Mettler Melanie · Nationalrat · 2022-09-14
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-09-14
Wortprotokoll
Die SGK-N hat am 19. Mai erneut die parlamentarische Initiative vorgeprüft; Sie haben dieser am 15. November 2019 bereits einmal Folge gegeben. Die SGK-S hat aber dem Beschluss nicht zugestimmt. Die Kommission beantragt Ihnen jedoch mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Sie der parlamentarischen Initiative erneut Folge geben. Eine Minderheit - Sie haben es gehört - beantragt das Gegenteil.
Die parlamentarische Initiative Grossen Jürg will, dass die Definition der Selbstständigerwerbenden in Artikel 12 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts durch einen dritten Absatz ergänzt und dass dort festgehalten wird, dass für die Unterscheidung zwischen Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden folgende drei Faktoren berücksichtigt werden: das Mass der organisatorischen Unterordnung, das Mass des unternehmerischen Risikos und allfällige Parteivereinbarungen. Der Initiant der parlamentarischen Initiative, Sie haben es gehört, stellt fest, dass der Gesetzgeber auf Gesetzesstufe die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit nur knapp geordnet hat, um Flexibilität zu bewahren und die unternehmerische Tätigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung nicht unnötig zu hemmen. In der Praxis aber wirken die Vollzugsbehörden oft nicht im Sinne der Parteien, und ein Gang vor Gericht würde nötig, was jedoch in den meisten Fällen natürlich unterlassen wird.
Der Initiant stellt auch fest, dass Erwerbstätige im Zweifelsfall als Angestellte klassifiziert würden, auch wenn dies nicht dem Willen der Betroffenen entspreche. Betroffen sind damit eben nicht nur neue Geschäftsmodelle wie die Plattformwirtschaft - auch wenn häufig nur von den prominenten Gerichtsfällen der Firma Uber gesprochen wird -, sondern auch konventionelle Erwerbsformen wie zum Beispiel Psychologen, Ärztinnen, die Hotellerie, diverse Kurierlieferdienste und Taxiangebote.
Die Kommission nahm gleichzeitig auch Kenntnis vom Bericht zur Prüfung einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes - dem "Flexi-Test"-Bericht, wie er auch genannt wird - in Erfüllung des Postulates 17.4087 der FDP-Liberalen Fraktion aus dem Jahr 2017 zur Frage, ob denn eigentlich ein neuer Status für den Arbeitsmarkt nötig sei. In diesem Bericht wurden Optionen in folgenden Bereichen untersucht: Erwerbsstatus, soziale Sicherheit bei Selbstständigerwerbenden und bei Personen mit tiefen Einkommen und die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe.
Die Quintessenz aus diesem Bericht ist laut Bundesrat, dass das duale System beibehalten werden soll. Er sieht aber Optimierungsmöglichkeiten in Bezug auf die Verwaltungsabläufe. Dennoch kommt er zum Schluss, dass der Handlungsbedarf nicht auf gesetzgeberischer Ebene bestehe. Von der Verwaltung wurde festgehalten, dass in Gerichtsfällen immer die individuelle Situation der betroffenen Personen oder Firmen behandelt werde und dass die Ausgleichskassen die Gerichtsentscheide dann umsetzen würden.
Die Kommission konstatiert aber, dass das Parlament seit Jahrzehnten Vorstösse zu diesem Thema eingereicht hat und wiederholt Handlungsbedarf festgestellt worden ist. Es ist im Sinn der Kommissionsmehrheit, Gesetze schlank und flexibel zu halten. Es kann jedoch nicht sein, dass bei einem so zentralen Thema die Gerichte unsere Arbeit übernehmen müssen. Auch mit der Umsetzung über die Ausgleichskassen kann die Flexibilität offenbar nicht in dem Masse ermöglicht werden, wie es der gesellschaftliche Wandel und der Arbeitsmarkt erfordern.
Die Kommissionsmehrheit kommt deshalb zum Schluss, dass bezüglich des arbeitsrechtlichen Schutzes von Beschäftigten auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen bleibt, insbesondere bei der weiteren Verbreitung von diversen Erwerbsmodellen. Da eine Prekarisierung festgestellt wurde und diese anzusteigen droht, muss sich der Gesetzgeber des Themas annehmen. Die Mehrheit spricht sich dagegen aus, dass die Anwendung bestehender Grundsätze zur Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit auf neue Arbeitsmodelle der Rechtsprechung durch Gerichte überlassen wird. Regulatorische Anpassungen sollen durch die ausführende Gewalt erfolgen, wofür der [PAGE 1435] Gesetzgeber eben den normativen Rahmen setzt. Der pragmatische Ansatz der parlamentarischen Initiative erlaubt es, diese Diskussion weiterzuführen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, zuzustimmen.