabungen, Diebstahl und illegalen Handel treffen. Der Bundesrat kann somit mit anderen Staaten bilaterale Verträge abschliessen.

Das neue Gesetz schafft auch Rechtssicherheit und unterstützt den verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgütern. Es verlangt von im Kunsthandel und Auktionswesen tätigen Personen eine Buchführung über Herkunft und Beschaffung von Kulturgütern. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Verlängerung der Rückgabefrist an ein Herkunftsland - sie beträgt heute 5 Jahre - auf 30 Jahre ist für die Grünen viel zu kurz; sie werden hier entschieden den Minderheitsantrag, der 50 Jahre vorschlägt, unterstützen.

Die Grünen treten also auf das Gesetz ein. Es ist für sie ein erster wichtiger Schritt hin zur Eindämmung des illegalen Kulturgütertransfers und ein erster Beitrag zum vermehrten Schutz des kulturellen Erbes aller Menschen dieser Welt.